Schlaganfall Navigator
Behandlungen

Therapieverfahren im Überblick

Kommunikationshilfen bei undeutlicher Sprache (Dysarthrie)

Auch bekannt als: Dysarthrie, Sprechstörung, undeutliche Sprache, verwaschene Sprache, Tastbrett, Sprachverstärker, Gaumensegelprothese, Unterstützte Kommunikation, Sprachausgabegerät

Wird erforscht, noch kein Standard

Es laufen Studien. Ob das Verfahren hilft, ist noch nicht entschieden.

Was ist das?

Eine Dysarthrie ist eine Störung des Sprechens, nicht der Sprache: Sie wissen, welches Wort Sie sagen wollen, aber Mund, Zunge, Gaumen oder Stimme setzen es nicht mehr sauber um. Das Ergebnis ist verwaschen, zu leise, zu schnell oder ohne Betonung. Behandelt wird das zuerst logopädisch. Daneben gibt es eine Reihe kleiner Hilfsmittel, die genau eine Schwierigkeit angehen, und die auf dieser Seite stehen, weil kaum jemand von ihnen erfährt.

Was die Studien sagen

  1. Die Leitlinie „Neurogene Sprechstörungen (Dysarthrien)“ nennt vier Säulen der Behandlung: logopädische Übungsbehandlung, Kommunikationshilfen, Medikamente und operative Eingriffe. Im Vordergrund steht die Übungsbehandlung.

  2. Gegen zu schnelles Sprechen führt sie ein Tastbrett auf, bei dem für jede Silbe ein Feld berührt wird (auch als App erhältlich), sowie einen Sprachverzögerer, der die eigene Stimme zeitversetzt aufs Ohr zurückspielt.

  3. Gegen zu leises Sprechen nennt sie elektronische Verstärker, die als Gerät fürs Ohr im Handel sind, sowie weißes Rauschen über Kopfhörer, das den natürlichen Reflex auslöst, in lauter Umgebung lauter zu sprechen.

  4. Ausdrücklich auch für Betroffene nach einem Schlaganfall gedacht ist der Beißblock: Die Leitlinie nennt ihn bei „ataktischen bzw. zentral-paretischen sprechmotorischen Koordinationsstörungen“, und zentral-paretisch ist genau die Form, die nach einer beidseitigen Schädigung entstehen kann.

  5. Wenn das Gaumensegel den Mundraum nicht mehr abschließt und die Sprache dadurch näselnd und schwer verständlich wird, kann eine Gaumensegelprothese helfen. Das ist eine der drei Empfehlungen, die die Leitlinie ganz vorn heraushebt, und sie nennt dabei ausdrücklich die erworbene Hirnschädigung: Der Verständlichkeit könne „unter definierten Bedingungen“ durch Anpassung einer solchen Prothese entgegengewirkt werden.

  6. Wenn das Sprechen ganz oder fast ganz ausfällt, nennt die Leitlinie Verfahren der unterstützten Kommunikation, etwa elektronische Sprachausgabegeräte mit Symboltasten.

  7. Die Einschränkung steht in derselben Aufzählung und gehört dazu: Diese Hilfen wurden „meist im Rahmen von Einzelfallstudien“ erprobt. Es handelt sich um eine S1-Leitlinie, also um abgestimmte Expertenmeinung ohne systematische Bewertung der Studienlage.

  8. Für die Dysarthrie nach Schlaganfall sagt die Leitlinie zudem offen, dass Wirksamkeitsbelege durch randomisierte Studien ausreichender Fallzahl „bislang noch ausstehen“. Die belastbarsten Daten zur Übungsbehandlung stammen von Menschen mit Parkinson.

