Der typische Weg: von der Stroke Unit in die Reha-Klinik
- Akutspital / Stroke Unit: Behandlung der akuten Phase.
- Frührehabilitation: Bei schweren Verläufen beginnt die Reha bereits im Akutspital oder in einer spezialisierten Frühreha-Abteilung.
- Stationäre neurologische Rehabilitation: Intensive Therapie in einer Reha-Klinik mit täglicher Physio-, Ergo- und bei Bedarf Sprachtherapie.
- Ambulante Reha und Therapien: Nach der Entlassung geht es ambulant weiter, zu Hause unterstützt durch die Spitex.
Den Übertritt in die Reha organisiert der Sozialdienst des Akutspitals. Sagen Sie dort früh, wenn Sie eine bestimmte Klinik oder Region wünschen.
Wer bezahlt: Grundversicherung, Kanton, Unfallversicherung
- Grundversicherung (KVG): Die stationäre Reha ist Pflichtleistung, wenn sie ärztlich angeordnet ist. Voraussetzung ist eine Kostengutsprache der Krankenkasse vor dem Eintritt (siehe unten).
- Kanton: Bei Kliniken auf der Spitalliste übernimmt Ihr Wohnkanton den grösseren Teil der stationären Kosten, mindestens 55 Prozent, die Kasse den Rest.
- Ihr Eigenanteil: Franchise (ordentlich 300 CHF im Jahr, mehr, wenn Sie eine höhere gewählt haben), 10 % Selbstbehalt (max. 700 CHF pro Jahr) und 15 CHF Spitalkostenbeitrag pro Tag. Für den Austrittstag und für Urlaubstage fällt der Spitalbeitrag nicht an.
- Unfallversicherung (UVG): Ist der Schlaganfall Unfallfolge, laufen Behandlung und Reha über die Unfallversicherung, laut Suva ohne Franchise und Selbstbehalt.
Eine Klinik ausserhalb Ihres Wohnkantons können Sie wählen, wenn sie auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons oder ihres Standortkantons steht. Bezahlt wird dann aber höchstens der Tarif, der in einem Listenspital Ihres Wohnkantons gilt; den Rest tragen Sie oder eine Zusatzversicherung. Gibt es die nötige Behandlung in Ihrem Kanton nicht, zahlen Kasse und Kanton voll, es braucht dann aber vorher eine Bewilligung des Wohnkantons.
Kostengutsprache: Antrag, Dauer, Ablehnung
Die stationäre Reha übernimmt die Krankenkasse nur auf vorgängige besondere Gutsprache. Dabei berücksichtigt sie die Empfehlung ihres Vertrauensarztes oder ihrer Vertrauensärztin. Ohne Kostengutsprache vor dem Eintritt riskieren Sie, die Kosten selbst zu tragen. Fragen Sie beim Sozialdienst des Spitals nach, ob sie beantragt und erteilt ist.
Eine feste gesetzliche Höchstdauer für die Reha gibt es nicht. Reicht die bewilligte Zeit nicht, braucht es für die Verlängerung wieder eine Gutsprache der Kasse.
Lehnt die Krankenkasse ab, können Sie eine schriftliche Verfügung verlangen. Dagegen ist innerhalb von 30 Tagen eine Einsprache bei der Kasse möglich, das Verfahren ist kostenlos. Unterstützung dabei bieten Pro Infirmis und FRAGILE Suisse.
Die passende Reha-Klinik finden
Die Schweiz hat mehrere spezialisierte Neuro-Reha-Kliniken, unter anderem in Zihlschlacht, Valens, Basel (REHAB), im Limmattal (ZURZACH Care), in Vitznau (cereneo) und Walzenhausen (Rheinburg-Klinik). Alle Kliniken nach Kanton finden Sie in der ÜbersichtNeurologische Rehabilitation in der Schweiz.
Kriterien für die Wahl: Spezialisierung auf Neurologie, Nähe zum Wohnort der Angehörigen (regelmässige Besuche unterstützen die Genesung), Therapieintensität und, falls relevant, Sprachtherapie-Angebot bei Aphasie.
Reha-Kliniken in der Region Zürich
Wer im Raum Zürich wohnt, findet mehrere spezialisierte Häuser in erreichbarer Nähe. Das ist keine Empfehlung und keine Rangfolge, sondern eine Orientierung: Welche Klinik infrage kommt, entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit Ihnen, und die Kostengutsprache Ihrer Kasse muss vor dem Eintritt vorliegen.
- Klinik Lengg in der Stadt Zürich, das Zürcher RehaZentrum Lengg, stationär und ambulant.
- Klinik Wald der Zürcher RehaZentren im Kanton Zürich, mit der Neurorehabilitation nach Schlaganfall als Hauptindikation.
- ZURZACH Care Neuro-Reha Limmattal in der Agglomeration Zürich, mit Frührehabilitation und Überwachungsrehabilitation.
- Rehaklinik Bellikon im angrenzenden Kanton Aargau, mit Früh-Neurorehabilitation.
Für die ambulante Fortsetzung nach dem Austritt bieten Lengg, Wald und Bellikon ambulante Angebote an, Sie müssen für die Therapie also nicht zwingend den Wohnort wechseln. Alle Häuser der übrigen Landesteile stehen in der Übersicht Reha und Therapien Schweiz.
Nach der stationären Reha: ambulant weitermachen
- Ambulante Therapien: Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden ärztlich verordnet und von der Grundversicherung übernommen, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Eine Verordnung deckt höchstens neun Sitzungen Physio- oder Ergotherapie oder zwölf Sitzungen Logopädie; danach braucht es eine neue. Nach 36 Sitzungen Physio- oder Ergotherapie berichtet die Ärztin oder der Arzt dem Vertrauensarzt der Kasse, bevor es weitergeht, bei der Logopädie nach 60 Sitzungen innert eines Jahres.
- Spitex: Pflege zu Hause, ärztlich angeordnet. Die Grundversicherung zahlt einen Beitrag an die Pflege; einen Teil der übrigen Pflegekosten kann man Ihnen verrechnen, den Rest regelt der Kanton. Hilfe im Haushalt zahlt die Grundversicherung nicht.
- IV und Beruf: Für die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist die IV zuständig (Früherfassung, berufliche Eingliederung, Hilfsmittel), aber nur bis zum Rentenalter. Früh anmelden lohnt sich: Eine IV-Rente gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung. Wie das abläuft, steht unter Wiedereinstieg mit der IV. Wenn dauerhaft Hilfe im Alltag nötig bleibt, prüfen Sie die Hilflosenentschädigung. Bei der IV entsteht der Anspruch erst, wenn die Hilflosigkeit ein Jahr ohne wesentlichen Unterbruch bestanden hat.
- Beratung und Austausch: Die kostenlose Helpline von FRAGILE Suisse (0800 256 256) und die elf Regionalvereinigungen begleiten Betroffene und Angehörige langfristig.
