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Behinderung und AusweisGilt für Deutschland

Ab welchem Grad der Behinderung bekomme ich den Ausweis?

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Der Ausweis kann Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, steuerliche Freibeträge, vergünstigten Nahverkehr oder Zusatzurlaub ermöglichen, abhängig vom festgestellten GdB und den Merkzeichen.

Ausführlich nachlesen

Schwerbehindertenausweis nach Schlaganfall: GdB und Antrag

Dort steht der ganze Zusammenhang: Fristen, Ausnahmen und was Sie im Antrag brauchen.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Bundesministerium der Justiz: § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung, AusweiseBelegt: Zuständigkeit der Versorgungsämter, Feststellung erst ab einem GdB von 20, Ausstellung des AusweisesVon uns geprüft am 22.08.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2 – Versorgungsmedizinische GrundsätzeBelegt: Teil A Nr. 1.1 (GdB-Werte sind Anhaltswerte), Nr. 1.2 (Beeinträchtigung länger als sechs Monate), Nr. 3.2 (Addition unzulässig, Ausgangspunkt ist der höchste Einzel-GdB); Teil B Nr. 3.1 (bleibende Ausfallserscheinungen, GdS 20 bis 100), Nr. 3.1.1 (Gesamtbewertung) und Nr. 3.1.2 (Aphasie, Lähmungen, psychische Störungen)Von uns geprüft am 22.08.2026.

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