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Behinderung und AusweisGilt für Deutschland

Wo beantrage ich den Schwerbehindertenausweis nach einem Schlaganfall?

Beim Versorgungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises (teils heißt die Behörde Amt für Soziale Angelegenheiten). Das Antragsformular erhalten Sie telefonisch oder als Download auf der Webseite des Amts.

Ausführlich nachlesen

Schwerbehindertenausweis nach Schlaganfall: GdB und Antrag

Dort steht der ganze Zusammenhang: Fristen, Ausnahmen und was Sie im Antrag brauchen.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Bundesministerium der Justiz: § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung, AusweiseBelegt: Zuständigkeit der Versorgungsämter, Feststellung erst ab einem GdB von 20, Ausstellung des AusweisesVon uns geprüft am 22.08.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2 – Versorgungsmedizinische GrundsätzeBelegt: Teil A Nr. 1.1 (GdB-Werte sind Anhaltswerte), Nr. 1.2 (Beeinträchtigung länger als sechs Monate), Nr. 3.2 (Addition unzulässig, Ausgangspunkt ist der höchste Einzel-GdB); Teil B Nr. 3.1 (bleibende Ausfallserscheinungen, GdS 20 bis 100), Nr. 3.1.1 (Gesamtbewertung) und Nr. 3.1.2 (Aphasie, Lähmungen, psychische Störungen)Von uns geprüft am 22.08.2026.

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