Von der Entgeltfortzahlung zum Krankengeld
Nach einem Schlaganfall zahlt zunächst der Dienstgeber das Entgelt weiter, laut ÖGK in der Regel zwischen sechs und zwölf Wochen. Wie lange genau, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen und von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses ab; fragen Sie bei Ihrem Dienstgeber oder der Arbeiterkammer nach. Solange Sie mehr als die Hälfte Ihres Entgelts weiterbekommen, ruht das Krankengeld. Bekommen Sie genau die Hälfte, ruht es zur Hälfte.
Der Anspruch auf Krankengeld der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) besteht ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Kündigung im Krankenstand: Endet das Beschäftigungsverhältnis während des Krankenstands, haben Sie laut ÖGK trotzdem Anspruch auf Krankengeld.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Gesetz sieht als Mindestleistung 50 Prozent der Bemessungsgrundlage vor, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 60 Prozent. Gezahlt wird für jeden Kalendertag. Die Satzung der Krankenkasse kann mehr vorsehen, etwa wenn Sie Angehörige haben. Bekommen Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld während des Krankengeldbezugs nicht voll weiter, berücksichtigt die ÖGK diese Sonderzahlungen mit einem Zuschlag von einem Sechstel der Bemessungsgrundlage.
Lohnsteuer: Laut ÖGK ist Krankengeld aus einer Beschäftigung bis 30 Euro täglich lohnsteuerfrei. Für den Betrag darüber fallen 20 Prozent Lohnsteuer an, die die ÖGK direkt an das Finanzamt abführt. Bei der Arbeitnehmerveranlagung kann es zu einer Nachzahlung kommen.
Rechenbeispiel: Bei einer Bemessungsgrundlage von 80 Euro am Tag sind es ab dem 43. Tag 48 Euro Krankengeld täglich, ohne Sonderzahlungszuschlag. Davon sind 30 Euro lohnsteuerfrei; auf die übrigen 18 Euro entfallen 3,60 Euro Lohnsteuer. Ihren eigenen Betrag nennt Ihnen die ÖGK, sie bietet dafür auch einen Krankengeldrechner an.
Wann die ÖGK das Krankengeld auszahlt
Laut ÖGK wird das Krankengeld alle vier Wochen im Nachhinein auf Ihr Konto überwiesen. Beantragen müssen Sie es nicht, sobald es einmal berechnet ist. Endet der Krankenstand, kommt die Abschlusszahlung direkt im Anschluss. Für die Auszahlung braucht die ÖGK:
- die Krankschreibung durch die behandelnde Ärztin, meist elektronisch übermittelt,
- die Arbeits- und Entgeltbestätigung des Dienstgebers, falls sie nicht schon vorliegt,
- bei stationären Aufenthalten die Aufenthaltsbestätigung von Krankenhaus oder Reha-Einrichtung,
- Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC).
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Für denselben Versicherungsfall gibt es Krankengeld zunächst bis zu 26 Wochen. Eine Krankheit, die während dieser Zeit hinzukommt, verlängert die Dauer nicht.
- Bis zu 52 Wochen, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor dem Schlaganfall mindestens sechs Monate krankenversichert waren.
- Bis zu 78 Wochen, wenn die Satzung das vorsieht. Laut ÖGK leistet sie unter bestimmten, in ihrer Satzung festgelegten Kriterien über 52 Wochen hinaus bis zu 78 Wochen.
Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von 13 Wochen erneut arbeitsunfähig, werden die Zeiten für die Höchstdauer zusammengerechnet. Sechs Wochen vor dem Ende muss die Krankenkasse Sie informieren, dass der Anspruch ausläuft und welche Möglichkeiten es danach gibt. Laut ÖGK endet mit dem Ende des Krankengelds meistens auch die Krankenversicherung; wenden Sie sich rechtzeitig an ihr Kundenservice.
Planen Sie nicht mit der längsten Dauer, bevor Sie sie schriftlich haben. Fragen Sie bei der ÖGK ausdrücklich nach, wie lange Ihr Krankengeld konkret läuft. Wer mit 52 Wochen rechnet und nur 26 hat, steht ein halbes Jahr früher ohne Zahlung da.
