Was ist das Hamburger Modell?
Der umgangssprachliche Name für die stufenweise Wiedereingliederung: Sie kehren schrittweise an Ihren Arbeitsplatz zurück, zum Beispiel erst zwei, dann vier, dann sechs Stunden täglich. Während der gesamten Zeit gelten Sie weiter als arbeitsunfähig und sind sozial abgesichert.
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Wiedereingliederung nach Schlaganfall: Das Hamburger ModellDort steht der ganze Zusammenhang: Fristen, Ausnahmen und was Sie im Antrag brauchen.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Bundesministerium der Justiz: § 74 SGB V – Stufenweise WiedereingliederungBelegt: Grundlage des sogenannten Hamburger Modells: schrittweise Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit nach ärztlicher FeststellungVon uns geprüft am 22.08.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 44 SGB IX – Stufenweise WiedereingliederungBelegt: Dieselbe Leistung im Rehabilitationsrecht, zuständig wenn ein Reha-Träger statt der Krankenkasse leistetVon uns geprüft am 22.08.2026.