Noch im Spital: Weichen stellen

Die wichtigsten Anträge lassen sich stellen, bevor Sie oder Ihr Angehöriger das Spital verlassen. Erste Anlaufstelle ist der Sozialdienst oder das Entlassungsmanagement des Krankenhauses: Dort werden die Reha-Zuweisung angestoßen und die Unterlagen für das Pflegegeld vorbereitet.

Reha und Therapie: wer zahlt und wie lange

Die stationäre Rehabilitation wird meist aus dem Spital heraus zugewiesen; die Kosten laufen über die Sozialversicherung. Danach geht es ambulant weiter, mit der Frage, wer die Fahrt zur Therapie bezahlt und über welchen Weg Sie Heilbehelfe am günstigsten bekommen.

Pflege und Alltag zu Hause

Das Pflegegeld ist in Österreich die zentrale Leistung für die Pflege zu Hause. Es wird bei der PVA beantragt, eingestuft wird nach dem Pflegebedarf in Stunden. Daneben fördern alle neun Bundesländer den barrierefreien Umbau der Wohnung und Hilfsmittel, jedes mit eigenem Programm.

Einkommen, wenn Sie nicht arbeiten können

Wer vor dem Schlaganfall angestellt war, durchläuft eine feste Reihenfolge: erst Entgeltfortzahlung, dann Krankengeld der Gesundheitskasse, danach je nach Verlauf die Rückkehr in den Beruf, das Rehabilitationsgeld oder die Invaliditätspension der PVA.

Behindertenpass: Anerkennung und was sie bringt

Den Grad der Behinderung stellt das Sozialministeriumservice fest. Ab einer bestimmten Schwelle gibt es den Behindertenpass, und daran hängen Steuerfreibeträge, Begünstigungen und je nach Zusatzeintragung weitere Erleichterungen.

Für Angehörige: Freistellung und Pension

Wer einen Menschen nach dem Schlaganfall pflegt, hat eigene Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und gegenüber dem Bund, der die Pensionsbeiträge weiterzahlt.

Wenn die PVA ablehnt

Gegen einen Bescheid der PVA gibt es in Österreich keinen Widerspruch, sondern die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht. Die Frist ist kurz, das Verfahren für Versicherte kostenfrei, und Sie müssen es nicht allein führen.