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Arbeit und WiedereinstiegGilt für Deutschland

Was ist das Hamburger Modell?

Der umgangssprachliche Name für die stufenweise Wiedereingliederung: Sie kehren schrittweise an Ihren Arbeitsplatz zurück, zum Beispiel erst zwei, dann vier, dann sechs Stunden täglich. Während der gesamten Zeit gelten Sie weiter als arbeitsunfähig und sind sozial abgesichert.

Ausführlich nachlesen

Wiedereingliederung nach Schlaganfall: Das Hamburger Modell

Dort steht der ganze Zusammenhang: Fristen, Ausnahmen und was Sie im Antrag brauchen.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Bundesministerium der Justiz: § 74 SGB V – Stufenweise WiedereingliederungBelegt: Grundlage des sogenannten Hamburger Modells: schrittweise Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit nach ärztlicher FeststellungVon uns geprüft am 22.08.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: § 44 SGB IX – Stufenweise WiedereingliederungBelegt: Dieselbe Leistung im Rehabilitationsrecht, zuständig wenn ein Reha-Träger statt der Krankenkasse leistetVon uns geprüft am 22.08.2026.

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