Steiermark: Zuschuss zu Hilfsmitteln
Was Sie bekommen
30% oder 50% der Kosten, im Härtefall alles
Von Land. Für Österreich.
Zuschuss nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz für Hilfsmittel wie Prothesen, orthopädische Behelfe und andere Hilfsmittel, auch für Reparatur oder Ersatz. Den Antrag geben Sie bei der Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft ab.
Wichtig
Der Antrag muss spätestens einen Monat nach dem Kauf abgegeben werden. Zahlt eine andere Stelle das Hilfsmittel ganz, gibt es keinen Zuschuss vom Land.
So beantragen Sie es
- 1Zuerst bei Krankenversicherung, Unterstützungsfonds und Sozialministeriumservice um einen Zuschuss ansuchen und deren Antwort aufheben, auch eine Ablehnung.
- 2Behindertenhilfe-Antrag ausfüllen und die Kategorie Hilfsmittel ankreuzen.
- 3Antrag spätestens einen Monat nach dem Kauf bei der Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft abgeben (in Graz beim Magistrat).
- 4Sie erhalten einen Bescheid.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis über Zuschuss oder Ablehnung der Krankenversicherung
- des Unterstützungsfonds des Kranken- oder Pensionsversicherungsträgers und des Sozialministeriumservice
- Einkommensnachweise
Antrag stellen bei
Wohnsitzgemeinde oder Bezirkshauptmannschaft, in Graz der Magistrat
Greift erst, wenn die anderen nicht reichen
Zuerst bei Krankenversicherung, Unterstützungsfonds und Sozialministeriumservice ansuchen. Zahlt eine andere Stelle das Hilfsmittel ganz, gibt es vom Land nichts.
Praxistipp
Hilfsmittel für die Pflege werden hier nicht bezuschusst. Für bauliche Änderungen gibt es nach dem Behindertengesetz einen eigenen Zuschuss, siehe die Seite „Behindertenhilfen“ des Landes.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Steiermark: Zuschuss zu Hilfsmitteln?
- 30% oder 50% der Kosten, im Härtefall alles. Zuschuss nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz für Hilfsmittel wie Prothesen, orthopädische Behelfe und andere Hilfsmittel, auch für Reparatur oder Ersatz. Den Antrag geben Sie bei der Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft ab.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Wohnsitzgemeinde oder Bezirkshauptmannschaft, in Graz der Magistrat
Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
Belegt mit 1 Quelle
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung: Versorgung mit HilfsmittelnBelegt: 30% (wenn ein Hilfsmittel 1.000 Euro kostet, dann bekommt man 300Euro), wenn auch noch andere Stellen einen Zuschuss geben. [...] 50% (wenn ein Hilfsmittel 1.000 Euro kostet, dann bekommt man 500 Euro), wenn man nur vom Land Steiermark einen Zuschuss bekommt. [...] Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben. [...] Den Antrag muss man spätestens einen Monat nach dem Kauf des Hilfsmittels abgeben.Von uns geprüft am 23.09.2026.