Was dagegen spricht

  • Die Belege sind schwach. Einzelfallstudien und eine S1-Leitlinie sind etwas anderes als eine geprüfte Empfehlung, und das gilt für fast jedes Hilfsmittel auf dieser Liste.
  • Das heißt ausdrücklich nicht, dass Logopädie nichts bringt. Sie ist die Regelversorgung bei Dysarthrie und die erste Wahl. Nur der Nachweis über große randomisierte Studien fehlt für die Zeit nach einem Schlaganfall.
  • Jedes dieser Hilfsmittel geht genau eine Schwierigkeit an. Wer zu leise spricht, hat vom Taktgeber nichts. Welches passt, ergibt sich erst aus der logopädischen Untersuchung.
  • Die Leitlinie sagt, dass der Umgang mit Kommunikationshilfen ein Mindestmaß an kognitiven Fähigkeiten voraussetzt. Bei zusätzlichen Gedächtnis- oder Aufmerksamkeitsproblemen ist der Nutzen begrenzt.
  • Prothesen im Mund müssen angepasst und vertragen werden. Das ist Handwerk und braucht mehrere Termine.
  • Die Leitlinie ist abgelaufen. Sie stammt von Juni 2018 und war gültig bis Dezember 2020.

Wo es das gibt und wer zahlt

Deutschland

noch nicht vollständig geprüft

Der Einstieg ist die Logopädie, ärztlich verordnet. Sie stellt fest, welche Art von Sprechstörung vorliegt, und schlägt passende Hilfsmittel vor. Ein Sprachverstärker oder ein Sprachausgabegerät kann als Hilfsmittel verordnet werden; ob die Kasse im Einzelfall zahlt, hängt von der Begründung ab und ließ sich von uns nicht belegen. Eine Gaumensegelprothese fertigt die Zahnmedizin oder die Kieferorthopädie an, in Abstimmung mit der Logopädie.

Österreich

noch nicht vollständig geprüft

Ebenfalls über die Logopädie nach ärztlicher Verordnung. Hilfsmittel brauchen einen Antrag und eine Bewilligung der Krankenkasse; was im Einzelfall übernommen wird, konnten wir nicht belegen. Fragen Sie vor der Anschaffung nach.

Schweiz

noch nicht vollständig geprüft

Logopädie wird ärztlich angeordnet und über die Grundversicherung abgerechnet. Für Hilfsmittel kann je nach Situation die Invalidenversicherung oder die Krankenversicherung zuständig sein; diese Abgrenzung konnten wir für den Einzelfall nicht klären. Klären Sie sie vorher.

Fragen für Ihr Arztgespräch

Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.

  • „Was genau ist bei mir das Problem: zu schnell, zu leise, zu undeutlich oder näselnd?“
  • „Gibt es für meine Art der Sprechstörung ein Hilfsmittel, das Sie kennen?“
  • „Könnten wir einen Taktgeber oder einen Verstärker einmal ausprobieren, bevor etwas angeschafft wird?“
  • „Ist bei mir das Gaumensegel beteiligt, und wäre eine Prothese eine Option?“
  • „Wie viele Einheiten Logopädie bekomme ich derzeit, und reicht das aus Ihrer Sicht?“
  • „Was können meine Angehörigen tun, damit Gespräche leichter werden?“

Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.

Weitere Verfahren

Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.

Wie diese Seite gemeint ist

Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 23.08.2026.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. AWMF Leitlinien-Register: S1-Leitlinie Neurogene Sprechstörungen (Dysarthrien), Registernummer 030-103Belegt: Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie, also abgestimmte Expertenmeinung ohne systematische Bewertung der Studienlage, und seit Dezember 2020 abgelaufen.Stand der Quelle: S1-Leitlinie, vollständig überarbeitet Juni 2018, gültig bis Dezember 2020. Von uns geprüft am 23.08.2026.
  2. Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN): Neurogene Sprechstörungen (Dysarthrien), Langfassung, Abschnitte 4.1 bis 4.5Belegt: Die vier Säulen der Behandlung, die Liste der Kommunikationshilfen (Tastbrett, Sprachverzögerer, elektronische Verstärker, weißes Rauschen, Beißblock bei zentral-paretischen Koordinationsstörungen, Gaumenprothese, Gaumensegelprothese, unterstützte Kommunikation) samt dem Hinweis, dass sie „meist im Rahmen von Einzelfallstudien“ erprobt wurden, die hervorgehobene Empfehlung zur Gaumensegelprothese bei Veluminsuffizienz nach erworbener Hirnschädigung sowie die Feststellung, dass Wirksamkeitsbelege durch randomisierte Studien ausreichender Fallzahl bei Dysarthrien nach Schlaganfall bislang noch ausstehen.Stand der Quelle: S1-Leitlinie, vollständig überarbeitet Juni 2018, gültig bis Dezember 2020. Von uns geprüft am 23.08.2026.