Oberösterreich: Wohnraumadaptierung bei Pflegebedarf
Was Sie bekommen
15% Bauzuschuss oder 25% Darlehenszuschuss, förderbar max. 15.000 €
Von Land. Für Österreich.
Förderung der Wohnbauförderung für den Umbau eines Hauses mit bis zu drei Wohnungen, wenn dort jemand mit Pflegebedarf ab Pflegestufe 1 lebt. Gefördert werden nur Baukosten, die wegen Krankheit oder Behinderung nötig sind.
Wichtig
Rechnungen dürfen bei der Einreichung nicht älter als zwei Jahre sein. Die Bearbeitung ist nur möglich, wenn alle Unterlagen beiliegen. Originalunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Zweit- und Nebenwohnsitze werden nicht gefördert.
So beantragen Sie es
- 1Umbau von einem befugten Unternehmen durchführen lassen und alle Rechnungen aufbewahren.
- 2Antragsformular SGD-Wo/E-50 herunterladen und ausfüllen.
- 3Formular mit allen Unterlagen an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, schicken. Nur Kopien, keine Originale.
Benötigte Unterlagen
- Aktueller Grundbuchsauszug
- Bescheid über die Pflegestufe
- Rechnungen und Einzahlungsbelege laut Kostenaufstellung
- Einkommensnachweise
- Meldezettel für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Objekts
Antrag stellen bei
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Telefon +43 732 7720-14143
Greift erst, wenn die anderen nicht reichen
Gefördert werden nur Baukosten, die nicht von Versicherungsleistungen oder durch andere Förderungen gedeckt sind.
Praxistipp
Nur für Eigentümerinnen und Eigentümer, Voraussetzung ist Pflegegeld ab Stufe 1. Es gelten Einkommensgrenzen. Sie wählen zwischen einem einmaligen Bauzuschuss und Zuschüssen zu einem Bankdarlehen.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Oberösterreich: Wohnraumadaptierung bei Pflegebedarf?
- 15% Bauzuschuss oder 25% Darlehenszuschuss, förderbar max. 15.000 €. Förderung der Wohnbauförderung für den Umbau eines Hauses mit bis zu drei Wohnungen, wenn dort jemand mit Pflegebedarf ab Pflegestufe 1 lebt. Gefördert werden nur Baukosten, die wegen Krankheit oder Behinderung nötig sind.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Wohnsituation: Eigentum.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Telefon +43 732 7720-14143
Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
Belegt mit 1 Quelle
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung: Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf in Häusern bis zu 3 WohnungenBelegt: Förderbar sind grundsätzlich jene Personen, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern bis zu drei Wohnungen sind, einen Pflegebedarf (ab Pflegestufe 1) bei sich oder anderen Personen haben. Es gelten Einkommensgrenzen. [...] Die Höhe des Bauzuschusses beträgt 15 % der förderbaren Kosten. [...] Die höchstmöglichen förderbaren Kosten betragen je Wohneinheit 15.000 Euro.Von uns geprüft am 23.09.2026.