Steiermark: Barrierefreies und altengerechtes Wohnen
Was Sie bekommen
30% der Kosten, förderbar max. 30.000 € (in bestimmten Fällen 50.000 €)
Von Land. Für Österreich.
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen barrierefreien Zugang, barrierefreie Wohn- und Schlafräume und ein barrierefreies Bad oder WC. Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter können ansuchen.
Wichtig
Gefördert wird erst ab 3.000 Euro anerkannten Kosten. Rechnungen dürfen beim Antrag nicht älter als zwei Jahre sein. Mobile Rampen und mobile Hebehilfen werden nicht gefördert.
So beantragen Sie es
- 1Umbau von gewerberechtlich befugten Firmen durchführen lassen.
- 2Rechnungen und Zahlungsnachweise sammeln, Fotos machen.
- 3Innerhalb von zwei Jahren ab der ältesten Rechnung den Antrag online oder mit dem Formblatt stellen.
- 4Antrag mit Unterlagen per Post oder E-Mail an das Referat Sanierung und Revitalisierung schicken.
- 5Nach technischer Prüfung und Genehmigung wird der Betrag auf Ihr Konto überwiesen.
Benötigte Unterlagen
- Förderungsantrag
- amtlicher Grundbuchauszug nicht älter als 6 Monate (nicht bei Miete)
- Nachweis der Erwerbsminderung oder der Pflegestufe falls vorhanden
- Meldenachweise nicht älter als 2 Monate
- Baubewilligung falls nötig
- Fotos
- Baubeschreibung
- Pläne oder Skizzen
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- ab 3 Wohnungen das WS-Datenblatt
Antrag stellen bei
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Sanierung und Revitalisierung, Landhausgasse 7, 8010 Graz, Telefon +43 316 877-3713, [email protected]
Schließt eine Kombination aus
Nicht zusammen mit der Förderung „Umfassende Sanierung“ oder „Assanierung“ des Landes.
Praxistipp
Auch einzelne Maßnahmen sind förderbar, die ganze Wohnung muss nicht barrierefrei werden. Anders als in vielen Bundesländern stellen Sie den Antrag erst nach dem Umbau, spätestens zwei Jahre nach der ältesten Rechnung.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Steiermark: Barrierefreies und altengerechtes Wohnen?
- 30% der Kosten, förderbar max. 30.000 € (in bestimmten Fällen 50.000 €). Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen barrierefreien Zugang, barrierefreie Wohn- und Schlafräume und ein barrierefreies Bad oder WC. Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter können ansuchen.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Wohnsituation: beides.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Sanierung und Revitalisierung, Landhausgasse 7, 8010 Graz, Telefon +43 316 877-3713, [email protected]
Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
Belegt mit 1 Quelle
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau: Förderungsrichtlinie Barrierefreies und altengerechtes Wohnen (Stand 1. Jänner 2025)Belegt: Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen Förderungsbeitrages im Ausmaß von 30 % der anerkannten Kosten. [...] Die maximal förderbaren Kosten sind je Wohnung mit 30.000 Euro begrenzt. Für Förderungswerber:innen mit einer nachgewiesenen Erwerbsminderung von mindestens 80 % oder ab nachgewiesener Pflegestufe 4 erhöht sich dieser Betrag auf 50.000 Euro.Von uns geprüft am 23.09.2026.