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Deutschland

Versicherungsombudsmann – Schlichtung bei privaten Versicherungen

Wenn Ihre private Versicherung nicht zahlt, prüft diese unabhängige Stelle den Fall kostenlos. Bis 10.000 Euro muss sich die Versicherung an die Entscheidung halten. Der Weg zum Gericht bleibt Ihnen trotzdem offen.

Kostenfrei und unabhängig. Zuständig für alle privaten Versicherungssparten außer Kranken- und Pflegeversicherung, also auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beschwerdewert bis 100.000 Euro; bis 10.000 Euro ist die Entscheidung für den Versicherer bindend, für Sie nie. Empfehlenswert vor dem Klageweg.

Was kann ich am Telefon sagen?

Rufen Sie kostenfrei 0800 3696000 an und sagen Sie: „Meine Berufsunfähigkeitsversicherung hat meinen Antrag abgelehnt. Ich möchte ein Schlichtungsverfahren beantragen.“ Wichtig: Sie müssen die Versicherung vorher selbst darüber informiert haben, dass Sie ihre Entscheidung beanstanden. Halten Sie den Schriftwechsel und Ihre Versicherungsnummer bereit. Für die private Krankenversicherung ist eine andere Stelle zuständig, der PKV-Ombudsmann.

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