Wien: Zuschuss zu Hilfsmitteln (FSW)
Was Sie bekommen
variabel (nach Einzelfallprüfung)
Von Land. Für Österreich.
Der FSW gibt Zuschüsse zu Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung, zum Beispiel Rollstühle, Elektro-Rollstühle, Therapiegeräte, Kommunikationshilfen und Spezialmobiliar.
So beantragen Sie es
- 1Beim FSW anrufen (01/24 5 24) oder persönlich vorbeikommen.
- 2Der FSW erhebt den Bedarf, persönlich oder anhand bereits eingereichter Gutachten.
- 3Der FSW prüft den Anspruch und hilft beim Antrag auf Förderung.
Antrag stellen bei
Kundentelefon des FSW 01/24 5 24 oder persönlich in einem FSW-Beratungszentrum
Kombination mit anderen Programmen
Praxistipp
Kein Umbau-Topf, sondern ein Zuschuss zu Hilfsmitteln. Für Menschen nach einem Schlaganfall wegen Rollstuhl, Therapiegeräten und Kommunikationshilfen relevant. Die Höhe hängt laut FSW von der Art des Hilfsmittels ab. Hilfsmittel für Arbeit, Studium, Schule oder Ausbildung fördert der FSW nicht.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung durch Wien: Zuschuss zu Hilfsmitteln (FSW)?
- variabel (nach Einzelfallprüfung). Der FSW gibt Zuschüsse zu Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung, zum Beispiel Rollstühle, Elektro-Rollstühle, Therapiegeräte, Kommunikationshilfen und Spezialmobiliar.
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Kundentelefon des FSW 01/24 5 24 oder persönlich in einem FSW-Beratungszentrum
Diese Angaben wurden zuletzt am 23.09.2026 von Hand geprüft. Ob es das Programm noch gibt, prüfen wir zusätzlich jede Woche automatisch. So prüfen wir
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Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Fonds Soziales Wien: Hilfsmittel gem. Wr. Chancengleichheitsgesetz und HilfsmittelberatungBelegt: Der FSW fördert für Menschen mit Behinderung Hilfsmittel zum Ausgleich behinderungsbedingter Beeinträchtigungen mit Zuschüssen. [...] Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Wien; Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung); Vorliegen einer Behinderung gemäß dem Wiener Chancengleichheitsgesetz; Bedarfserhebung durch den FSW [...] Die Höhe der Förderung, die der FSW leistet, hängt von der Art des Hilfsmittels ab.Von uns geprüft am 23.09.2026.