Niederösterreich: Eigenheimsanierung für Menschen mit Behinderung

Für Österreich

Was Sie bekommen

4% der Sanierungskosten pro Jahr, 10 Jahre lang (anerkannt max. 78.000 €)

Von Land. Für Österreich.

Das Land Niederösterreich fördert im Rahmen der Eigenheimsanierung Umbauten für Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Menschen, etwa Rampen, Treppenlifte, barrierefreie Bäder und breitere Türen.

Wichtig

Antrag später als ein Jahr nach Baubeginn eingereicht.

So beantragen Sie es

  1. 1Maßnahmen im Antragsformular auswählen und mit einer Kostenschätzung bewerten (keine Kostenvoranschläge nötig).
  2. 2Nachweis über Art und Ausmaß der Behinderung oder Pflegebedürftigkeit beilegen.
  3. 3Antrag spätestens ein Jahr nach Baubeginn bei der Abteilung Wohnungsförderung einreichen.
  4. 4Nach Abschluss der Arbeiten Endabrechnung mit Formblättern, Rechnungen und Zahlungsnachweisen sowie Nachweis über den Hauptwohnsitz vorlegen.
  5. 5Die Zuschüsse werden nach Prüfung der Endabrechnung ausgezahlt.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular Eigenheimsanierung; Nachweis über Art und Ausmaß der Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit; nach Abschluss: Endabrechnung mit Formblättern
  • Rechnungen und Zahlungsnachweisen
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz
  • Formular Bankverbindung

Antrag stellen bei

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, Landhausplatz 1, Haus 7A, 3109 St. Pölten, Telefon 02742/22133, E-Mail [email protected]

Kombination mit anderen Programmen

Praxistipp

Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Raten eines Bankdarlehens, kein Einmalbetrag. Voraussetzung ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 55 % oder Pflegestufe II oder höher.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung durch Niederösterreich: Eigenheimsanierung für Menschen mit Behinderung?
4% der Sanierungskosten pro Jahr, 10 Jahre lang (anerkannt max. 78.000 €). Das Land Niederösterreich fördert im Rahmen der Eigenheimsanierung Umbauten für Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Menschen, etwa Rampen, Treppenlifte, barrierefreie Bäder und breitere Türen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Wo stelle ich den Antrag?
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, Landhausplatz 1, Haus 7A, 3109 St. Pölten, Telefon 02742/22133, E-Mail [email protected]

Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir

Belegt mit 1 Quelle

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Amt der NÖ Landesregierung: Wohnbauförderung Eigenheimsanierung - Land NiederösterreichBelegt: Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von Menschen mit Behinderung bzw. Pflegebedürftigen Menschen gerecht werden, können abhängig von Art und Ausmaß der jeweiligen Behinderung, gefördert werden. [...] Als Mindesterfordernis gilt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 55 % oder mehr, oder Pflegestufe II oder höher. Für all diese Maßnahmen werden die förderbaren Sanierungskosten mit 100 % bewertet. [...] Beide Sanierungsvarianten werden mit 4 % Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung Ihres Bankdarlehens über die Dauer von 10 Jahren gefördert.Von uns geprüft am 23.09.2026.
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