Therapieverfahren im Überblick
Botulinumtoxin bei Spastik am Arm
Auch bekannt als: Botox-Spritze, BoNT A, Botulinumtoxin A, Spastik-Spritze
In der Leitlinie empfohlen
Fachgesellschaften haben das Verfahren geprüft und sprechen sich in ihrer Leitlinie dafür aus.
Was ist das?
Ein Wirkstoff wird in einzelne verkrampfte Muskeln gespritzt und dämpft dort für einige Monate die Anspannung. Die Leitlinie ordnet das der Spastik zu, die nur einzelne Muskelgruppen betrifft. Vor der Behandlung wird analysiert, welches Spastik-Muster vorliegt und welche Muskeln daran beteiligt sind; für die Zielgenauigkeit der Spritze sollen Ultraschall, Elektrostimulation oder EMG eingesetzt werden.
Was die Studien sagen
Die Leitlinie spricht bei der Armspastik nach Schlaganfall von sehr umfänglicher Evidenz. Belegt sind eine deutliche Verringerung der Spastik, weniger spastikbedingte Schmerzen, ein größerer passiver Bewegungsumfang und eine geringere Belastung für pflegende Personen.
Die Empfehlung ist ein soll, die stärkste Stufe, im starken Konsens beschlossen. Sie gilt, wenn die Spastik den Alltag oder die Funktion beeinträchtigt, wenn Folgeschäden wie Kontrakturen oder Wundliegen drohen oder wenn sie wesentlich Schmerzen mitverursacht.
Die Wirkung blieb bei wiederholten Behandlungszyklen stabil oder nahm bezüglich der angestrebten Ziele sogar zu.
Bei Schulterschmerzen, die mit der Spastik zusammenhängen, können die Injektionen sowohl den Schmerz verringern als auch die passive Beweglichkeit der Schulter verbessern.
Bei einer Spastik, die nur einzelne Muskelgruppen betrifft, hat die Spritze laut Leitlinie das bessere Verhältnis von Nutzen und Risiko als Tabletten und sollte, soweit umsetzbar, vor ihnen eingesetzt werden.
Was dagegen spricht
- Für eine Verbesserung des aktiven Arm- und Handgebrauchs fand die Leitlinie in Gruppenauswertungen keine systematische Evidenz. Wer erwartet, nach der Spritze wieder greifen zu können, erwartet etwas, das so nicht belegt ist.
- Die Wirkung ist zeitlich begrenzt und muss wiederholt werden. Wer die Behandlung abbricht, verliert den erreichten Zustand wieder.
- Nicht jede Anwendung ist zugelassen. Die Leitlinie hält ausdrücklich fest, dass eine Behandlung außerhalb der zugelassenen Muskeln und Anwendungsgebiete ein sogenannter Off-Label-Gebrauch ist, dass daraus keine automatische Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung folgt und dass besonders im ambulanten Bereich die Kostenübernahme vorher geklärt werden sollte.
- Die Spritze allein reicht nicht. Die Leitlinie verlangt, individuell eine begleitende Therapie zu prüfen: Physiotherapie mit strukturierten Dehnübungen, Orthesen, Casting, Taping, Stoßwellentherapie, Elektrostimulation oder gerätegestütztes Gangtraining.
- Lässt die Wirkung über die Zeit nach, ist das nicht zwangsläufig ein Fortschreiten der Erkrankung. Die Leitlinie nennt als mögliche Ursachen die Auswahl der Muskeln, die Dosis und Antikörper gegen den Wirkstoff, die sich untersuchen lassen.
Wo es das gibt und wer zahlt
Deutschland
noch nicht vollständig geprüftDie Behandlung erfolgt ärztlich, meist in einer neurologischen Praxis, einer Spastik-Sprechstunde oder einer Reha-Ambulanz. Die Leitlinie empfiehlt, das ambulante Management einer dauerhaften Spastik in spezialisierten Zentren mit einem erfahrenen Team anzusiedeln, mit Kontrollterminen in Abständen von meist höchstens sechs Monaten. Ob Ihre Kasse die Behandlung im Einzelfall trägt, hängt vom Präparat und vom Anwendungsgebiet ab; bei einer Anwendung außerhalb der Zulassung ist die Kostenübernahme vorher zu klären.
