Vorarlberg: Härtezuschuss für behindertengerechten Umbau

Für Österreich

Was Sie bekommen

40% der Kosten, max. 7.500 € (oder Kredit bis 30.000 €)

Von Land. Für Österreich.

Das Land Vorarlberg fördert den behindertengerechten Umbau von Wohnungen und Häusern, vor allem den barrierefreien Umbau von Bad und WC und den Einbau von Treppenliften. Sie wählen zwischen einem Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen, und einem günstigen Kredit.

So beantragen Sie es

  1. 1Beratung beim ifs, Menschengerechtes Bauen, Hohenems, Telefon 05 1755 537 (optional, hilft auch beim Antrag).
  2. 2Antrag „Härtezuschuss bzw. Härtekredit“ bei der Abteilung Wohnbauförderung einreichen, mit einem der verlangten Nachweise.
  3. 3Umbau durchführen.
  4. 4Endabrechnung mit dem Formular „Auszahlung des Härtezuschusses bzw. Härtekredits“ einreichen; der Zuschuss wird nach Prüfung der Endabrechnung ausbezahlt.

Benötigte Unterlagen

  • Einer dieser Nachweise: Bescheid über Pflegegeldstufe 3 oder höher
  • Bescheid des Sozialministeriumservice über die Einstufung als begünstigt behinderte Person
  • oder Arztbrief mit entsprechenden Diagnosen. Dazu Antragsformular und später Endabrechnung.

Antrag stellen bei

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus, 6901 Bregenz. Telefon +43 5574 511 8080, E-Mail [email protected]. Vorsprache Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr.

Lässt sich mit allen anderen kombinieren

Die Förderung gibt es unabhängig von anderen öffentlichen Förderungen.

Praxistipp

Gilt für Anträge bis 31.12.2026. Gefördert werden nur Baukosten, keine Behelfe wie Badewannenlifte. Das ifs (Menschengerechtes Bauen) berät kostenlos zum Umbau und hilft beim Antrag.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung durch Vorarlberg: Härtezuschuss für behindertengerechten Umbau?
40% der Kosten, max. 7.500 € (oder Kredit bis 30.000 €). Das Land Vorarlberg fördert den behindertengerechten Umbau von Wohnungen und Häusern, vor allem den barrierefreien Umbau von Bad und WC und den Einbau von Treppenliften. Sie wählen zwischen einem Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen, und einem günstigen Kredit.
Welche Voraussetzungen gelten?
Wohnsituation: beides.
Wo stelle ich den Antrag?
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus, 6901 Bregenz. Telefon +43 5574 511 8080, E-Mail [email protected]. Vorsprache Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr.

Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir

Belegt mit 1 Quelle

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung: Wohnhaussanierungsrichtlinie Juli 2025/2026, § 18Belegt: Für die anlassbezogene bauliche behindertengerechte Adaptierung von Wohngebäuden und Wohnungen können unabhängig von anderen öffentlichen Förderungen bei Einhaltung der Einkommensgrenzen gemäß § 6 Abs. 2 Kredite in Höhe von 80 % der Kosten, maximal bis zu € 30.000,00 gewährt werden. Darunter fallen insbesondere ein barrierefreier Umbau der Sanitärräume und der Einbau von Treppenliften. [...] An Stelle des Kredits kann auch ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss in Höhe von 40 % der Kosten, maximal € 7.500,00, gewährt werden.Von uns geprüft am 23.09.2026.
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