Kärnten: Förderung barrierefreier Maßnahmen

Für Österreich

Was Sie bekommen

50% der Kosten, förderbar max. 40.000 €

Von Land. Für Österreich.

Das Land Kärnten zahlt einen einmaligen Zuschuss für bauliche Umbauten, die das Wohnen barrierefrei machen, etwa bodenebene Duschen, Rampen, Treppenlifte oder breitere Türen. In der Wohnung muss eine Person mit Hauptwohnsitz leben, die dauerhaft in der Bewegung oder stark im Sehen eingeschränkt ist.

Wichtig

Antrag vor Abschluss der Arbeiten stellen (der Antrag ist erst danach möglich). Kassenbons statt Rechnungen einreichen. Unterlagen nicht innerhalb eines Monats nachreichen, dann wird der Antrag abgelehnt. Mobile Rampen oder bewegliche Hebehilfen und Möbel sind nicht förderbar.

So beantragen Sie es

  1. 1Umbau von einem befugten Unternehmen durchführen lassen (Eigenleistungen und reine Materialkosten werden nicht gefördert).
  2. 2Nachweis der betroffenen Person besorgen: Pflegegeldbescheid ab Stufe 3 oder Formblatt „Facharzt“ (BW507).
  3. 3Nach Abschluss der Arbeiten den Antrag online im Portal des Landes stellen (Formular BW504).
  4. 4Rechnungen und Formblatt „Unternehmen“ als PDF hochladen.
  5. 5Fehlen Unterlagen, müssen Sie diese innerhalb eines Monats nachreichen.

Benötigte Unterlagen

  • Pflegegeldbescheid (Stufe 3 oder höher) oder Formblatt „Facharztgutachten“ (BW507); Formblatt „Unternehmen“ (BW508); Rechnungen über die Maßnahmen. Alles als PDF
  • Kassenbons werden nicht akzeptiert.

Antrag stellen bei

Online-Antrag über portal.ktn.gv.at (BW504). Amt der Kärntner Landesregierung, Wohnbauförderung, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee. Telefon 050 536-31160 oder 050 536-31163, E-Mail [email protected]. Termine nur nach Online-Terminvereinbarung.

Kombination mit anderen Programmen

Praxistipp

Auch einzelne Maßnahmen werden gefördert. Der Antrag wird erst nach Abschluss der Arbeiten gestellt. Die Richtlinie gilt von 2026 bis Ende 2028. Nachweis über Pflegegeld ab Stufe 3 oder ein fachärztliches Gutachten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung durch Kärnten: Förderung barrierefreier Maßnahmen?
50% der Kosten, förderbar max. 40.000 €. Das Land Kärnten zahlt einen einmaligen Zuschuss für bauliche Umbauten, die das Wohnen barrierefrei machen, etwa bodenebene Duschen, Rampen, Treppenlifte oder breitere Türen. In der Wohnung muss eine Person mit Hauptwohnsitz leben, die dauerhaft in der Bewegung oder stark im Sehen eingeschränkt ist.
Welche Voraussetzungen gelten?
Wohnsituation: beides.
Wo stelle ich den Antrag?
Online-Antrag über portal.ktn.gv.at (BW504). Amt der Kärntner Landesregierung, Wohnbauförderung, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee. Telefon 050 536-31160 oder 050 536-31163, E-Mail [email protected]. Termine nur nach Online-Terminvereinbarung.

Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir

Belegt mit 1 Quelle

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Amt der Kärntner Landesregierung: Richtlinie für die Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2028 (Richtlinie 6, BW505)Belegt: Das Förderobjekt muss hauptwohnsitzlich von einer betroffenen Person bewohnt werden. [...] Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen Förderungsbeitrages im Ausmaß von 50 % der förderbaren Kosten. Die maximal förderbaren Kosten sind je Wohnung mit EUR 40.000,00 begrenzt. Die förderbaren Kosten von vertikalen Hebehilfen und Treppenschrägaufzügen sind mit EUR 12.000,00 je Wohnung begrenzt.Von uns geprüft am 23.09.2026.
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