Was sich verändert

Nach einem Schlaganfall verschiebt sich in einer Partnerschaft oft mehr als die Aufgabenverteilung. Wer vorher die Finanzen gemacht hat, kann es vielleicht nicht mehr. Wer vorher gefahren ist, wird gefahren. Und Folgen wie schnelle Erschöpfung, Reizbarkeit oder ein verändertes Zeitgefühl sind von außen unsichtbar, wirken aber jeden Tag.

Zwei Dinge lassen sich dazu nüchtern sagen, ohne dass jemand Ihnen Ihre Situation erklären müsste. Erstens: Aus einem Partner wird dabei häufig zusätzlich eine Pflegeperson, und zwar auch dann, wenn niemand dieses Wort in den Mund nimmt. Zweitens: Genau an dieses Wort knüpft das Sozialrecht Ansprüche, die Ihnen als Person zustehen und nicht Ihrem Partner.

Der Rest dieses Artikels handelt davon. Nicht, weil das Emotionale unwichtig wäre, sondern weil es dazu am Ende dieses Textes eine ehrliche Einordnung gibt statt eines Ratschlags.

Sie sind jetzt Pflegeperson, und das ist ein Status

Fast alles, was jetzt kommt, hängt an einer Bedingung: Ihr Partner muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Ohne festgestellten Pflegegrad greifen diese Leistungen nicht.

Wenn also noch kein Pflegegrad beantragt ist, ist das der erste Schritt, und zwar nicht nur wegen des Pflegegelds. Er ist die Eintrittskarte zu allem, was Ihnen selbst zusteht. Wie das im Krankenhaus schneller geht, steht im Artikel zum Eilantrag auf Pflegegrad; die Schritt-für-Schritt-Fassung für Angehörige steht in der Checkliste zum Pflegegrad.

Nicht jeder Schlaganfall führt zu Pflegebedürftigkeit. Wenn Ihr Partner keinen Pflegegrad hat und auch keinen bekommen wird, überspringen Sie die nächsten drei Abschnitte. Der Abschnitt zur unabhängigen Beratung gilt trotzdem für Sie.

Ihre eigene Rente läuft weiter

Das ist der Punkt, der am häufigsten übersehen wird und der Sie über Jahre echtes Geld kostet, wenn Sie ihn übersehen. Die Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeiträge für Sie, wenn Sie pflegen. Nicht für Ihren Partner: für Sie.

Drei Bedingungen müssen zusammenkommen:

  • Ihr Partner hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie pflegen wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche.
  • Sie sind daneben regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig.

Gerade die dritte Bedingung ist der Grund, warum viele nicht einmal nachfragen: Wer die Arbeitszeit reduziert hat, um pflegen zu können, denkt oft, damit sei die Rente eben weg. Das Gegenteil ist der Fall, denn genau diese Konstellation ist gemeint.

Von allein passiert das nicht. Sie müssen es bei der Pflegekasse Ihres Partners melden, üblicherweise über einen Fragebogen zur Pflegeperson. Fragen Sie ausdrücklich danach, wenn Ihnen keiner geschickt wurde.

Das Recht auf Pause

Im Gesetz steht ein Satz, der vielen pflegenden Partnern fehlt, weil ihn niemand vorliest: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege, wenn Sie „wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen“ an der Pflege gehindert sind.

„Aus anderen Gründen“ steht so im Gesetzestext. Sie müssen sich für eine Pause also nicht rechtfertigen und nicht erst krank werden. Der Anspruch gilt für längstens acht Wochen je Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2.

Beim Geld hat sich etwas geändert, das viele noch nicht auf dem Schirm haben. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst: bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr für beides zusammen. Wer noch mit zwei getrennten Töpfen rechnet, rechnet falsch, in beide Richtungen.

Pflegekurse: kostenlos, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause

Die Pflegekassen müssen Angehörigen unentgeltlich Schulungskurse anbieten. Bemerkenswert ist, was das Gesetz als Ziel nennt: nicht nur, Pflege und Betreuung zu erleichtern, sondern ausdrücklich auch, körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihnen vorzubeugen.

Das ist kein Nebensatz, sondern der gesetzliche Zweck. Sie müssen also nicht begründen, dass es Ihnen selbst schlecht geht, um teilzunehmen. Und: Auf Wunsch findet die Schulung in Ihrer häuslichen Umgebung statt. Wer den Partner nicht allein lassen kann oder will, hat damit trotzdem Zugang.

Sehr praktisch ist daran, dass in diesen Kursen Menschen sitzen, die dasselbe erleben. Für viele ist das der erste Ort, an dem sie das offen aussprechen können.

Wo Sie reden können, ohne dass jemand etwas verkauft

Zwei Wege, und sie unterscheiden sich in einem wichtigen Punkt.

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist an die Pflegeversicherung angebunden. Hier muss man genau sein: Der Anspruch steht der Person zu, die Leistungen erhält oder beantragt hat, also Ihrem Partner. Sie haben keinen eigenen. Die Beratung kann aber auf dessen Wunsch gegenüber Angehörigen oder unter deren Einbeziehung erfolgen, und sie findet auf Wunsch zu Hause statt. Praktisch heißt das: Bitten Sie Ihren Partner, Sie ausdrücklich einbeziehen zu lassen. Dann sitzen Sie mit am Tisch.

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist der andere Weg. Sie ist per Gesetz unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern, berät also niemand, der Ihnen später etwas bewilligen oder verkaufen will. Und das Gesetz hebt eine Form besonders hervor: die Beratung von Betroffenen für Betroffene. Für viele ist genau das der Unterschied, ob ein Gespräch etwas bringt.

Anlaufstellen für beides stehen unter Angehörige und unter Psyche & Community.

Was dieser Artikel nicht kann

Er kann Ihnen nicht sagen, wie Sie damit umgehen, wenn Sie Ihren Partner ansehen und jemand anderen sehen. Er kann Ihnen nicht sagen, ob das wieder wird, und er kann Ihnen nicht die Schuldgefühle nehmen, die viele begleiten, wenn sie ehrlich sind über ihre Erschöpfung.

Dieses Angebot ist ein Wegweiser durch Zuständigkeiten, kein therapeutisches Angebot, und es wäre unredlich, hier so zu tun als ob. Wenn die Belastung so groß wird, dass Sie selbst nicht mehr können, gehört das in fachliche Hände: zu Ihrer Hausärztin, zu einer psychotherapeutischen Praxis, zu einer Beratungsstelle.

Was dieser Artikel kann, ist eines: Ihnen die Ansprüche zeigen, die Ihnen als Pflegeperson zustehen. Sie ändern nichts an dem, was schwer ist. Aber Rentenbeiträge, acht Wochen Pause im Jahr und ein kostenloser Kurs bei Ihnen zu Hause sind mehr als nichts, und sie liegen ungenutzt herum, solange sie niemand kennt.