Muss ich den Schlaganfall der Führerscheinstelle melden?
Nein. Weder das Straßenverkehrsgesetz noch die Fahrerlaubnis-Verordnung kennen eine Meldepflicht des Betroffenen. Es gilt aber die Vorsorgepflicht nach § 2 Absatz 1 FeV: Wer sich nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf nur fahren, wenn Vorsorge getroffen ist, dass niemand gefährdet wird.
Ausführlich nachlesen
Autofahren nach Schlaganfall: Wann Sie wieder fahren dürfenDort steht der ganze Zusammenhang: Fristen, Ausnahmen und was Sie im Antrag brauchen.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Bundesministerium der Justiz: Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 4 – Eignung und bedingte Eignung zum Führen von KraftfahrzeugenBelegt: Nummer 6.4 (Hirngefäßerkrankungen): Eignung „nach erfolgter Therapie und Abklingen des akuten Ereignisses ohne Rückfallgefahr“, Nachuntersuchungen erforderlichVon uns geprüft am 22.08.2026.
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt): Begutachtungsleitlinien zur KraftfahreignungBelegt: Medizinischer Maßstab, nach dem Gutachterinnen und Gutachter die Fahreignung beurteilen. Die Kapitel haben unterschiedliche Stände, ein einheitliches Datum gibt es nichtVon uns geprüft am 22.08.2026.
- Bundesministerium der Justiz: Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)Belegt: Zuschüsse zur Beschaffung eines Fahrzeugs (§ 6, nach Einkommen gestaffelt) und volle Übernahme der behinderungsbedingten Zusatzausstattung (§ 7)Von uns geprüft am 22.08.2026.