Therapieverfahren im Überblick
Hyperbare Sauerstofftherapie (HBOT)
Auch bekannt als: HBO, Sauerstoffüberdrucktherapie, Druckkammertherapie, Sauerstoff-Druckkammer
Umstritten
Es gibt Studien, aber sie widersprechen sich oder die aussagekräftigsten fallen negativ aus.
Was ist das?
Sie atmen in einer Druckkammer reinen Sauerstoff, während der Umgebungsdruck erhöht wird. Dadurch löst sich mehr Sauerstoff im Blut, als es bei normalem Druck möglich wäre. Eine Sitzung dauert in den untersuchten Behandlungsplänen 60 bis 90 Minuten. Üblich sind dort 40 Sitzungen an fünf Tagen pro Woche, verteilt über etwa zwei Monate. Das Verfahren selbst ist seit Jahrzehnten in Gebrauch, allerdings für andere Anwendungsgebiete: Tauchunfälle, Kohlenmonoxidvergiftung, bestimmte Wundheilungsstörungen.
Was die Studien sagen
Für die Akutphase, also die Tage direkt nach einem Schlaganfall, hat die Cochrane Collaboration 2014 elf randomisierte Studien mit zusammen 705 Teilnehmenden ausgewertet. Ergebnis: Es gibt keinen guten Beleg dafür, dass die Behandlung den Verlauf verbessert. Die Autoren halten einen Nutzen zugleich nicht für ausgeschlossen und fordern weitere Forschung.
Für die chronische Phase, also Monate bis Jahre nach dem Ereignis, gibt es eine viel zitierte israelische Studie von 2013 mit 74 Teilnehmenden, die 6 bis 36 Monate zuvor einen Schlaganfall erlitten hatten. Sie berichtete deutliche Verbesserungen. Auf diese Studie berufen sich bis heute die meisten Anbieter.
Diese Studie hatte allerdings keine Scheinbehandlung: Die Vergleichsgruppe wartete lediglich zwei Monate ohne Behandlung. Alle Beteiligten wussten also, wer behandelt wurde. Bei Endpunkten, die auf Einschätzung beruhen, überschätzt ein solches Design den Effekt regelmäßig.
2024 wurde in Vancouver die erste Untersuchung mit echter Scheinbehandlung veröffentlicht (HOPES). Teilnehmende 6 bis 36 Monate nach einem Schlaganfall erhielten entweder 40 echte Sitzungen oder 40 Sitzungen einer täuschend ähnlichen Scheinbehandlung. Am Ende lag die Gruppe mit der Scheinbehandlung um 5,5 Punkte auf der Stroke Impact Scale-16 vorn (95-Prozent-Konfidenzintervall 1,3 bis 9,7; p = 0,01). Das Fazit der Autoren: Ein klinisch bedeutsamer Nutzen sei damit ausgeschlossen, die Ergebnisse stützten den Einsatz bei chronischem Schlaganfall nicht.
Was dagegen spricht
- Die methodisch beste verfügbare Untersuchung, und die einzige mit Scheinbehandlung, fällt negativ aus.
- Auch sie hat Schwächen: Statt der geplanten 136 Teilnehmenden kamen nur 34 zusammen, die Studie wurde vorzeitig beendet, und das Kontrollverfahren wurde nach 20 Monaten geändert. Eine kleine Studie kann einen kleinen Nutzen übersehen. Für einen deutlichen Nutzen, wie ihn Anbieter in Aussicht stellen, spricht sie trotzdem nicht.
- Für die Anwendung bei Schlaganfall gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Leitlinienempfehlung, und keine der drei gesetzlichen Krankenversicherungen zahlt sie für diese Indikation.
- Die Behandlung kostet als Selbstzahlerleistung erhebliches Geld und bindet über zwei Monate hinweg fast täglich Zeit, die auch in Verfahren mit besserer Studienlage fließen könnte.
- Eine Druckkammerbehandlung ist nicht für jeden geeignet. Ob Vorerkrankungen dagegen sprechen, kann nur ärztlich geklärt werden.
Wo es das gibt und wer zahlt
Deutschland
Druckkammern gibt es an mehreren Standorten, meist an Zentren für Tauch- und Überdruckmedizin. Für die Anwendung bei Schlaganfall ist die Behandlung keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die hyperbare Sauerstofftherapie in mehreren Verfahren bewertet; Schlaganfall war in keinem davon ein geprüftes Anwendungsgebiet. In der ambulanten Versorgung ist als einziges Anwendungsgebiet das diabetische Fußsyndrom anerkannt. Für Schlaganfall bedeutet das: Selbstzahlerleistung.
