Wer entscheidet über die Fahreignung nach einem Schlaganfall?
Rechtsverbindlich nur ein Amtsarzt der Führerscheinbehörde oder ein gemäß § 34 FSG bestellter Arzt mit verkehrsmedizinischer Ausbildung. Die Stellungnahme des Neurologen ist eine wichtige Grundlage, ersetzt das Gutachten aber nicht.
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Autofahren nach Schlaganfall in Österreich: Regeln und FristenDort steht der ganze Zusammenhang: Fristen, Ausnahmen und was Sie im Antrag brauchen.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich: Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV), § 12 – Krankheiten des NervensystemsBelegt: Störungen des Nervensystems sind „im Hinblick auf ihre kraftfahrspezifische Funktionsbeeinträchtigung und Prognose zu beurteilen“Von uns geprüft am 22.08.2026.
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich: Führerscheingesetz (FSG), § 8 – Ärztliches GutachtenBelegt: Verfahren zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung und Grundlage befristeter LenkberechtigungenVon uns geprüft am 22.08.2026.