Burgenland: Wohnbaudarlehen für behindertengerechten Umbau
Was Sie bekommen
Darlehen bis 30.000 €, 0,9% Zinsen, 30 Jahre
Von Land. Für Österreich.
Das Land Burgenland fördert den barrierefreien Umbau von Eigenheimen mit einem günstigen Darlehen, zum Beispiel einen barrierefreien Zugang, ein barrierefreies Bad, breitere Türen, Treppenlifte oder Aufzüge.
Wichtig
Antrag später als 24 Monate nach Baubewilligung bzw. Baufreigabe eingereicht. Rechnungen älter als 12 Monate oder nicht auf den Namen der antragstellenden Person ausgestellt; solche Rechnungen werden nicht anerkannt.
So beantragen Sie es
- 1Auskunft bei der Wohnbauförderung einholen und Kostenvoranschläge einholen.
- 2Antragsformular mit allen Unterlagen per E-Mail an die Wohnbauförderung senden.
- 3Prüfung, Begutachtung durch den Wohnbauförderungsbeirat und Bewilligung durch die Landesregierung; danach kommen Zusicherung und Schuldschein.
- 4Darlehen im Grundbuch erstrangig eintragen lassen.
- 5Saldierte Rechnungen vorlegen; das Darlehen wird in Teilbeträgen ausgezahlt.
Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder für das letzte Kalenderjahr; Bauplan bzw. Einreichplan mit Baubewilligungsvermerk und Baubeschreibung; detaillierte Kostenvoranschläge oder saldierte Rechnungen mit Zahlungsbelegen; Energieausweis nur
- wenn die thermische Gebäudehülle betroffen ist
Antrag stellen bei
Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Wohnbauförderung, Prälat-Gangl-Straße 1, 7000 Eisenstadt; E-Mail [email protected]; Telefon 02682/600-2800 oder 057/600-2800
Kombination mit anderen Programmen
Praxistipp
Kein Zuschuss, sondern ein Darlehen des Landes, das im Grundbuch erstrangig sichergestellt werden muss. Es gelten Einkommensgrenzen (zum Beispiel höchstens 48.400 Euro Jahres-Nettoeinkommen bei einer Person). Kann unabhängig vom Alter des Hauses und von bestehenden Wohnbaudarlehen beantragt werden.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Burgenland: Wohnbaudarlehen für behindertengerechten Umbau?
- Darlehen bis 30.000 €, 0,9% Zinsen, 30 Jahre. Das Land Burgenland fördert den barrierefreien Umbau von Eigenheimen mit einem günstigen Darlehen, zum Beispiel einen barrierefreien Zugang, ein barrierefreies Bad, breitere Türen, Treppenlifte oder Aufzüge.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Wohnsituation: Eigentum.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Wohnbauförderung, Prälat-Gangl-Straße 1, 7000 Eisenstadt; E-Mail [email protected]; Telefon 02682/600-2800 oder 057/600-2800
Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
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- Amt der Burgenländischen Landesregierung: Sanierung - Land BurgenlandBelegt: Wird bei Sanierung des förderwürdigen Objektes auf die besonderen Wohnbedürfnisse sowie Erfordernisse von Menschen mit Behinderung oder gebrechlichen Menschen Bedacht genommen, werden diese Maßnahmen im Ausmaß der Anfallenden Kosten, jedoch bis maximal EURO 30.000 in Form eines Darlehens gefördert. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 30 Jahren und ist mit 0,9 % jährlich verzinst. [...] Gefördert werden Treppenlifte, Einbau von Aufzügen oder sonstige erforderliche Maßnahmen, die zum Abbau von Barrieren dienenVon uns geprüft am 23.09.2026.