Therapieverfahren im Überblick
Neuropsychologisches Aufmerksamkeitstraining
Auch bekannt als: Neuropsychologische Therapie, Hirnleistungstraining, kognitives Training, Gehirnjogging, computergestütztes Aufmerksamkeitstraining
In der Leitlinie empfohlen
Fachgesellschaften haben das Verfahren geprüft und sprechen sich in ihrer Leitlinie dafür aus.
Was ist das?
Eine Neuropsychologin oder ein Neuropsychologe stellt zuerst fest, welche Art von Aufmerksamkeit betroffen ist. Das ist keine Formsache: Wachheit, das Ausblenden von Störendem, das Aufteilen der Aufmerksamkeit auf zwei Dinge und das Durchhalten über längere Zeit sind verschiedene Funktionen, und sie brauchen verschiedene Übungen. Danach wird gezielt geübt, meist am Computer, mit einem Schwierigkeitsgrad, der laufend angepasst wird. Dazu kommen Strategien für den Alltag: Notizsysteme, Pausen, Reize reduzieren.
Was die Studien sagen
Die S2e-Leitlinie „Diagnostik und Therapie von Aufmerksamkeitsstörungen bei neurologischen Erkrankungen im Erwachsenenalter“ ist aktuell: Stand 15.11.2023, gültig bis 14.11.2028. Sie ist damit die einzige Quelle in diesem Register, die nicht abgelaufen ist.
Für leichte bis mittelschwere Beeinträchtigungen sollen computergestützte Verfahren eingesetzt werden, und zwar sowohl funktionsorientierte Übungen als auch kompensatorische Strategien (Empfehlungsgrad B).
Die Therapie soll auf das jeweilige Defizit zugeschnitten sein. Die Leitlinie begründet das ungewöhnlich praktisch: Ein zu komplexes Programm überfordert, ein zu einfaches unterfordert, und beides schadet der Motivation.
Zur Menge nennt die Leitlinie eine Untergrenze: Mindestens zehn Sitzungen zu je 30 bis 60 Minuten gelten als gute klinische Praxis. In der späteren Phase sollten es ein bis zwei Termine pro Woche sein (Grad B).
Bei schwerer Beeinträchtigung rät die Leitlinie ausdrücklich zu Papier-und-Bleistift-Verfahren statt zum Computer, weil sie sich besser an die einzelne Person anpassen lassen.
Frei verkäufliche Gehirnjogging-Programme (die Leitlinie nennt Lumosity, BrainAge und BrainHQ beim Namen) können in der späteren Phase und bei leichter bis mittelschwerer Beeinträchtigung eingesetzt werden, aber nur mit Empfehlungsgrad C und auf der schwächsten Evidenzstufe. Das ist ein deutlicher Abstand zur angeleiteten Therapie.
Die Leitlinie ist auch bei den Grenzen deutlich: Kurzfristige Verbesserungen sind belegt, der sichere Nachweis längerfristiger Effekte auf die Selbstständigkeit im Alltag steht weiterhin aus. Für Neurofeedback und für Hirnstimulation bei nicht räumlichen Aufmerksamkeitsstörungen kann derzeit keine Empfehlung gegeben werden.
Was dagegen spricht
- Was im Test besser wird, wird nicht automatisch im Alltag besser. Genau diese Übertragung ist der Punkt, an dem die Leitlinie den Nachweis noch offen lässt.
- Eine App allein ist nicht die Therapie. Die Empfehlung gilt der angeleiteten Behandlung mit angepasstem Schwierigkeitsgrad und Rückmeldung. Für die frei gekauften Programme steht dort die schwächste Empfehlungsstufe.
- Es braucht eine Diagnostik vorher. Die Leitlinie sagt ausdrücklich, dass sich die Aufmerksamkeitsleistung nicht allein aus dem klinischen Eindruck beurteilen lässt. Ohne Test wird leicht das Falsche geübt.
- Termine sind knapp. Neuropsychologische Praxen mit Kassenzulassung sind nicht flächendeckend vorhanden, und Wartezeiten sind die Regel.
