Der erste Schritt: die Verordnung

Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind im Gesetz der ärztlichen Hilfe gleichgestellt, wenn sie auf Grund ärztlicher Verschreibung erfolgen. Ohne Verordnung gibt es also kein Geld von der Kasse, auch nicht nachträglich.

Ausstellen dürfen die Verordnung unter anderem:

  • Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt (Allgemeinmedizin),
  • eine Fachärztin oder ein Facharzt für Neurologie,
  • die Fachabteilung des Krankenhauses, in dem Sie behandelt wurden.

Eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK, früher die chefärztliche Bewilligung, ist für diese drei Therapien bis auf Weiteres nicht notwendig. Mit der Verordnung können Sie also direkt einen Termin vereinbaren.

Mit Kassenvertrag: kostenlos

Behandlungen bei Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern der ÖGK sind für Sie kostenlos. Sie legen die Verordnung vor, die Praxis rechnet direkt mit der Kasse ab. Physiotherapie bekommen Sie außerdem in Vertragsinstituten für physikalische Medizin und in den Gesundheitszentren der ÖGK.

Die ÖGK veröffentlicht je Therapie eine Liste aller Vertragspartner zum Herunterladen, auf ihren Seiten zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Dort steht auch je Bundesland eine Telefonnummer für Rückfragen.

Bequemer suchen Sie in Ihrer Umgebung über die Berufsverbände: Physio Austria, Ergotherapie Austria und logopädieaustria. Alle drei Suchen lassen sich nach Kassenvertrag und Hausbesuch filtern.

Achtung: Versäumte Termine zahlen Sie selbst

Für versäumte Termine übernimmt die ÖGK keine Kosten. Sagen Sie rechtzeitig ab, wenn Sie einen Termin nicht schaffen.

Ohne Kassenvertrag: 80 Prozent zurück

Finden Sie keinen Termin mit Kassenvertrag, oder möchten Sie zu einer bestimmten Therapeutin, können Sie zu einer Wahltherapeutin oder einem Wahltherapeuten gehen. Diese haben keinen Vertrag mit der ÖGK und legen ihre Preise selbst fest. Sie bezahlen die Rechnung zuerst selbst.

Danach erstattet die ÖGK 80 Prozent des Tarifs, den sie einer Vertragstherapeutin für dieselbe Leistung zahlen würde. Verlangt die Wahltherapeutin mehr als den Kassentarif, zahlen Sie die Differenz zusätzlich selbst. Die aktuellen Erstattungssätze stehen als Liste auf den ÖGK-Seiten der jeweiligen Therapie.

Achtung: Erst fragen, dann hingehen

Geld zurück gibt es nur, wenn die Wahltherapeutin in die Liste der ÖGK für Wahlbehandler eingetragen ist. Fragen Sie in der Praxis vor dem ersten Termin danach.

Für die Erstattung brauchen Sie:

  • die Verordnung,
  • die bezahlte Honorarnote mit Behandlungsdaten, Dauer, Diagnose, Ihren Daten mit Sozialversicherungsnummer und dem Stempel der Praxis,
  • den Zahlungsnachweis, etwa einen Bankauszug oder einen Zahlungsvermerk auf der Honorarnote,
  • Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC).

Einreichen können Sie online über „Meine ÖGK“ (Website oder App, mit ID Austria) oder per Post mit dem ausgedruckten Formular. Die Frist beträgt 42 Monate.

Therapie zu Hause

Wenn der Weg zur Praxis nicht geht, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Hausbesuch: Fragen Sie bei der Terminvereinbarung, ob die Praxis zu Ihnen nach Hause kommt. Lassen Sie sich das vorher bestätigen, damit die Abrechnung mit der Kasse klar ist.
  • Mobile Dienste: Zu den sozialen Diensten der Bundesländer gehören auch mobile Physiotherapie und Ergotherapie. Sie laufen über die Länder und ihre Trägerorganisationen; wie Sie sie bekommen, steht im Ratgeber Pflege zu Hause.

Wer gehunfähig ist, kann sich die Fahrt zur Therapie von der Kasse bezahlen lassen. Was das genau heißt, steht unter Fahrtkosten zur Therapie.

Die Alternative: ambulante Reha

Statt einzelner Termine in der Praxis gibt es die ambulante Rehabilitation der Pensionsversicherung. Sie wohnen weiter zu Hause und kommen tagsüber in ein Reha-Zentrum in Ihrer Nähe, wo Ärztinnen, Therapeuten und Psychologinnen gemeinsam mit Ihnen arbeiten.

  • Sie dauert in der Regel 6 bis 10 Wochen, in den eigenen Zentren der PV in Graz und Wien auch 3 Wochen.
  • Anders als bei der stationären Reha zahlen Sie keine Zuzahlung und keine Tourismusabgabe.
  • Nach einer stationären neurologischen Reha (Phase II) gibt es die Phase III, in der Sie den Therapieerfolg über längere Zeit festigen. Im Zentrum für ambulante Rehabilitation der PV in Graz dauert sie 12 Monate.

Den Antrag füllen Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin aus. Im Antragsformular muss das Feld „ambulante Rehabilitation“ angekreuzt sein. Mehr zum Ablauf steht im Ratgeber Reha nach dem Schlaganfall.

So gehen Sie vor

  1. Lassen Sie sich bei der Entlassung aus Krankenhaus oder Reha eine Verordnung für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie mitgeben. Sonst stellt sie Ihre Hausärztin oder Ihr Neurologe aus.
  2. Suchen Sie in der Liste der ÖGK eine Praxis mit Kassenvertrag in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen Termin.
  3. Ist dort kein Termin frei, fragen Sie bei Wahltherapeutinnen nach, ob sie auf der ÖGK-Liste stehen. Heben Sie Verordnung, Honorarnote und Zahlungsnachweis auf.
  4. Brauchen Sie viel Therapie auf einmal, sprechen Sie Ihre Ärztin auf eine ambulante Reha an.
  5. Wird eine Leistung abgelehnt, lassen Sie sich das schriftlich geben. Wie es dann weitergeht, steht unter Bescheid abgelehnt.