Deutschland · Noch in der Klinik oder Reha · Gerade wieder zu Hause · Schon länger im Alltag zu Hause
Vollmacht erteilen lassen
Fragen Sie die Krankenkasse nach ihrem Vollmachtsformular oder schreiben Sie eine formlose Vollmacht, die die betroffene Person selbst unterschreibt, solange sie das kann. Legen Sie sie bei jeder Stelle vor, mit der Sie sprechen.
Kann die betroffene Person wegen ihrer Erkrankung selbst nicht entscheiden, dürfen Ehepartner, die nicht getrennt leben, sie in Gesundheitsfragen bis zu sechs Monate lang vertreten, etwa bei der Einwilligung in eine Behandlung. Für alles darüber hinaus braucht es eine vorher erteilte Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung.
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Was dann passiert
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Quellen ansehen
- www.gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1358 – Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)