Deutschland · Noch in der Klinik oder Reha · Gerade wieder zu Hause · Schon länger im Alltag zu Hause
Arbeitgeber informieren
Melden Sie sich am ersten Tag telefonisch oder schriftlich und sagen Sie, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Die Diagnose müssen Sie nicht nennen.
Achtung: Handlungsfrist: Sofort melden, Attest nach 3 Tagen
Die Arbeitsunfähigkeit muss unverzüglich gemeldet werden, also sofort. Dauert sie länger als drei Kalendertage, muss die ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben
Wenn Ihr Arbeitgeber zu einem BEM-Gespräch einlädt
Das BEM-Gespräch
Informationen redaktionell geprüft
Quellen ansehen
- § 5 EntgFG – Anzeige- und Nachweispflichten (öffnet in neuem Tab), Bundesministerium der Justiz