Wie gehe ich praktisch vor?
Fragen Sie schon in der Reha konkret nach der Fahreignung, holen Sie eine neurologische Stellungnahme ein und wenden Sie sich dann an die Führerscheinbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder direkt an einen § 34-Arzt. Rechnen Sie mit möglichen Auflagen wie Kontrolluntersuchungen oder Fahrzeuganpassungen.
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Autofahren nach Schlaganfall in Österreich: Regeln und FristenDort steht der ganze Zusammenhang: Fristen, Ausnahmen und was Sie im Antrag brauchen.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich: Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV), § 12 – Krankheiten des NervensystemsBelegt: Störungen des Nervensystems sind „im Hinblick auf ihre kraftfahrspezifische Funktionsbeeinträchtigung und Prognose zu beurteilen“Von uns geprüft am 22.08.2026.
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich: Führerscheingesetz (FSG), § 8 – Ärztliches GutachtenBelegt: Verfahren zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung und Grundlage befristeter LenkberechtigungenVon uns geprüft am 22.08.2026.