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Arbeit und WiedereinstiegGilt für Deutschland

Wer zahlt während der Wiedereingliederung?

Nicht der Arbeitgeber. Sie erhalten weiter Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung, wenn die Wiedereingliederung direkt an eine Reha anschließt. Der Arbeitgeber zahlt erst wieder Gehalt, wenn Sie voll arbeitsfähig zurückkehren.

Ausführlich nachlesen

Wiedereingliederung nach Schlaganfall: Das Hamburger Modell

Dort steht der ganze Zusammenhang: Fristen, Ausnahmen und was Sie im Antrag brauchen.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Bundesministerium der Justiz: § 74 SGB V – Stufenweise WiedereingliederungBelegt: Grundlage des sogenannten Hamburger Modells: schrittweise Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit nach ärztlicher FeststellungVon uns geprüft am 22.08.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: § 44 SGB IX – Stufenweise WiedereingliederungBelegt: Dieselbe Leistung im Rehabilitationsrecht, zuständig wenn ein Reha-Träger statt der Krankenkasse leistetVon uns geprüft am 22.08.2026.

Wie geht es für Sie weiter?