Niederösterreich: Zuschuss zu Hilfsmitteln
Was Sie bekommen
variabel (nach Einzelfallprüfung)
Von Land. Für Österreich.
Das Land Niederösterreich hilft Menschen mit Behinderung nach dem NÖ Sozialhilfegesetz unter anderem bei Hilfsmitteln und Heilbehandlungen. Der Antrag geht an die Bezirkshauptmannschaft.
So beantragen Sie es
- 1Antragsformular 'Antrag - NÖ Sozialhilfegesetz (Hilfsmittel, Therapien)' ausfüllen und unterschreiben.
- 2Unterlagen beilegen, vor allem ärztliche Befunde über die Behinderung.
- 3Antrag schriftlich oder persönlich bei der Sozialabteilung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einbringen.
Benötigte Unterlagen
- Unterschriebener Sozialhilfeantrag; Staatsbürgerschaftsnachweis; Geburtsurkunde; Einkommensnachweis; ärztliche Befunde über die Behinderung; Nachweis über erhöhte Familienbeihilfe (falls bezogen)
Antrag stellen bei
Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Ihres Wohnorts
Kombination mit anderen Programmen
Praxistipp
Leistung der Behindertenhilfe nach Abschnitt 4 NÖ Sozialhilfegesetz 2000, kein Umbau-Topf. Das Antragsformular fragt Einkommen und Pflegegeld ab.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Niederösterreich: Zuschuss zu Hilfsmitteln?
- variabel (nach Einzelfallprüfung). Das Land Niederösterreich hilft Menschen mit Behinderung nach dem NÖ Sozialhilfegesetz unter anderem bei Hilfsmitteln und Heilbehandlungen. Der Antrag geht an die Bezirkshauptmannschaft.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Ihres Wohnorts
Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
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Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Amt der NÖ Landesregierung: Hilfe für Menschen mit Behinderung - Förderung - Land NiederösterreichBelegt: Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen: österreichische Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz in Niederösterreich, Nachweis der Behinderung. Arten der Hilfe: Folgende Leistungen können beantragt werden: Heilbehandlung, Hilfsmittel [...] Die Leistungen können durch schriftlichen Sozialhilfeantrag oder durch persönliche Vorsprache in der Sozialabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.Von uns geprüft am 23.09.2026.