Wer muss zustimmen?
Drei Seiten: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erstellt den Wiedereingliederungsplan, Sie stimmen zu, und der Arbeitgeber muss einverstanden sein. Ein Anspruch besteht für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte; ansonsten lohnt es sich, gemeinsam mit Betriebsarzt oder Sozialdienst zu argumentieren.
Ausführlich nachlesen
Wiedereingliederung nach Schlaganfall: Das Hamburger ModellDort steht der ganze Zusammenhang: Fristen, Ausnahmen und was Sie im Antrag brauchen.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- Bundesministerium der Justiz: § 74 SGB V – Stufenweise WiedereingliederungBelegt: Grundlage des sogenannten Hamburger Modells: schrittweise Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit nach ärztlicher FeststellungVon uns geprüft am 22.08.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 44 SGB IX – Stufenweise WiedereingliederungBelegt: Dieselbe Leistung im Rehabilitationsrecht, zuständig wenn ein Reha-Träger statt der Krankenkasse leistetVon uns geprüft am 22.08.2026.