- Erschöpfung ist ein eigenes Thema. Wer nach dem Schlaganfall schnell ermüdet, sollte das abklären lassen, bevor ein anspruchsvoller Übungsplan beginnt.
Wo es das gibt und wer zahlt
Deutschland
Die ambulante neuropsychologische Therapie ist Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sie am 24.11.2011 beschlossen, in Kraft seit 24.02.2012. Der Weg führt in der Regel über eine Neurologin, einen Neurologen oder die Psychiatrie: Dort wird die hirnorganische Ursache festgestellt, danach kann die Therapie bei einer zugelassenen neuropsychologischen Praxis beginnen. Fragen Sie in der Reha nach einer Empfehlung und melden Sie sich früh an, die Wartezeiten sind lang.
Österreich
noch nicht vollständig geprüftIn der stationären und ambulanten neurologischen Rehabilitation gehört die klinisch-psychologische Behandlung zum Programm, dort entstehen keine gesonderten Kosten. Außerhalb der Reha ist die Lage unübersichtlich: Für klinisch-psychologische Behandlung gibt es seit 2026 Kassenplätze über eine bundesweite Servicestelle, die Voraussetzungen dafür sind aber eigene und wir konnten nicht belegen, wie sie für kognitive Folgen eines Schlaganfalls ausgelegt werden. Fragen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse nach, nicht danach.
Schweiz
noch nicht vollständig geprüftNeuropsychologische Abklärung und Behandlung werden ärztlich angeordnet und in der Rehabilitation regelmäßig erbracht. Wie die Grundversicherung eine ambulante Weiterbehandlung nach der Reha im Einzelfall trägt, konnten wir nicht abschließend belegen. Klären Sie das mit der anordnenden Ärztin oder dem Arzt und mit Ihrer Krankenkasse, bevor Sie beginnen.
Fragen für Ihr Arztgespräch
Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.
- „Ist bei mir überhaupt getestet worden, welche Art von Aufmerksamkeit betroffen ist?“
- „Kommt eine ambulante neuropsychologische Therapie für mich infrage, und wer stellt die Überweisung aus?“
- „Wie viele Sitzungen wären realistisch, und in welchem Abstand?“
- „Bringen mir die Übungsprogramme, die man selbst kaufen kann, in meiner Situation etwas?“
- „Meine Erschöpfung könnte im Weg stehen. Sollten wir die zuerst abklären?“
Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.
Weitere Verfahren
Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.
Zu „Gedächtnis und Konzentration“
Alles zu „Gedächtnis und Konzentration“Wie diese Seite gemeint ist
Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 23.08.2026.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- AWMF Leitlinien-Register: S2e-Leitlinie Diagnostik und Therapie von Aufmerksamkeitsstörungen bei neurologischen Erkrankungen im Erwachsenenalter (Registernummer 030-135)Belegt: Empfehlungsgrad B für computergestützte funktionsorientierte und kompensatorische Verfahren bei leichter bis mittelschwerer Aufmerksamkeitsstörung sowie für ein bis zwei Termine pro Woche in der postakuten und chronischen Phase.Stand der Quelle: Version 3.0, Stand 15.11.2023, gültig bis 14.11.2028. Von uns geprüft am 23.08.2026.
- Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN): Langfassung der Leitlinie, Kapitel „Was gibt es Neues“ und „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“Belegt: Mindestens zehn Sitzungen zu 30 bis 60 Minuten als gute klinische Praxis; Empfehlungsgrad C für seriöse Computerspiele (Lumosity, BrainAge, BrainHQ); der ausstehende Nachweis längerfristiger Effekte auf Selbstständigkeit im Alltag; keine Empfehlung für Neurofeedback und Neurostimulation bei nicht räumlichen Aufmerksamkeitsstörungen.Stand der Quelle: 15.11.2023. Von uns geprüft am 23.08.2026.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Beschluss: Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Neuropsychologische Therapie)Belegt: Die ambulante neuropsychologische Therapie ist Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.Stand der Quelle: Beschluss vom 24.11.2011, in Kraft seit 24.02.2012. Von uns geprüft am 23.08.2026.