Österreich
noch nicht vollständig geprüftEbenfalls eine ärztliche Behandlung, angeboten in neurologischen Ambulanzen und Reha-Einrichtungen. Die Österreichische Gesellschaft für Neurologie war an der Leitlinie beteiligt, die fachliche Grundlage gilt also auch hier. Die Kostenfrage konnten wir nicht abschließend belegen; sie gehört vor den ersten Termin.
Schweiz
noch nicht vollständig geprüftWird von Neurologinnen und Neurologen sowie in Rehabilitationskliniken durchgeführt. Die Schweizerische Neurologische Gesellschaft und die Schweizerische Gesellschaft für Neurorehabilitation haben an der Leitlinie mitgewirkt. Was die Grundversicherung im Einzelfall trägt, konnten wir nicht belegen; klären Sie es vorher mit der behandelnden Praxis.
Fragen für Ihr Arztgespräch
Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.
- „Betrifft meine Spastik einzelne Muskelgruppen oder den ganzen Körper, und was folgt daraus für die Behandlung?“
- „Welches Ziel verfolgen wir bei mir: weniger Schmerzen, leichtere Pflege, mehr Beweglichkeit oder etwas anderes?“
- „Woran werden wir in drei Monaten merken, ob es etwas gebracht hat?“
- „Ist die Behandlung bei mir zugelassen, oder wäre sie ein Off-Label-Gebrauch, und wer trägt dann die Kosten?“
- „Welche begleitende Therapie brauche ich nach der Spritze, damit sich die Behandlung lohnt?“
- „Wie oft müsste das wiederholt werden, und was passiert, wenn ich es nicht fortsetze?“
- „Wird die Spritze bei mir unter Ultraschall oder Elektrostimulation gesetzt?“
Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.
Weitere Verfahren
Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.
Wie diese Seite gemeint ist
Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 24.08.2026.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- AWMF Leitlinien-Register: S2k-Leitlinie Therapie des spastischen Syndroms, Registernummer 030-078Belegt: Die Leitlinie ist aktuell gültig. Federführend sind die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation; beteiligt waren unter anderem die Österreichische Gesellschaft für Neurologie, die Schweizerische Neurologische Gesellschaft und die Schweizerische Gesellschaft für Neurorehabilitation. Sie gilt für Erwachsene und behandelt ausdrücklich nicht die Spastik bei Kindern.Stand der Quelle: Version 6.1, Stand 01.12.2024, gültig bis 30.11.2029. Von uns geprüft am 24.08.2026.
- Deutsche Gesellschaft für Neurologie und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation: S2k-Leitlinie Therapie des spastischen Syndroms, Langfassung Version 6.1Belegt: Die soll-Empfehlung für Botulinumtoxin A bei fokaler, multifokaler und segmentaler spastischer Tonuserhöhung, die sehr umfängliche Evidenz bei der Armspastik nach Schlaganfall, die fehlende systematische Evidenz für eine Verbesserung des aktiven Arm- und Handgebrauchs, die Stabilität über wiederholte Behandlungszyklen, die Wirkung bei spastikassoziierten Schulterschmerzen, den Vorrang vor oralen Antispastika, den Off-Label-Hinweis samt fehlender Leistungspflicht der GKV, die Empfehlung zu Kontrolltechniken bei der Injektion, die Prüfung adjuvanter Therapie sowie das Vorgehen bei sekundärem Wirkverlust.Stand der Quelle: Langfassung Version 6.1, redaktionell überarbeitet eingestellt am 17.04.2025. Von uns geprüft am 24.08.2026.