Salzburg: Alters- und behindertengerechte Sanierung
Was Sie bekommen
25% der Kosten, max. 4.500 € (Bad) und 10.000 € (übriger Umbau)
Von Land. Für Österreich.
Einmaliger Zuschuss der Wohnbauförderung für ein barrierefreies Bad sowie für Rampen, Treppenlift, Handläufe, Schwellenentfernung oder breitere Türen. Auch Mieterinnen und Mieter können für Maßnahmen in der Wohnung ansuchen.
Wichtig
Wer den Auftrag vor der Online-Registrierung vergibt, bekommt keine Förderung. Die Registrierung reserviert kein Geld. Das Ansuchen muss innerhalb von 18 Monaten nach der Registrierung eingereicht werden.
So beantragen Sie es
- 1Angebote für den Umbau einholen.
- 2Vorhaben im Online-Assistenten (assistent.energieausweise.net) registrieren, BEVOR Sie einen Auftrag vergeben.
- 3Auftrag an befugte Firmen vergeben und Umbau durchführen lassen.
- 4Förderansuchen innerhalb von 18 Monaten nach der Registrierung online absenden und Unterlagen hochladen.
- 5Förderungszusicherung unterschreiben und zurückschicken, dann wird ausbezahlt.
Benötigte Unterlagen
- Angebote
- Rechnungen befugter Unternehmen über Arbeit und Material
- bei bedarfsorientierter Ausstattung ein Nachweis über Pflegegeld ab Stufe 3
- Behindertenpass oder Pension
- bei Mietwohnungen Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters
Antrag stellen bei
Wohnberatung Salzburg, Bundesstraße 4, 5071 Wals-Siezenheim, Telefon 0662 8042-3000, [email protected]; Antrag über den Online-Assistenten https://assistent.energieausweise.net/
Kombination mit anderen Programmen
Praxistipp
Keine Einkommensgrenze. Für den Umbau im Bad muss kein Bedarf nachgewiesen werden. Für die übrigen Umbauten brauchen Sie Pflegegeld ab Stufe 3, einen Behindertenpass oder eine Pension. Die Wohnung muss 5 Jahre lang Ihr Hauptwohnsitz bleiben. Ausbezahlt wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Salzburg: Alters- und behindertengerechte Sanierung?
- 25% der Kosten, max. 4.500 € (Bad) und 10.000 € (übriger Umbau). Einmaliger Zuschuss der Wohnbauförderung für ein barrierefreies Bad sowie für Rampen, Treppenlift, Handläufe, Schwellenentfernung oder breitere Türen. Auch Mieterinnen und Mieter können für Maßnahmen in der Wohnung ansuchen.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Wohnsituation: beides.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Wohnberatung Salzburg, Bundesstraße 4, 5071 Wals-Siezenheim, Telefon 0662 8042-3000, [email protected]; Antrag über den Online-Assistenten https://assistent.energieausweise.net/
Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
Belegt mit 1 Quelle
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Land Salzburg, Abteilung 10, Planen, Bauen, Wohnen: Alters- und behindertengerechte Sanierung mit Wohnbauförderung (Folder, Stand Juni 2025)Belegt: Der Zuschuss ist mit 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten begrenzt. [...] Alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs € 4.500 Bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung € 10.000 [...] Bezug von Pflegegeld ab der Pflegegeldstufe 3; Besitz eines gültigen Behindertenpasses gemäß Bundesbehindertengesetz [...] Keine EinkommensgrenzeVon uns geprüft am 23.09.2026.