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Deutschland

Vollmacht erteilen lassen

Fragen Sie die Krankenkasse nach ihrem Vollmachtsformular oder schreiben Sie eine formlose Vollmacht, die die betroffene Person selbst unterschreibt, solange sie das kann. Legen Sie sie bei jeder Stelle vor, mit der Sie sprechen.

Kann die betroffene Person wegen ihrer Erkrankung selbst nicht entscheiden, dürfen Ehepartner, die nicht getrennt leben, sie in Gesundheitsfragen bis zu sechs Monate lang vertreten, etwa bei der Einwilligung in eine Behandlung. Für alles darüber hinaus braucht es eine vorher erteilte Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben

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Österreich

Vollmacht erteilen lassen

Bitten Sie die betroffene Person, Ihnen eine Vollmacht für die Krankenkasse zu unterschreiben. Die ÖGK hat dafür ein Formular; es gilt sechs Monate, und eine Kopie ihres amtlichen Lichtbildausweises gehört dazu.

Bei BVAEB oder SVS fragen Sie dort nach dem Formular. Soll jemand auch dann für sie handeln dürfen, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden kann, braucht es eine Vorsorgevollmacht. Diese kann sie nur errichten, solange sie noch selbst entscheiden kann: bei einem Notariat, einer Rechtsanwaltskanzlei oder in einfachen Fällen bei einem Erwachsenenschutzverein.

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Schweiz

Vollmacht erteilen lassen

Bitten Sie die betroffene Person, Ihnen eine schriftliche Vollmacht für die Krankenkasse zu unterschreiben; die Kasse darf eine solche Vollmacht verlangen. Fragen Sie dort, ob es ein eigenes Formular gibt.

Soll jemand auch dann für sie handeln dürfen, wenn sie nicht mehr urteilsfähig ist, braucht es einen Vorsorgeauftrag. Diesen kann sie nur errichten, solange sie urteilsfähig ist: von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet.

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