Der typische Weg: von der Stroke Unit in die Reha-Klinik
- Akutspital / Stroke Unit: Behandlung der akuten Phase, meist wenige Tage bis zwei Wochen.
- Frührehabilitation: Bei schweren Verläufen beginnt die Reha bereits im Akutspital oder in einer spezialisierten Frühreha-Abteilung.
- Stationäre neurologische Rehabilitation: Intensive Therapie in einer Reha-Klinik mit täglicher Physio-, Ergo- und bei Bedarf Sprachtherapie.
- Ambulante Reha und Therapien: Nach der Entlassung geht es ambulant weiter, zu Hause unterstützt durch die Spitex.
Den Übertritt in die Reha organisiert der Sozialdienst des Akutspitals. Sagen Sie dort früh, wenn Sie eine bestimmte Klinik oder Region wünschen.
Wer bezahlt: Grundversicherung, Kanton, Unfallversicherung
- Grundversicherung (KVG): Die stationäre Reha ist Pflichtleistung, wenn sie ärztlich angeordnet ist. Voraussetzung ist eine Kostengutsprache der Krankenkasse vor dem Eintritt; das Spital beantragt sie in der Regel für Sie.
- Kanton: Bei Kliniken auf der Spitalliste übernimmt Ihr Wohnkanton den grösseren Teil der stationären Kosten, die Kasse den Rest.
- Ihr Eigenanteil: Franchise, 10 % Selbstbehalt (max. 700 CHF pro Jahr) und 15 CHF Spitalkostenbeitrag pro Tag.
- Unfallversicherung (UVG): Ist der Schlaganfall Unfallfolge, laufen Behandlung und Reha über die Unfallversicherung, ohne Franchise und Selbstbehalt.
Die passende Reha-Klinik finden
Die Schweiz hat mehrere spezialisierte Neuro-Reha-Kliniken, unter anderem in Zihlschlacht, Valens, Basel (REHAB), im Limmattal (ZURZACH Care), in Vitznau (cereneo) und Walzenhausen (Rheinburg-Klinik). Eine kuratierte Übersicht mit Kurzprofilen finden Sie in unsererKategorie Reha & Therapien Schweiz.
Kriterien für die Wahl: Spezialisierung auf Neurologie, Nähe zum Wohnort der Angehörigen (regelmässige Besuche unterstützen die Genesung), Therapieintensität und, falls relevant, Sprachtherapie-Angebot bei Aphasie.
Nach der stationären Reha: ambulant weitermachen
- Ambulante Therapien: Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden ärztlich verordnet und von der Grundversicherung übernommen; die Verordnungen werden bei Bedarf verlängert.
- Spitex: Pflege und Unterstützung zu Hause, ärztlich angeordnet, über die Grundversicherung abgerechnet.
- IV und Beruf: Für die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist die IV zuständig (Früherfassung, berufliche Eingliederung, Hilfsmittel). Früh anmelden lohnt sich; Fristen entscheiden über Leistungen. Wenn dauerhaft Hilfe im Alltag nötig bleibt, prüfen Sie die Hilflosenentschädigung.
- Beratung und Austausch: Die kostenlose Helpline von FRAGILE Suisse (0800 256 256) und die elf Regionalvereinigungen begleiten Betroffene und Angehörige langfristig.