Sozialdienst / Entlassmanagement
Sozialarbeiter im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik, die den Übergang nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung organisieren. Per Gesetz (§ 39 1a SGB V) muss ein strukturiertes Entlassmanagement stattfinden. Dies ist der wichtigste Kontaktpunkt in den ersten Wochen.
Was tun?Aktiv den Sozialdienst kontaktieren; nicht warten, bis er auf Sie zukommt. Fragen Sie nach Reha, Pflegegrad-Antrag, Hilfsmitteln und ambulanter Therapie.
Warum das für Sie wichtig ist
Der Sozialdienst spart enorm viel Zeit und Nerven. Er kennt alle Formulare, alle Fristen und alle lokalen Anlaufstellen. Wer ihn früh einschaltet, hat eine viel reibungslosere Entlassung und bessere Nachsorge. Fragen Sie aktiv nach dem Sozialdienst, sobald klar ist, dass ein Schlaganfall stattgefunden hat.
Häufige Missverständnisse
Viele wenden sich nicht an den Sozialdienst, weil sie denken, sie kommen alleine zurecht oder er sei nur für sehr schwere Fälle. Tatsächlich ist er für alle da. Auch glauben manche, der Sozialdienst werde automatisch eingeschaltet. In der Praxis müssen Sie selbst aktiv anfragen.
Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Wegweiser zeigt Ihnen passende Anlaufstellen.
Im Detail
Zu den Aufgaben des Sozialdienstes im Krankenhaus und in der Reha-Klinik gehören das Entlassmanagement, umgangssprachlich auch Entlassungsmanagement genannt, und die Organisation der Nachsorge. Sozialarbeiter koordinieren AHB, Pflegegradantrag, Hilfsmittelbeschaffung, ambulante Dienste und Haushaltshilfe. Sie kennen lokale Angebote und können konkrete Empfehlungen geben. Der Sozialdienst ist kostenlos und im Krankenhausaufenthalt inbegriffen.
Passende Anlaufstellen
Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".
Pflegestützpunkte Deutschland
Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.
UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.
VdK Sozialverband Deutschland
Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Österreich
Zuständiger Sozialversicherungsträger für Pensionen (darunter die Erwerbsminderungspension/Invaliditätspension) und Pflegegeld, zugleich wichtigster Kostenträger für Rehabilitation mit 15 stationären und 2 ambulanten Reha-Zentren. Grundsatz: Rehabilitation vor Pension. Auskunft und Antragstellung über die Landesstelle.
Sozialministeriumservice Österreich
Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.
Pflegetelefon Sozialministerium Österreich
Gebührenfreie Hotline zu Pflegegeld, mobilen Diensten, 24h-Betreuung, Pflegekarenz und Hilfsmitteln.
Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz
Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)
Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn Ihre AHV- oder IV-Rente und Ihr übriges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken; darauf besteht ein rechtlicher Anspruch. Neben jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, vergüten die EL auch Krankheits- und Behinderungskosten. Die Informationsstelle AHV/IV erklärt die Voraussetzungen und bietet Merkblätter und ein Berechnungstool.
FRAGILE Suisse (Dachorganisation)
FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.
Belegt mit 1 Quelle
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Bundesministerium der Justiz: § 39 SGB V – KrankenhausbehandlungBelegt: Absatz 1a: Die Krankenhausbehandlung umfasst ein Entlassmanagement, und die Versicherten haben gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf dessen Unterstützung.Von uns geprüft am 26.08.2026.
Was möchten Sie als nächstes tun?








