Burgenland: Zuschuss zur behindertengerechten Wohnungsausstattung
Was Sie bekommen
bis 6.000 € pro Jahr, abhängig vom Einkommen
Von Land. Für Österreich.
Das Land Burgenland gibt Menschen mit Behinderung einen Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung ihres Eigenheims oder ihrer Wohnung, wenn diese der Hauptwohnsitz ist.
So beantragen Sie es
- 1Antragsformular 'Antrag auf Förderung und Leistungen nach dem Bgld. ChG' ausfüllen.
- 2Aufstellung der geplanten Maßnahmen samt Kosten und Nachweis des Hauptwohnsitzes beilegen.
- 3Antrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einreichen.
Benötigte Unterlagen
- Aufstellung der geplanten behinderungsbedingten Maßnahmen und deren Kosten; Nachweis
- dass Eigenheim oder Wohnung der Hauptwohnsitz ist
Antrag stellen bei
Bezirkshauptmannschaft Ihres Wohnorts; Überblick und Antragsformular auf der Seite „Burgenländische Chancengleichheit“ des Landes
Kombination mit anderen Programmen
Praxistipp
Leistung der sozialen Rehabilitation nach § 4 der Burgenländischen Chancengleichheitsverordnung. Wie viel gezahlt wird, hängt vom Einkommen ab. Die Wohnung oder das Eigenheim muss Ihr Hauptwohnsitz sein.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Burgenland: Zuschuss zur behindertengerechten Wohnungsausstattung?
- bis 6.000 € pro Jahr, abhängig vom Einkommen. Das Land Burgenland gibt Menschen mit Behinderung einen Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung ihres Eigenheims oder ihrer Wohnung, wenn diese der Hauptwohnsitz ist.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Bezirkshauptmannschaft Ihres Wohnorts; Überblick und Antragsformular auf der Seite „Burgenländische Chancengleichheit“ des Landes
Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
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Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Burgenländische Landesregierung (Burgenländische Chancengleichheitsverordnung, LGBl. Nr. 1/2025, im RIS): Burgenländische Chancengleichheitsverordnung, § 4 Maßnahmen der sozialen RehabilitationBelegt: Soziale Rehabilitation ist Menschen mit Behinderungen in dem von der Art der Behinderung erforderlichen Ausmaß zu gewähren und umfasst: [...] 4. Zuschuss zur behindertengerechten Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen, die als Hauptwohnsitz dienen; [...] Für Leistungen nach Abs. 1 Z 1, 2 und 4 kann jährlich kumulativ ein Zuschuss von maximal 6 000 Euro gewährt werden.Von uns geprüft am 23.09.2026.