Schlaganfall Navigator
Behandlungen

Therapieverfahren im Überblick

Gerätegestütztes Gehtraining (Gangtrainer, Laufband, Exoskelett)

Auch bekannt als: Gangtrainer, Lokomat, Exoskelett, Laufbandtraining, Endeffektor, AutoAmbulator, roboterassistiertes Gangtraining

In der Leitlinie empfohlen

Fachgesellschaften haben das Verfahren geprüft und sprechen sich in ihrer Leitlinie dafür aus.

Was ist das?

Ein Gerät übernimmt einen Teil des Gehens, damit sehr viele Schritte geübt werden können, bevor das allein möglich wäre. Es gibt zwei Bauarten. Beim Endeffektor stehen die Füße auf beweglichen Platten, die den Gehablauf nachbilden (Gangtrainer). Beim Exoskelett führen Schienen an Hüfte und Knie die Beine, meist über einem Laufband und mit Gewichtsentlastung durch einen Gurt (Lokomat, AutoAmbulator). Daneben gibt es das Laufbandtraining ohne Roboter, mit oder ohne Entlastung.

Was die Studien sagen

  1. Für Menschen, die noch nicht gehen können, ist intensives Gehtraining unter Einschluss des Gangtrainers eine sollte-Empfehlung (Grad B), ausdrücklich unter der Bedingung „falls verfügbar und realisierbar“.

  2. Für dieselbe Gruppe führt die Leitlinie intensives Gehtraining unter Einschluss des Laufbands oder des Lokomaten als kann-Empfehlung (Grad 0). Der Gangtrainer steht also eine Stufe höher als das Exoskelett.

  3. Der wichtigste Satz steht davor und wird selten zitiert: „Bei zumindest mit Hilfe gehfähigen Patienten ist die Geräteunterstützung nicht mehr als präferentiell zu sehen.“ Wer mit Hilfe gehen kann, gewinnt nach dieser Leitlinie nichts dadurch, dass ein Gerät im Spiel ist.

  4. Für Gehgeschwindigkeit, Gehstrecke und Balance taucht das Gerätetraining nur noch als kann-Empfehlung auf, meist mit dem Zusatz „wenn Gerät vorhanden“. Das ist keine Aufforderung, eines zu suchen.

  5. Die Leitlinie fasst bewusst nach Wirkprinzip zusammen statt nach Hersteller: Endeffektor gegen Exoskelett, nicht Modell gegen Modell.

Was dagegen spricht

  • Die stärkste Empfehlung gilt einer eng umrissenen Gruppe: Menschen, die noch nicht gehen können, in der Zeit kurz nach dem Schlaganfall.
  • Sobald Sie mit Hilfe gehen können, sagt die Leitlinie selbst, dass das Gerät nicht mehr der bevorzugte Weg ist. Ein Angebot, das dann vor allem mit dem Roboter wirbt, wirbt mit dem falschen Argument.
  • „Wenn Gerät vorhanden“ ist Teil der Empfehlung. Diese Geräte stehen in größeren Reha-Einrichtungen, nicht in der Praxis um die Ecke, und ambulant weiterzuüben ist meist nicht möglich.
  • Es ersetzt das Gehen am Boden nicht. Das Wirkprinzip ist die Zahl der Schritte, und die lässt sich auch ohne Gerät erreichen.
  • Die Leitlinie unterscheidet nach Phase (subakut oder chronisch) und danach, ob jemand schon gehen kann. Welche Empfehlung für Sie gilt, hängt davon ab, und das lässt sich nur im Gespräch klären.
  • Uns zugänglich war die Kurzfassung der Konsensusversion vom 12.10.2015. Eine finale Fassung erschien im Dezember 2015; sie ist über die herausgebende Fachgesellschaft nicht mehr erreichbar. Einzelne Empfehlungsgrade können sich dort verschoben haben.
  • Die Leitlinie ist abgelaufen. Sie wurde 2015 veröffentlicht, lief 2021 aus, und eine S3-Nachfolgerin ist angemeldet, aber noch nicht erschienen. Ihre Empfehlungen sind damit rund zehn Jahre alt.

Wo es das gibt und wer zahlt

Deutschland

Keine eigene verordnungsfähige Leistung, sondern Teil des Programms einer Einrichtung. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch in der Regel nicht, aber es hängt daran, ob die Klinik ein solches Gerät hat. Das ist ein Auswahlkriterium für die Reha-Klinik und gehört ins Gespräch, bevor die Klinik feststeht.

Österreich

Ebenso Teil des Programms einzelner Reha-Einrichtungen, kein gesonderter Antrag. Fragen Sie vor der Zuweisung, ob die vorgesehene Einrichtung damit arbeitet.

Schweiz

Teil des Angebots einzelner Rehabilitationskliniken, kein eigener Leistungsantrag. Fragen Sie bei der Klinikwahl gezielt danach.

Fragen für Ihr Arztgespräch

Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.

  • „Kann ich derzeit mit Hilfe gehen oder noch gar nicht? Was folgt daraus für die Gerätefrage?“
  • „Hat diese Einrichtung einen Gangtrainer oder ein Exoskelett? Falls nein, welche in erreichbarer Nähe?“
  • „Wie viel von meiner Therapiezeit läuft am Gerät und wie viel am Boden?“
  • „Was passiert nach der Reha, wenn hier kein Gerät steht?“
  • „Woran würden wir merken, dass ich vom Gerät auf normales Gehtraining wechseln sollte?“

Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.

Weitere Verfahren

Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.

Wie diese Seite gemeint ist

Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 23.08.2026.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. AWMF Leitlinien-Register: S2e-Leitlinie Rehabilitation der Mobilität nach Schlaganfall (ReMoS), Registernummer 080-004Belegt: Die Leitlinie wurde 2015 publiziert, lief 2021 aus, und eine S3-Nachfolgerin (TheMoS) ist angemeldet.Stand der Quelle: 2015 publiziert, 2021 abgelaufen, S3-Nachfolgerin projektiert. Von uns geprüft am 23.08.2026.
  2. ReMoS-Arbeitsgruppe (Dohle, Quintern, Saal, Stephan, Tholen, Wittenberg): S2e-Leitlinie Rehabilitation der Mobilität nach Schlaganfall (ReMoS), Kurzfassung der KonsensusversionBelegt: Grad B für intensives Gehtraining unter Einschluss des Gangtrainers bei nicht gehfähigen Patientinnen und Patienten, Grad 0 für Laufband und Lokomat in derselben Gruppe, sowie der Satz „Bei zumindest mit Hilfe gehfähigen Patienten ist die Geräteunterstützung nicht mehr als präferentiell zu sehen“.Stand der Quelle: Kurzfassung der Konsensusversion vom 12.10.2015, Neurol Rehabil 2015; 21(4): 179–184. Von uns geprüft am 23.08.2026.