Kontrolle: wann das Krankengeld ruhen kann
Die Krankenkasse kann verfügen, dass das Krankengeld ganz oder teilweise ruht, wenn Sie ohne wichtigen Grund einer Ladung zum Kontrollarzt nicht folgen oder wiederholt Bestimmungen der Krankenordnung oder Anordnungen Ihrer Ärztin verletzen. Das geht aber nur, wenn Sie vorher schriftlich auf die Folgen hingewiesen worden sind. Eine medizinisch begründete Entschuldigung stellt laut ÖGK Ihre behandelnde Ärztin aus.
Während der Reha: Krankengeld oder Übergangsgeld?
Bekommen Sie während einer Reha Übergangsgeld, etwa von der Pensionsversicherung, ruht das Krankengeld so lange.
Wenn die Höchstdauer ausläuft: Rehabilitationsgeld
Ist absehbar, dass Sie noch länger nicht arbeiten können, kommt das Rehabilitationsgeld infrage. Voraussetzung ist eine vorübergehende Invalidität, die voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Ob sie vorliegt, stellt die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mit einem eigenen Bescheid fest; gezahlt wird für die Dauer der vorübergehenden Invalidität. Den Antrag stellen Sie als Antrag auf Invaliditätspension bei der PVA. Ob die Invalidität weiter besteht, überprüft die Krankenkasse im Rahmen eines Case Managements bei Bedarf, spätestens aber nach einem Jahr.
Wie hoch das Rehabilitationsgeld ist: so hoch wie das Krankengeld aus Ihrer letzten Beschäftigung, ab dem 43. Tag wie das erhöhte Krankengeld. Mindestens gebührt es in Höhe des Richtsatzes nach § 293 ASVG, solange Sie in Österreich leben. Während Sie Rehabilitationsgeld bekommen, ruht das Krankengeld; diese Zeit wird nicht auf die Höchstdauer des Krankengelds angerechnet.
Klären Sie den Übergang früh, nicht erst in der letzten Woche des Krankengelds. Was die PVA dabei prüft, von der Wartezeit bis zum Berufsschutz, steht im Ratgeber Invaliditätspension nach dem Schlaganfall. Die Bürokratie-Timeline für Österreich zeigt, in welcher Reihenfolge die Schritte kommen.
Sonderkrankengeld: wenn die PVA die Pension ablehnt
Eine Regel ist wenig bekannt, die ÖGK nennt sie Sonderkrankengeld. Sie kann eine Lücke schließen: Ist Ihr Krankengeld ausgelaufen, stehen Sie noch in einem aufrechten Dienstverhältnis, hat die PVA Ihre Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension abgelehnt und haben Sie keinen Anspruch auf Rehabilitationsgeld, dann bekommen Sie wieder Krankengeld in der zuletzt bezogenen Höhe. Es wird ab Ihrem Antrag bei der Krankenkasse gezahlt, längstens bis das Gerichtsverfahren gegen den Bescheid rechtskräftig abgeschlossen ist, und nur, solange Sie arbeitsunfähig sind. Haben Sie noch Anspruch auf das halbe Entgelt, gebührt das Sonderkrankengeld laut ÖGK zur Hälfte. Den Antrag stellen Sie bei der ÖGK.
Das setzt also voraus, dass Sie gegen die Ablehnung klagen. Wie das beim Arbeits- und Sozialgericht geht und welche Frist gilt, steht im Ratgeber Bescheid abgelehnt: Klage beim Sozialgericht. Wird die Pension später rückwirkend zuerkannt, muss die Pensionsversicherung der Krankenkasse das Krankengeld ersetzen, nicht Sie.
Sie müssen das nicht allein klären
Für den Wiedereinstieg mit verkürzter Arbeitszeit gibt es die Wiedereingliederungsteilzeit. Bei allen Fragen rund um Krankengeld, Pension und Klage berät die Arbeiterkammer.
