Die zuständige Stelle in Deutschland

Die Pflegekasse bezahlt die Leistungen. Die Pflegekasse gehört immer direkt zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sie müssen also nicht nach einer neuen Behörde suchen. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung.

Warum ein Eilantrag sinnvoll ist

Ein regulärer Pflegegrad-Antrag dauert oft Wochen, bis der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung kommt. In der Zwischenzeit stehen Sie nach der Entlassung möglicherweise ohne Hilfe da. Mit einem Eilantrag signalisieren Sie der Pflegekasse, dass die Begutachtung besonders dringlich ist. Die Kasse kann dann vorläufige Leistungen bewilligen, noch bevor der MD bei Ihnen war.

Wann Sie den Eilantrag stellen sollten

Stellen Sie den Antrag am besten noch im Krankenhaus, idealerweise einige Tage vor der geplanten Entlassung. Der Sozialdienst des Krankenhauses ist dabei Ihr wichtigster Ansprechpartner; was er im Rahmen des Entlassmanagements sonst noch für Sie organisieren muss, steht im eigenen Ratgeber. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort kennen den Ablauf und helfen Ihnen beim Ausfüllen.

Diese Unterlagen sind hilfreich

Für den Eilantrag brauchen Sie im Wesentlichen:

Der praktische Weg

  1. Sprechen Sie so früh wie möglich mit dem Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus.
  2. Die Mitarbeiter dort kennen den Eilantrag und helfen Ihnen Schritt für Schritt.
  3. Füllen Sie das Formular gemeinsam mit dem Sozialdienst aus.
  4. Der Sozialdienst kann den Antrag direkt an Ihre Pflegekasse weiterleiten.

Was nach dem Eilantrag passiert

Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und kann vorläufige Leistungen bewilligen. Parallel wird ein regulärer Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst angesetzt. Auf Basis dieser Begutachtung wird der endgültige Pflegegrad festgestellt. Bereits bewilligte vorläufige Leistungen werden dabei angerechnet.