Kärnten: Zuschüsse nach dem Chancengleichheitsgesetz

Für Österreich

Was Sie bekommen

Umbauten zu Hause bis 2.500 €, Hilfsmittel und Therapien nach Einzelfallprüfung

Von Land. Für Österreich.

Das Land gibt Menschen mit Behinderung Zuschüsse zu Hilfsmitteln wie Prothesen oder Hörgeräten, zu Therapien und zu kleineren behinderungsbedingten Umbauten zu Hause. Es gelten Einkommensgrenzen.

Wichtig

Nur Kostenvoranschlag statt bezahlter Rechnung einreichen (wird in der Regel nicht akzeptiert). Befunde älter als ein Jahr beilegen.

So beantragen Sie es

  1. 1Fachärztliche Verordnung für das Hilfsmittel oder die Therapie besorgen.
  2. 2Hilfsmittel kaufen oder Umbau durchführen und Rechnung bezahlen (Kostenvoranschläge werden in der Regel nicht akzeptiert).
  3. 3Antrag GS7 über das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft stellen; das Online-Formular füllen Mitarbeitende dort gemeinsam mit Ihnen aus.
  4. 4Einkommensnachweise und Befunde beilegen.

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweis der antragstellenden Person und aller unterhaltspflichtigen Personen im Haushalt; aktuelle Befunde (nicht älter als ein Jahr); fachärztliche Verordnung; nachweislich bezahlte Rechnung mit ausgewiesenem Kassenanteil; bei Bedarf Aufenthaltstitel.

Antrag stellen bei

Über Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde (Antrag GS7). Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee. Telefon 050 536-31247, E-Mail [email protected].

Kombination mit anderen Programmen

Praxistipp

Nicht gefördert werden Hilfsmittel und Therapien, die ausschließlich wegen einer altersbedingten Behinderung oder einer chronischen oder psychischen Erkrankung nötig sind. Ob das nach einem Schlaganfall zutrifft, klären Sie am besten vorab mit der Stelle. Es gelten Einkommensgrenzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung durch Kärnten: Zuschüsse nach dem Chancengleichheitsgesetz?
Umbauten zu Hause bis 2.500 €, Hilfsmittel und Therapien nach Einzelfallprüfung. Das Land gibt Menschen mit Behinderung Zuschüsse zu Hilfsmitteln wie Prothesen oder Hörgeräten, zu Therapien und zu kleineren behinderungsbedingten Umbauten zu Hause. Es gelten Einkommensgrenzen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.
Wo stelle ich den Antrag?
Über Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde (Antrag GS7). Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee. Telefon 050 536-31247, E-Mail [email protected].

Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir

Belegt mit 1 Quelle

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Amt der Kärntner Landesregierung: Antrag auf Leistung für Menschen mit Behinderung nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz (GS-L57)Belegt: Zuschüsse zu Umbauten zu Hause (Gefördert werden kleinere behinderungsbedingte Umbauten bis € 2.500. [...]) [...] Info: Die Einkommensgrenzen zur Zuschussgewährung betragen Stand 2026: € 2.100 netto inkl. Sonderzahlungen bei einer Person, ab 2 Personen in gemeinsamen Haushalt € 3.310 netto inkl. Sonderzahlungen. [...] Nachweislich beglichene Rechnung inklusive ausgewiesenem Kassenanteil (Kostenvoranschläge werden idR. nicht akzeptiert).Von uns geprüft am 23.09.2026.
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