Oberösterreich: Behindertengerechte Wohnraumadaptierung
Was Sie bekommen
bis 30% der Mehrkosten, max. 44.336,10 € in 20 Jahren
Von Land. Für Österreich.
Zuschuss des Landes für den behindertengerechten Umbau von Eigenheim oder Wohnung, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreie Dusche, Rampe oder breitere Türen. Gedacht für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen oder schwer gehbeeinträchtigt sind.
Wichtig
Neubauten sowie der Ankauf von Häusern oder Wohnungen werden nicht gefördert. Kein Zuschuss, wenn ein anderer Kostenträger zuständig ist, zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall oder einem Unfall mit Fremdverschulden.
So beantragen Sie es
- 1Kostenvoranschläge einholen.
- 2Kurz beschreiben, wie Sie wohnen und warum der Umbau wegen der Behinderung nötig ist.
- 3Bei einer Mietwohnung die schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters einholen.
- 4Formular ausfüllen und mit allen Unterlagen beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales, einreichen.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Kostenvoranschläge
- Situationsbeschreibung
- Begründung des behinderungsbedingten Mehraufwands
- Behindertenpass (mindestens 50 %)
- Einkommensnachweise des Haushalts
- bei Mietobjekten schriftliche Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers
Antrag stellen bei
Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales; Antragsformular auf der Förderseite
Greift erst, wenn die anderen nicht reichen
Kein Zuschuss, wenn ein anderer Kostenträger zuständig ist, zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall oder einem Unfall mit Fremdverschulden.
Praxistipp
Voraussetzung ist ein Behindertenpass mit mindestens 50 % Grad der Behinderung und ein Haushaltseinkommen unter der Grenze des Landes. Vorwiegend altersbedingte Beeinträchtigungen sind ausgenommen. Auf derselben Seite bietet das Land auch einen Zuschuss für sonstige technische Hilfsmittel an (zum Beispiel Treppensteiger, Aufstehhilfen): bis zu 30 % der Kosten, höchstens 17.734,85 Euro in 5 Jahren, Antrag online.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Oberösterreich: Behindertengerechte Wohnraumadaptierung?
- bis 30% der Mehrkosten, max. 44.336,10 € in 20 Jahren. Zuschuss des Landes für den behindertengerechten Umbau von Eigenheim oder Wohnung, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreie Dusche, Rampe oder breitere Türen. Gedacht für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen oder schwer gehbeeinträchtigt sind.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Wohnsituation: beides.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales; Antragsformular auf der Förderseite
Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
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Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales: Soziale RehabilitationBelegt: Gefördert wird die behindertengerechte Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen, wie z.B. Einbau eines Treppenliftes, einer barrierefreien Dusche, einer Rollstuhlrampe oder die Verbreiterung der Türen. [...] bis zu 30% der behinderungsbedingten Mehrkosten; innerhalb von 20 Jahren darf der Förderrahmen von 44.336,10 Euro nicht überschritten werden [...] Einkommen Antragsteller: 4.433,97 Euro [...] Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der BehinderungVon uns geprüft am 23.09.2026.