Arbeit und WiedereinstiegGilt für Deutschland

Wer muss zustimmen?

Drei Seiten: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt empfiehlt die Wiedereingliederung und trägt Arbeitszeit und Tätigkeiten auf dem Vordruck ein, Sie erklären dort Ihr Einverständnis, und der Arbeitgeber muss Sie beschäftigen können. Lehnt er ab, ist die Wiedereingliederung nicht durchführbar. Betriebsarzt, Schwerbehindertenvertretung oder Betriebsrat können unterstützen.

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Hamburger Modell nach Schlaganfall: Ablauf, Geld, Urlaub

Dort steht der ganze Zusammenhang: Fristen, Ausnahmen und was Sie im Antrag brauchen.

Das fragen sich viele dazu auch

Was ist das Hamburger Modell?

Der umgangssprachliche Name für die stufenweise Wiedereingliederung: Sie kehren schrittweise an Ihren Arbeitsplatz zurück, zum Beispiel erst zwei, dann vier, dann sechs Stunden täglich. Während der gesamten Zeit gelten Sie weiter als arbeitsunfähig und sind sozial abgesichert.

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Wer zahlt während der Wiedereingliederung?

Nicht der Arbeitgeber. Sie erhalten weiter Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung, wenn die Wiedereingliederung direkt an eine Reha anschließt. Der Arbeitgeber zahlt erst wieder Gehalt, wenn Sie voll arbeitsfähig zurückkehren.

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Stufenweise Wiedereingliederung: Wie lange dauert sie?

In der Regel höchstens sechs Monate. Der Plan wird angepasst, wenn Ihre Belastbarkeit steigt, und angepasst oder abgebrochen, wenn gesundheitliche Nachteile drohen. Die Zeit zählt auf die höchstens 78 Wochen Krankengeld, weil Sie weiter arbeitsunfähig sind.

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Wie geht es für Sie weiter?

Belegt mit 7 Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. Bundesministerium der Justiz: § 74 SGB V – Stufenweise WiedereingliederungBelegt: Grundlage des sogenannten Hamburger Modells: schrittweise Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit nach ärztlicher Feststellung; spätestens ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit regelmäßig mit jeder ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungVon uns geprüft am 10.10.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: § 44 SGB IX – Stufenweise WiedereingliederungBelegt: Dieselbe Leistung im Rehabilitationsrecht, zuständig wenn ein Reha-Träger statt der Krankenkasse leistetVon uns geprüft am 22.08.2026.
  3. Gemeinsamer Bundesausschuss: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, § 2, § 7 und Anlage (Empfehlungen zur stufenweisen Wiedereingliederung)Belegt: Arbeitsunfähigkeit besteht während der stufenweisen Wiederaufnahme fort (§ 2 Abs. 2); keine Empfehlung, wenn Versicherte ablehnen (§ 7 Abs. 3); in der Regel nicht länger als sechs Monate (Anlage Nr. 1); regelmäßige Untersuchung, Anpassung oder Abbruch bei nachteiligen Folgen (Nr. 5); nicht durchführbar, wenn der Arbeitgeber nicht beschäftigen kann (Nr. 6); Einverständniserklärung auf dem Vordruck mit Arbeitszeit und Tätigkeiten (Nr. 8)Von uns geprüft am 10.10.2026.
  4. Bundesministerium der Justiz: § 71 SGB IX – Weiterzahlung der LeistungenBelegt: Ist im unmittelbaren Anschluss an die medizinische Reha eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich, wird das Übergangsgeld bis zum Ende der Wiedereingliederung weitergezahlt (Abs. 5)Von uns geprüft am 10.10.2026.
  5. Bundesministerium der Justiz: § 48 SGB V – Dauer des KrankengeldesBelegt: Krankengeld wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren (Abs. 1)Von uns geprüft am 10.10.2026.
  6. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): Arbeitshilfe Stufenweise Wiedereingliederung (Ausgabe 2023)Belegt: Erholungsurlaub während der Wiedereingliederung ausgeschlossen, weil die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht; Dauer zumeist vier bis acht Wochen mit Verlängerungsmöglichkeiten, Beginn zum Beispiel mit mindestens zwei Stunden täglich; tageweise Gestaltung möglich; Anspruch schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter auf Zustimmung nach BAG 13.06.2006, 9 AZR 229/05, Ablehnung bei unzumutbaren oder unverhältnismäßig hohen Aufwendungen oder besonderen Umständen; freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers werden angerechnet; vorzeitige Beendigung aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen, Arbeitsunfähigkeit besteht dann fort; vorzeitiges Ende bei schnellerer Besserung; Übergangsgeld der Rentenversicherung bei Beginn spätestens vier Wochen nach Reha-Ende, sonst Krankengeld der Krankenkasse; Prüfung und Einleitung durch die Reha-Einrichtung; Anregung durch die Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen nach Reha-Ende (Kap. 4.2 und 5)Von uns geprüft am 10.10.2026.
  7. Bundesministerium der Justiz: § 167 SGB IX – PräventionBelegt: Betriebliches Eingliederungsmanagement: Bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres klärt der Arbeitgeber mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann (Abs. 2)Von uns geprüft am 10.10.2026.
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