Papierkram und Geld
Anträge, Fristen, Widerspruch, Geld das Ihnen zusteht
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Zum WegweiserPflegestützpunkte Deutschland
Lokale Beratungsstellen, getragen von Kommunen und Pflegekassen. Helfen bei Pflegegrad-Antrag, Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangeboten. Kostenlos.
VdK Sozialverband Deutschland
Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,3 Mio. Mitgliedern. Bietet sozialrechtliche Beratung und vertritt Mitglieder vor Sozialgerichten bei Fragen zu Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Widerspruchsverfahren.
UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Kostenfreie und unabhängige Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Hilft bei Konflikten mit Krankenkassen, Ablehnungsbescheiden und Patientenrechten.
Pflegetelefon Sozialministerium Österreich
Gebührenfreie Hotline zu Pflegegeld, mobilen Diensten, 24h-Betreuung, Pflegekarenz und Hilfsmitteln.
Details ansehenSozialministeriumservice Österreich
Zuständig für Behindertenpass, Parkausweis, Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung und Hilfsmittelberatung für Menschen mit bleibenden Einschränkungen.
Pro Infirmis – Sozialberatung Schweiz
Pro Infirmis ist die grösste Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung jeder Art und keine auf Schlaganfall oder Hirnverletzung spezialisierte Stelle. Die kantonalen Beratungsstellen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei Fragen zu IV, Finanzen, Wohnen und Alltag, wobei manche Direkthilfe-Leistungen an Bedingungen geknüpft sind.
Informationsstelle AHV/IV Schweiz
Die Informationsstelle AHV/IV stellt verständliche Merkblätter zu allen Leistungen von IV und AHV bereit. Nach einem Schlaganfall im erwerbsfähigen Alter ist Ihre kantonale IV-Stelle die zuständige Anlaufstelle für die Anmeldung. Das offizielle Verzeichnis aller kantonalen IV-Stellen finden Sie auf ahv-iv.ch.
Details ansehenoesterreich.gv.at
Amtliche Informationsseite mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Pflegegeld-Anträgen, Behindertenpass-Voraussetzungen und weiteren Sozialleistungen.
Pflegegeld Beantragung Österreich
Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung des Pflegegelds (7 Stufen, Stufe 1 ab ca. 175 €/Mt.). Antrag beim Pensionsversicherungsträger.
BSV – Hilflosenentschädigung IV
Die Hilflosenentschädigung der IV erhalten Sie, wenn Sie wegen der gesundheitlichen Folgen dauerhaft bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen oder Essen auf Hilfe angewiesen sind. Sie ist einkommensunabhängig und wird frühestens nach einer einjährigen Wartezeit ausgerichtet. Der Weg führt über die IV-Anmeldung bei Ihrer kantonalen IV-Stelle und eine Abklärung, nicht über einen einfachen Antrag mit sofortiger Auszahlung.
Details ansehenKantonale IV-Stellen (Verzeichnis)
In jedem Kanton gibt es eine zuständige IV-Stelle. Zuständig ist die IV-Stelle Ihres Wohnkantons, dort reichen Sie Ihre IV-Anmeldung ein und dort werden die Abklärungen geführt. Das offizielle Verzeichnis aller kantonalen IV-Stellen mit Adressen finden Sie bei der Informationsstelle AHV/IV.
Details ansehen