Wer Grundsicherung bekommt

Grundsicherung bei Erwerbsminderung bekommen Volljährige, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Dauerhaft heißt: Es ist unwahrscheinlich, dass sich die volle Erwerbsminderung wieder beheben lässt. Und die volle Erwerbsminderung muss unabhängig von der Lage auf dem Arbeitsmarkt bestehen, also allein wegen Ihrer Gesundheit. Für Menschen ab der Regelaltersgrenze gibt es dieselbe Leistung als Grundsicherung im Alter.

Typisch nach einem Schlaganfall ist der Fall, dass zwar eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, sie aber nicht zum Leben reicht. Dann stockt die Grundsicherung auf: Die Rente wird als Einkommen angerechnet, die Grundsicherung zahlt die Differenz zum Bedarf.

Achtung bei befristeter Rente: Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel zunächst befristet gezahlt, für höchstens drei Jahre je Frist. Unbefristet wird eine Rente nur, wenn sie unabhängig vom Arbeitsmarkt besteht und eine Besserung unwahrscheinlich ist. Wer eine befristete Rente bekommt oder nur wegen des verschlossenen Arbeitsmarkts voll erwerbsgemindert ist, erfüllt die Voraussetzung „dauerhaft" in der Regel nicht. Dann kommen andere Leistungen in Frage; fragen Sie beim Sozialamt nach, welche.

Wer die Erwerbsminderung feststellt

Ob Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, entscheidet nicht das Sozialamt, sondern die Rentenversicherung. Ihre Entscheidung ist für das Sozialamt bindend. Hat die Rentenversicherung das schon im Verfahren um die Erwerbsminderungsrente festgestellt, wird es nicht noch einmal geprüft.

Was die Grundsicherung abdeckt

  • den Regelsatz für den Lebensunterhalt,
  • die Kosten für Unterkunft und Heizung,
  • Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen.

Gesondert beantragen können Sie außerdem einmalige Bedarfe, die nach einem Schlaganfall häufig vorkommen: die Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe, Reparaturen therapeutischer Geräte und die Miete therapeutischer Geräte. Sie sind im Regelsatz nicht enthalten.

Ein Mehrbedarf ist nach einem Schlaganfall besonders wichtig: Wer voll erwerbsgemindert ist und im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G hat, bekommt einen Zuschlag von 17 Prozent des maßgebenden Regelsatzes. Dafür muss das Merkzeichen durch Bescheid oder Ausweis nachgewiesen werden. Wer es noch nicht hat, kann es beim Versorgungsamt im Verfahren um den Schwerbehindertenausweis beantragen.

Wie hoch die Grundsicherung 2026 ist

Eine feste Summe gibt es nicht, die Grundsicherung füllt den Bedarf auf. Der Bedarf setzt sich so zusammen:

Regelsatz je Monat, Stand 2026
WerRegelsatz
Alleinstehende563 Euro
Paare, je Person506 Euro
Mehrbedarf bei Merkzeichen G, Alleinstehende95,71 Euro (17 Prozent von 563 Euro)

Dazu kommen die angemessenen Kosten für Miete und Heizung. Von dieser Summe wird Ihr Einkommen abgezogen, vor allem die Rente. Was übrig bleibt, zahlt das Sozialamt. Die Regelsätze für 2026 sind dieselben wie 2025.

Was angerechnet wird und was nicht

Angerechnet werden eigenes Einkommen und Vermögen sowie das des nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners und des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, soweit es dessen eigenen Bedarf übersteigt. Was beim Vermögen ausgenommen ist, steht im nächsten Abschnitt.

Kinder und Eltern müssen nur dann Unterhalt leisten, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt, also bei jedem Kind einzeln gerechnet. Das Gesetz vermutet, dass diese Grenze nicht überschritten ist.

Schonvermögen: was Sie behalten dürfen

Grundsätzlich ist verwertbares Vermögen einzusetzen. Behalten dürfen Sie aber unter anderem:

  • 10.000 Euro Erspartes, und noch einmal 10.000 Euro für Ihren Ehe- oder Lebenspartner; dazu 500 Euro für jede Person, die Sie überwiegend unterhalten,
  • staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen (Riester),
  • einen angemessenen Hausrat und ein angemessenes Auto,
  • ein angemessenes Haus oder eine angemessene Wohnung, die Sie oder Ihr Partner selbst bewohnen.

Würde der Einsatz von Vermögen eine besondere Härte bedeuten, etwa weil eine angemessene Alterssicherung wesentlich erschwert würde, muss es ebenfalls nicht eingesetzt werden.

Der Antrag: früh stellen, jährlich verlängern

  1. Antrag beim Sozialamt stellen. Grundsicherung gibt es nur auf Antrag. Er wirkt zurück auf den Ersten des Monats, in dem Sie ihn stellen, wenn die Voraussetzungen in diesem Monat erfüllt sind, aber nicht auf Monate davor. Stellen Sie ihn deshalb, sobald absehbar ist, dass das Geld nicht reicht, auch wenn noch Unterlagen fehlen.
  2. Bescheid der Rentenversicherung beilegen, wenn Sie schon eine Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer bekommen.
  3. Merkzeichen G nachweisen, falls vorhanden, damit der Mehrbedarf berücksichtigt wird.
  4. Einmalige Bedarfe gesondert beantragen, etwa orthopädische Schuhe oder die Reparatur eines Therapiegeräts.
  5. Weiterbewilligung im Blick behalten. Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate.
  6. Vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wer Grundsicherung bezieht, kann das beim Beitragsservice beantragen, mit dem Bescheid des Sozialamts als Nachweis (mehr unter Nachteilsausgleiche).

Hilfe beim Antrag geben Sozialverbände wie VdK oder SoVD. Wird der Antrag abgelehnt, steht im Ratgeber zu Bescheid und Widerspruch, was Sie tun können.