Zuzahlung & Zuzahlungsbefreiung
Gilt nur in Deutschland.
In Österreich: Rezeptgebührenbefreiung
In der Schweiz: Franchise (300–2.500 CHF) + 10 % Selbstbehalt
Eigenanteile für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Reha und Hilfsmittel. Gedeckelt auf 2 % des Brutto-Jahreseinkommens, für chronisch Kranke auf 1 %. Schlaganfall-Betroffene gelten als chronisch krank.
Was tun?Alle Quittungen sammeln. Sobald die Grenze erreicht ist, bei der Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Das spart oft mehrere hundert Euro pro Jahr.
Warum das für Sie wichtig ist
Bei vielen Medikamenten, Therapien und Arztbesuchen summieren sich Zuzahlungen auf mehrere hundert Euro pro Jahr. Die Befreiung sichert Ihnen dieses Geld. Gerade bei dauerhafter Medikation nach Schlaganfall (z. B. Blutverdünner, Blutdruckmittel) lohnt sich die Beantragung sehr.
Häufige Missverständnisse
Viele wissen nicht, dass sie Anspruch auf Befreiung haben, und zahlen das ganze Jahr Zuzahlungen, obwohl sie befreit sein könnten. Wichtig: Die Befreiung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Sie gilt nicht automatisch weiter.
Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Wegweiser zeigt Ihnen passende Anlaufstellen in Deutschland.
Im Detail
Gesetzlich Versicherte zahlen für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel, Fahrten und Krankenhausaufenthalte Zuzahlungen. Wer die Belastungsgrenze überschreitet (2 % des Brutto-Jahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1 %), wird auf Antrag für den Rest des Jahres befreit. Als chronisch krank gilt, wer wegen derselben Erkrankung in Dauerbehandlung ist (mindestens ein Arztbesuch pro Quartal, ärztliche Bescheinigung); nach einem Schlaganfall trifft das auf die meisten Betroffenen zu. Praktisch: alle Zuzahlungsbelege des Haushalts sammeln (Ehepartner und Kinder zählen zusammen), Antrag bei der Krankenkasse stellen. Viele Kassen bieten an, die Belastungsgrenze zu Jahresbeginn als Einmalbetrag vorauszuzahlen; dann entfällt das Belegesammeln komplett.
In anderen Ländern
Österreich: Rezeptgebührenbefreiung
Schweiz: Franchise (300–2.500 CHF) + 10 % Selbstbehalt
Passende Anlaufstellen
Geprüfte Stellen aus dem Bereich „Bürokratie & Sozialleistungen".
Pflegestützpunkte Deutschland
Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.
UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.
VdK Sozialverband Deutschland
Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Österreich
Zuständiger Sozialversicherungsträger für Pensionen (darunter die Erwerbsminderungspension/Invaliditätspension) und Pflegegeld, zugleich wichtigster Kostenträger für Rehabilitation mit 15 stationären und 2 ambulanten Reha-Zentren. Grundsatz: Rehabilitation vor Pension. Auskunft und Antragstellung über die Landesstelle.
Sozialministeriumservice Österreich
Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.
Pflegetelefon Sozialministerium Österreich
Gebührenfreie Hotline zu Pflegegeld, mobilen Diensten, 24h-Betreuung, Pflegekarenz und Hilfsmitteln.
Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz
Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)
Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn Ihre AHV- oder IV-Rente und Ihr übriges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken; darauf besteht ein rechtlicher Anspruch. Neben jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, vergüten die EL auch Krankheits- und Behinderungskosten. Die Informationsstelle AHV/IV erklärt die Voraussetzungen und bietet Merkblätter und ein Berechnungstool.
FRAGILE Suisse (Dachorganisation)
FRAGILE Suisse ist die nationale Dachorganisation für Menschen mit Hirnverletzung und deren Angehörige. Sie bietet kostenlose Sozialberatung durch auf Hirnverletzung spezialisierte Fachpersonen, die kostenlose Helpline 0800 256 256 sowie das Programm Begleitetes Wohnen. Selbsthilfegruppen und Peer-Support finden Sie bei den elf regionalen Vereinigungen von FRAGILE.
Belegt mit 2 Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 62 – BelastungsgrenzeBelegt: Belastungsgrenze 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke in Dauerbehandlung 1 Prozent. Die Befreiung gilt jeweils für den Rest des Kalenderjahres.Von uns geprüft am 26.08.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 61 SGB V – ZuzahlungenBelegt: Zuzahlung 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.Von uns geprüft am 26.08.2026.
Was möchten Sie als nächstes tun?