Österreich
Es gibt private Anbieter, unter anderem in Wien und in der Steiermark. Anders als in Deutschland und der Schweiz führt Österreich kein zentrales Verzeichnis, das für jede Methode festhält, ob die Kasse zahlt. Maßstab ist § 133 Abs. 2 ASVG: Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Über die Kostenübernahme entscheidet Ihr Versicherungsträger im Einzelfall; für die Anwendung bei Schlaganfall ist sie nicht vorgesehen. Die Preise, die Anbieter selbst nennen, liegen bei 150 bis 250 Euro je Sitzung, und bei 40 Sitzungen summiert sich das entsprechend. Wenn Sie es dennoch versuchen möchten, fragen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Träger um Kostenübernahme an.
Schweiz
Druckkammern werden unter anderem an Universitätsspitälern betrieben. Die Grundversicherung zahlt die hyperbare Sauerstofftherapie nur bei genau festgelegten Anwendungsgebieten: chronische Bestrahlungsschäden und Bestrahlungsspätschäden, akute Osteomyelitis am Kiefer, chronische Osteomyelitis, diabetisches Fusssyndrom ab Stadium 2B und Dekompressionskrankheit. Schlaganfall steht in dieser Liste des Bundesamts für Gesundheit an keiner Stelle. Für diese Anwendung zahlen Sie also selbst.
Fragen für Ihr Arztgespräch
Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.
- „Ich habe von der hyperbaren Sauerstofftherapie gelesen. Halten Sie sie in meinem Fall für sinnvoll, und was spricht dagegen?“
- „Die einzige Studie mit Scheinbehandlung ist negativ ausgefallen. Sehen Sie einen Grund, es trotzdem zu versuchen?“
- „Gibt es bei mir Vorerkrankungen, die gegen eine Behandlung in der Druckkammer sprechen?“
- „Welche Verfahren mit besserer Studienlage kämen für mein Ziel infrage, bevor ich Geld für eine Selbstzahlerleistung ausgebe?“
- „Läuft zu diesem Thema irgendwo eine Studie, an der ich teilnehmen könnte?“
Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.
Weitere Verfahren
Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.
Zu „Gedächtnis und Konzentration“
Alles zu „Gedächtnis und Konzentration“Wie diese Seite gemeint ist
Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 22.08.2026.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Cochrane Collaboration: Hyperbaric oxygen therapy for acute ischaemic stroke (Bennett MH et al., Cochrane Database of Systematic Reviews 2014)Belegt: Elf Studien mit 705 Teilnehmenden, kein guter Beleg für einen Nutzen in der Akutphase, Nutzen zugleich nicht ausgeschlossen.Stand der Quelle: 2014. Von uns geprüft am 22.08.2026.
- PLOS ONE: Hyperbaric Oxygen Induces Late Neuroplasticity in Post Stroke Patients. Randomized, Prospective Trial (Efrati S et al., DOI 10.1371/journal.pone.0053716)Belegt: Die viel zitierte positive Studie: 74 Teilnehmende, 6 bis 36 Monate nach Schlaganfall, Kontrollgruppe ohne Scheinbehandlung.Stand der Quelle: 2013. Von uns geprüft am 22.08.2026.
- Cureus Journal of Medical Science: Hyperbaric Oxygen Post Established Stroke (HOPES), DOI 10.7759/cureus.63395Belegt: Einzige Untersuchung mit Scheinbehandlung: 34 Teilnehmende statt geplant 136, vorzeitig beendet, Ergebnis 5,5 Punkte zugunsten der Scheinbehandlung.Stand der Quelle: 28.06.2024. Von uns geprüft am 22.08.2026.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Hyperbare Sauerstofftherapie (§ 135 SGB V), Methodenbewertung und zugehörige VerfahrenBelegt: Schlaganfall ist in keinem der Bewertungsverfahren ein geprüftes Anwendungsgebiet.Stand der Quelle: Beschluss vom 10.04.2000. Von uns geprüft am 22.08.2026.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom (§ 135 SGB V)Belegt: Das einzige in der ambulanten Versorgung anerkannte Anwendungsgebiet.Von uns geprüft am 22.08.2026.
- Bundesamt für Gesundheit (Schweiz): Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Ausgabe vom 1. Januar 2026, Ziffer 2.1 Innere MedizinBelegt: Die Leistungspflicht der Grundversicherung besteht nur bei Bestrahlungsschäden, Osteomyelitis, diabetischem Fusssyndrom ab Stadium 2B und Dekompressionskrankheit. Schlaganfall wird nicht genannt.Stand der Quelle: 01.01.2026. Von uns geprüft am 22.08.2026.
- Rechtsinformationssystem des Bundes (Österreich): § 133 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Umfang der KrankenbehandlungBelegt: Abs. 2: Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.Von uns geprüft am 22.08.2026.