Vorarlberg: Integrationshilfe, Zuschuss zu Hilfsmitteln

Für Österreich

Was Sie bekommen

variabel (nach Einzelfallprüfung)

Von Land. Für Österreich.

Über die Integrationshilfe gibt das Land Zuschüsse zu Hilfsmitteln, etwa zu einem Rollstuhl, zu einem Elektrofahrzeug oder zu Mobilitätshilfen im Wohnbereich. Beraten wird auch zur Auswahl von Hilfsmitteln und zu behindertengerechtem Wohnraum.

Wichtig

Antrag erst nach dem Kauf stellen; das Formular verlangt die Einreichung vor Durchführung des Vorhabens.

So beantragen Sie es

  1. 1Beratung bei der ifs Beratungsstelle Soziale Integration (hilft auch beim Antrag).
  2. 2Formular „Antrag für Hilfsmittel“ ausfüllen, vor dem Kauf oder Umbau.
  3. 3Mit Kostenvoranschlag, Befunden und Einkommensnachweisen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung einreichen.
  4. 4Das Land entscheidet schriftlich.

Benötigte Unterlagen

  • Staatsbürgerschaftsnachweis; Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt; aktuelle ärztliche Befunde zu Art und Ausmaß der Behinderung; Kostenvoranschläge oder Rechnungen mit Zahlungsnachweis; Nachweis über Pflegegeld und Familienbeihilfe; bei Wohnraumadaptierung Bestätigung der Wohnungseigentümerin oder des Wohnungseigentümers; bei Vertretung Nachweis der Vertretung.

Antrag stellen bei

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Soziales und Integration, Landhaus, 6901 Bregenz. Telefon +43 5574 511 24105, E-Mail [email protected].

Kombination mit anderen Programmen

Praxistipp

Der gemeinsame Antrag geht an mehrere Stellen (Land, Sozialversicherung, Sozialministeriumservice), die sich die Kosten abstimmen. Er ist vor dem Kauf oder Umbau einzubringen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung durch Vorarlberg: Integrationshilfe, Zuschuss zu Hilfsmitteln?
variabel (nach Einzelfallprüfung). Über die Integrationshilfe gibt das Land Zuschüsse zu Hilfsmitteln, etwa zu einem Rollstuhl, zu einem Elektrofahrzeug oder zu Mobilitätshilfen im Wohnbereich. Beraten wird auch zur Auswahl von Hilfsmitteln und zu behindertengerechtem Wohnraum.
Welche Voraussetzungen gelten?
Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.
Wo stelle ich den Antrag?
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Soziales und Integration, Landhaus, 6901 Bregenz. Telefon +43 5574 511 24105, E-Mail [email protected].

Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir

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Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Land Vorarlberg (Rechtsvorschrift, veröffentlicht auf vorarlberg.at): Integrationshilfeverordnung, Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Integrationshilfe, LGBl.Nr. 22/2007 idgFBelegt: Leistungen für Hilfsmittel als Ausgleich einer körperlichen Behinderung, insbesondere zur Verbesserung der Mobilität und der Kommunikation (Abs. 2 lit. c) Zuschüsse zu Hilfsmitteln, insbesondere: 1. Zu einem Rollstuhl oder einem speziellen Elektrofahrzeug [...] 7. Zu Mobilitätshilfen im Wohnbereich. [...] Integrationshilfe wird nur insoweit gewährt, als der Mensch mit Behinderung nicht selbst in der Lage ist, die erforderlichen Leistungen (§§ 1 bis 5) aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu finanzieren.Von uns geprüft am 23.09.2026.
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