Salzburg: Unterstützungsstelle für Wohnraum-Adaptierung
Was Sie bekommen
variabel (nach Einzelfallprüfung)
Von Land. Für Österreich.
Zuschuss des Landes für den barrierefreien Umbau der Wohnung, zum Beispiel Bad, Treppenlift oder Rampe, und für Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Patientenlifter. Auch Menschen mit erheblichen altersbedingten Einschränkungen können ansuchen.
Wichtig
Der Antrag muss vor der Umsetzung gestellt werden.
So beantragen Sie es
- 1Kostenvoranschlag einholen.
- 2Aktuellen Arztbrief und Nachweis über das Haushaltseinkommen besorgen.
- 3Online-Antrag stellen, BEVOR der Umbau beginnt oder das Hilfsmittel gekauft wird.
- 4Nach der Zusage die Gesamtrechnung vorlegen, dann wird ausbezahlt.
Benötigte Unterlagen
- Kostenvoranschlag
- aktueller Arztbrief
- Nachweis des Haushaltseinkommens; bei Pflegehilfsmitteln Verordnungsschein
Antrag stellen bei
Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Behinderung und Inklusion, Telefon +43 662 8042-3554, [email protected]; Online-Antrag über die Seite der Unterstützungsstelle
Kombination mit anderen Programmen
Praxistipp
Es besteht kein Rechtsanspruch, und es gelten Einkommensgrenzen. Auch Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Patientenlifter werden bezuschusst.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Salzburg: Unterstützungsstelle für Wohnraum-Adaptierung?
- variabel (nach Einzelfallprüfung). Zuschuss des Landes für den barrierefreien Umbau der Wohnung, zum Beispiel Bad, Treppenlift oder Rampe, und für Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Patientenlifter. Auch Menschen mit erheblichen altersbedingten Einschränkungen können ansuchen.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Behinderung und Inklusion, Telefon +43 662 8042-3554, [email protected]; Online-Antrag über die Seite der Unterstützungsstelle
Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
Belegt mit 1 Quelle
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Amt der Salzburger Landesregierung, Sozialabteilung, Referat Behinderung und Inklusion: UnterstützungsstelleBelegt: Menschen mit einer erheblich dauernden Beeinträchtigung sowie Menschen mit erheblichen altersbedingten Einschränkungen können einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine barrierefreie Wohnraum-Adaptierung stellen, sofern sie ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben. Bezuschusst werden zum Beispiel Umbauten im Bad, Treppenlifte, Rampen usw. Der Antrag muss vor der Realisierung des Vorhabens mit Nachweis des Haushaltseinkommens, einem aktuellen Arztbrief sowie unter Vorlage eines Kostenvoranschlages gestellt werden.Von uns geprüft am 23.09.2026.