Therapieverfahren im Überblick
Botulinumtoxin bei Spastik am Bein
Auch bekannt als: Botox, Botulinumtoxin, Spastik-Behandlung, Spitzfuß, Equinovarus, Spastikspritze
In der Leitlinie empfohlen
Fachgesellschaften haben das Verfahren geprüft und sprechen sich in ihrer Leitlinie dafür aus.
Was ist das?
Nach einem Schlaganfall können Muskeln dauerhaft angespannt bleiben. Am Bein führt das häufig zu einer Fehlstellung, bei der der Fuß nach unten und nach innen zieht, dem sogenannten Equinovarus. Gehen wird dadurch mühsam und unsicher. Botulinumtoxin wird gezielt in die betroffenen Muskeln gespritzt und dämpft deren Anspannung für einige Monate. Es ist keine einmalige Sache: Die Wirkung lässt nach, und die Behandlung wird gegebenenfalls wiederholt.
Was die Studien sagen
Die Mobilitäts-Leitlinie führt für Patientinnen und Patienten mit spastischer Equinovarus-Fehlstellung die Injektion von Botulinumtoxin als sollte-Empfehlung (Grad B) auf, und zwar mit einem ausdrücklich benannten Ziel: der Reduktion des Hilfsmittelgebrauchs beim Gehen.
Das Ziel ist damit enger gefasst, als viele erwarten. Belegt ist in dieser Tabelle nicht, dass Sie schneller oder weiter gehen, sondern dass Sie beim Gehen weniger Hilfsmittel brauchen.
In derselben Zeile steht eine Absage für dieselbe Patientengruppe: Die Thermokoagulation des Nervus tibialis, also die gezielte Verödung eines Nervs, ist eine sollte-nicht-Empfehlung (Grad B). Zwei Verfahren gegen dieselbe Fehlstellung, und die Leitlinie trennt sie deutlich.
Botulinumtoxin ist in der Leitlinie eine von mehreren untersuchten Maßnahmen gegen Spastik und steht dort neben oralen Medikamenten und anderen Spastikbehandlungen.
Die Injektion ersetzt kein Training. Sie schafft ein Zeitfenster, in dem Üben leichter fällt.
Was dagegen spricht
- Die Empfehlung gilt einer bestimmten Fehlstellung, nicht der Spastik allgemein. Wer sie nicht hat, ist nicht gemeint.
- Belegt ist ein enges Ziel: weniger Hilfsmittel beim Gehen. Wer sich vom Spritzen erwartet, wieder frei zu laufen, erwartet mehr, als in dieser Tabelle steht.
- Die Wirkung ist befristet und muss wiederholt werden, mit allem, was das an Terminen und Wartezeiten bedeutet.
- Es ist ein Eingriff mit Nebenwirkungen. Zu viel gedämpfte Muskulatur kann das Gehen unsicherer machen statt sicherer.
- Wer es macht, braucht Erfahrung: Die richtigen Muskeln und die richtige Menge sind die ganze Kunst dabei.
- Uns zugänglich war die Kurzfassung der Konsensusversion vom 12.10.2015. Eine finale Fassung erschien im Dezember 2015; sie ist über die herausgebende Fachgesellschaft nicht mehr erreichbar. Einzelne Empfehlungsgrade können sich dort verschoben haben.
- Die Leitlinie ist abgelaufen. Sie wurde 2015 veröffentlicht, lief 2021 aus, und eine S3-Nachfolgerin ist angemeldet, aber noch nicht erschienen. Ihre Empfehlungen sind damit rund zehn Jahre alt.
Wo es das gibt und wer zahlt
Deutschland
noch nicht vollständig geprüftDie Behandlung erfolgt ärztlich, meist in einer neurologischen Praxis, einer Spastik-Sprechstunde oder einer Reha-Ambulanz. Ob und in welchem Umfang die Krankenkasse die Behandlung im Einzelfall trägt, hängt vom Präparat und vom Anwendungsgebiet ab und ließ sich von uns nicht abschließend belegen. Fragen Sie vor dem ersten Termin danach.
Österreich
noch nicht vollständig geprüftEbenfalls eine ärztliche Behandlung, angeboten in neurologischen Ambulanzen und Reha-Einrichtungen. Die Kostenfrage konnten wir nicht abschließend belegen und gehört vor den ersten Termin.
Schweiz
noch nicht vollständig geprüftWird von Neurologinnen und Neurologen sowie in Rehabilitationskliniken durchgeführt. Was die Grundversicherung im Einzelfall trägt, konnten wir nicht belegen. Klären Sie es vorher mit der behandelnden Praxis.
Fragen für Ihr Arztgespräch
Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.
- „Habe ich die Fehlstellung, um die es in der Empfehlung geht?“
- „Was genau soll bei mir besser werden, und woran messen wir das?“
- „Wie oft müsste das wiederholt werden, und was passiert, wenn ich es nicht fortsetze?“
- „Welche Nebenwirkungen sehen Sie bei mir, und was tun wir, wenn das Bein zu schwach wird?“
- „Wie viel Therapie sollte ich in den Wochen nach der Spritze bekommen, damit sich das lohnt?“
- „Wer in erreichbarer Nähe macht das regelmäßig?“
Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.
Weitere Verfahren
Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.
Wie diese Seite gemeint ist
Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 23.08.2026.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- AWMF Leitlinien-Register: S2e-Leitlinie Rehabilitation der Mobilität nach Schlaganfall (ReMoS), Registernummer 080-004Belegt: Die Leitlinie wurde 2015 publiziert, lief 2021 aus, und eine S3-Nachfolgerin (TheMoS) ist angemeldet.Stand der Quelle: 2015 publiziert, 2021 abgelaufen, S3-Nachfolgerin projektiert. Von uns geprüft am 23.08.2026.
- ReMoS-Arbeitsgruppe (Dohle, Quintern, Saal, Stephan, Tholen, Wittenberg): S2e-Leitlinie Rehabilitation der Mobilität nach Schlaganfall (ReMoS), Kurzfassung der KonsensusversionBelegt: Grad B für die Injektion von Botulinumtoxin bei spastischer Equinovarus-Deformität zur Reduktion des Hilfsmittelgebrauchs sowie die sollte-nicht-Empfehlung (Grad B) gegen die Thermokoagulation des Nervus tibialis bei derselben Patientengruppe.Stand der Quelle: Kurzfassung der Konsensusversion vom 12.10.2015, Neurol Rehabil 2015; 21(4): 179–184. Von uns geprüft am 23.08.2026.