Tirol: Wohnhaussanierung, Alten- oder Behindertenmaßnahme
Was Sie bekommen
25% Einmalzuschuss oder 35% Annuitätenzuschuss
Von Land. Für Österreich.
Die Tiroler Wohnbauförderung unterstützt nachträgliche Umbauten für Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen, zum Beispiel ein behindertengerechtes Bad, Haltegriffe, breitere Türen oder Rampen. Das Alter des Gebäudes spielt keine Rolle.
Wichtig
Rechnungen älter als 18 Monate einreichen. Rechnungen mit dem Vermerk „Betrag dankend erhalten“ gelten nicht als Nachweis. Eigenleistungen werden nicht anerkannt. Mindestsumme je Rechnung 100 €, Gesamtkosten über 1.000 €.
So beantragen Sie es
- 1Umbau durchführen lassen und Rechnungen samt Zahlungsnachweis sammeln (für den Annuitätenzuschuss reichen auch Kostenvoranschläge).
- 2Wohnhaussanierungsansuchen A5 vollständig ausfüllen und von der Gemeinde bestätigen lassen.
- 3Spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum bei der Abteilung Wohnbauförderung einreichen, mit Nachweis des Bedarfs.
- 4Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Zusicherung; der Einmalzuschuss wird zum dort genannten Termin ausbezahlt.
Benötigte Unterlagen
- Ansuchen A5 mit Bestätigung der Gemeinde; Nachweis des Bedarfs (z. B. Attest
- Behindertenausweis
- Pflegestufe 4 o. ä.); Kopien der Rechnungen mit Einzahlungsbelegen
- bei Pauschalrechnungen eine detaillierte Leistungsaufstellung.
Antrag stellen bei
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck. Telefon +43 512 508 2732, E-Mail [email protected].
Kombination mit anderen Programmen
Praxistipp
Küchen, Betten, Kästen und Beleuchtung werden nicht gefördert. Rechnungen dürfen beim Antrag höchstens 18 Monate alt sein. Förderbare Kosten höchstens 34.000 € für Mieterinnen und Mieter.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Tirol: Wohnhaussanierung, Alten- oder Behindertenmaßnahme?
- 25% Einmalzuschuss oder 35% Annuitätenzuschuss. Die Tiroler Wohnbauförderung unterstützt nachträgliche Umbauten für Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen, zum Beispiel ein behindertengerechtes Bad, Haltegriffe, breitere Türen oder Rampen. Das Alter des Gebäudes spielt keine Rolle.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Wohnsituation: beides.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck. Telefon +43 512 508 2732, E-Mail [email protected].
Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
Belegt mit 2 Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung: Alten - oder BehindertenmaßnahmeBelegt: Maßnahmen in bestehenden Wohnhäusern oder in bestehenden Heimen, die den besonderen Wohnbedürfnissen von behinderten oder alten Menschen dienen. Gebäudealter: unabhängig vom Gebäudealter. Vorlage eines entsprechenden Bedarfs (Attest, Behindertenausweis o.ä.). Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites (Berechnungsgrundlage förderbare Kosten). [...] Kosten für nachträgliche realisierte behinderten- oder altengerechte Maßnahmen wie z.B. erforderliche Grundrissänderungen in der Wohnung, Einbau behindertengerechter Bäder, Haltegriffe, breiterer Türen, Rampen, etc.Von uns geprüft am 23.09.2026.
- Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung: Wohnhaussanierung: Wie wird gefördert?Belegt: Förderbare Kosten Über € 1.000,- Mindestsumme pro Rechnung über € 100,- Obergrenze Mieter € 34.000,- Obergrenze Eigentümer € 1.100,- / m² förderbarer Nutzfläche [...] Ebenso werden grundsätzlich Rechnungen, welche mehr als 18 Monate vor Antragstellung ausgestellt worden sind, nicht anerkanntVon uns geprüft am 23.09.2026.