Schlaganfall Navigator
Behandlungen

Therapieverfahren im Überblick

Stammzelltherapie bei Schlaganfall

Auch bekannt als: Stammzellbehandlung, Zelltherapie, regenerative Therapie, Stem Cell Therapy

Wird angeboten, ohne dass Studien es tragen

Das Verfahren wird angeboten, oft gegen Bezahlung. Belastbare Studien dafür gibt es nicht.

Was ist das?

Unter diesem Namen wird sehr Verschiedenes angeboten: körpereigene Zellen aus Fett oder Knochenmark, Nabelschnurzellen, fremde Zellpräparate. Gemeinsam ist den Angeboten das Versprechen, geschädigtes Hirngewebe wiederherzustellen. Rechtlich fallen solche Präparate in der EU unter die Arzneimittel für neuartige Therapien, kurz ATMP. Wichtig zu unterscheiden: Zelltherapien bei Schlaganfall werden tatsächlich erforscht, und diese Forschung findet in genehmigten klinischen Studien statt. Was kommerziell verkauft wird, ist etwas anderes.

Was die Studien sagen

  1. Für die Anwendung bei Schlaganfall ist in der Europäischen Union kein Stammzellpräparat zugelassen. Zulassungen für diese Arzneimittelgruppe erteilt die Europäische Arzneimittelagentur zentral; in Deutschland kann unter engen Voraussetzungen zusätzlich das Paul-Ehrlich-Institut genehmigen.

  2. Am 13.03.2025 haben die Europäische Arzneimittelagentur und die Leiter der nationalen Arzneimittelbehörden gemeinsam vor nicht regulierten Präparaten dieser Art gewarnt. Die Behörden schreiben, dass solche Produkte häufig ohne belastbare Belege für Wirksamkeit und Sicherheit verkauft werden, dass sie keiner verbindlichen Qualitätskontrolle unterliegen und dass daraus Verunreinigungen, schwankende Zusammensetzung und falsche Lagerung folgen können.

  3. Ausdrücklich benannt wird auch das Muster des Verkaufs: Die Produkte würden über Internetseiten und soziale Medien „als letzte Hoffnung" angeboten und nutzten die Sorgen von Betroffenen und Angehörigen aus.

  4. Das Paul-Ehrlich-Institut hat die Warnung am 31.03.2025 für Deutschland übernommen und um konkrete Hinweise für Betroffene ergänzt.

Was dagegen spricht

  • Es gibt keinen Wirksamkeitsnachweis für die Anwendung bei Schlaganfall, und die Behörden sagen das ausdrücklich.
  • Zu den gesundheitlichen Risiken kommt der finanzielle Schaden. Die Behörden nennen neben schweren Nebenwirkungen ausdrücklich die erhebliche finanzielle Belastung und die emotionale Enttäuschung.
  • Ein Erkennungsmerkmal, das ohne Fachwissen funktioniert: Wo eine solche Behandlung in Deutschland legal als Einzelfall stattfindet, etwa an einer Universitätsklinik, ist sie für Patientinnen und Patienten kostenfrei. Wer vier- oder fünfstellige Beträge verlangt, bewegt sich außerhalb dieses Rahmens.
  • Weitere Warnzeichen der Behörden: Das Angebot wird als „experimentell" bezeichnet, findet aber außerhalb einer genehmigten Studie statt. Der Anbieter kann keine Zulassung nachweisen. Die versprochene Wirkung übertrifft alles, was zugelassene Behandlungen leisten, und steht in keiner Fachveröffentlichung.
  • Wer im Ausland behandelt wird, hat bei Komplikationen zu Hause niemanden, der die Behandlung kennt, und trägt die Folgekosten selbst.

Wo es das gibt und wer zahlt

Deutschland

Kein Stammzellpräparat ist für die Anwendung bei Schlaganfall zugelassen, und keine Krankenkasse zahlt dafür. Legal ist eine solche Behandlung nur auf drei Wegen: als zugelassenes Arzneimittel, im Rahmen einer genehmigten klinischen Studie, oder als behördlich genehmigte Einzelanwendung an einer Klinik. Der dritte Weg ist für Sie kostenfrei. Wenn Ihnen ein Angebot begegnet, das keinem dieser drei Wege entspricht, können Sie es der für Arzneimittel zuständigen Landesbehörde melden; Nebenwirkungen melden Sie über nebenwirkungen.bund.de.

Österreich

Die Zulassung dieser Arzneimittelgruppe läuft europäisch, die Warnung der Europäischen Arzneimittelagentur gilt also unverändert auch in Österreich. Zuständige nationale Behörde ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Eine Kostenübernahme durch einen österreichischen Versicherungsträger ist für diese Anwendung nicht vorgesehen.

Schweiz

Die Schweiz gehört nicht zur EU, die Zulassung erteilt hier Swissmedic. Ein für Schlaganfall zugelassenes Stammzellpräparat gibt es auch dort nicht, und die Grundversicherung zahlt nicht dafür. Die beschriebenen Warnzeichen und der Rat, vor jeder Behandlung eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen, gelten unverändert.

Fragen für Ihr Arztgespräch

Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.

  • „Mir ist eine Stammzellbehandlung angeboten worden. Was halten Sie davon?“
  • „Können Sie mir helfen einzuschätzen, ob dieses Angebot zugelassen oder Teil einer genehmigten Studie ist?“
  • „Läuft zu Zelltherapien bei Schlaganfall gerade eine Studie, an der ich teilnehmen könnte?“
  • „Wenn ich es trotzdem machen möchte: Welche Risiken sehen Sie bei mir persönlich, und wer betreut mich danach hier?“
  • „Welche Behandlung mit belegter Wirkung habe ich noch nicht ausgeschöpft?“

Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.

Weitere Verfahren

Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.

Wie diese Seite gemeint ist

Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 23.08.2026.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und Heads of Medicines Agencies: Unregulated advanced therapy medicinal products pose serious risks to health (EMA/66537/2025)Belegt: Die drei legalen Wege für Arzneimittel für neuartige Therapien in der EU, die Warnzeichen für nicht regulierte Angebote und die Feststellung, dass solche Produkte als letzte Hoffnung vermarktet werden.Stand der Quelle: 13.03.2025. Von uns geprüft am 23.08.2026.
  2. Paul-Ehrlich-Institut: Vorsicht bei kommerziellen Behandlungsangeboten mit nicht zugelassenen oder nicht genehmigten Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP)Belegt: Dass eine legale individualisierte Anwendung an spezialisierten Zentren für Patientinnen und Patienten kostenfrei ist, die vier Warnzeichen und die Melde- und Zweitmeinungswege in Deutschland.Stand der Quelle: 31.03.2025. Von uns geprüft am 23.08.2026.