Der Überblick in 30 Sekunden

DeutschlandÖsterreich
Wer zahlt?Rentenversicherung (Erwerbstätige), Krankenkasse (Rentner)Pensionsversicherung (Erwerbstätige und Pensionisten), sonst ÖGK
Wie lange?Regelfall 3 Wochen, neurologisch oft deutlich länger22, 29 oder 43 Tage, je nach Erkrankung
Zuzahlung stationär10 € pro Tag, begrenzt (siehe unten)11,06 bis 26,87 € pro Tag je nach Einkommen, max. 28 Tage/Jahr
Ambulante Rehaüber die Rentenversicherung zuzahlungsfrei, über die Krankenkasse 10 € pro Tagzuzahlungsfrei

Wie lange dauert die Reha nach einem Schlaganfall?

In Deutschland sind drei Wochen stationär der Regelfall, in Österreich werden je nach Erkrankung 22, 29 oder 43 Tage bewilligt. In Deutschland ist das nach einem Schlaganfall keine feste Grenze: Ist das Reha-Ziel noch nicht erreicht, kann verlängert werden.

In Deutschland

Der gesetzliche Regelfall sind drei Wochen stationär. Für die neurologische Reha nach einem Schlaganfall ist das aber kein Deckel: Wenn das Reha-Ziel noch nicht erreicht ist, kann und soll verlängert werden. In den Phasen B und C sind mehrwöchige bis mehrmonatige Aufenthalte üblich. Die Verlängerung beantragt die Reha-Klinik direkt beim Kostenträger; Sie selbst müssen dafür in der Regel nichts tun, sollten das Thema aber im Arztgespräch aktiv ansprechen, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Zeit nicht reicht.

In Österreich

Stationäre Aufenthalte werden je nach Erkrankung für 22, 29 oder 43 Tage bewilligt. Die ambulante Reha nach einer Akuterkrankung (Phase 2) dauert sechs bis zehn Wochen, die fortführende ambulante Reha (Phase 3) je nach Erkrankung 6 bis 12 Monate. Wie es in Österreich im Einzelnen abläuft, steht im Ratgeber Reha nach dem Schlaganfall in Österreich.

Wer zahlt die Reha: Krankenkasse oder Rentenversicherung?

Das hängt davon ab, ob Sie noch im Erwerbsleben stehen. In Deutschland zahlt für Berufstätige meist die Rentenversicherung, für Rentnerinnen und Rentner sowie Nicht-Erwerbstätige in der Regel die Krankenkasse. In Österreich ist die Pensionsversicherung für beide Gruppen der größte Träger.

In Deutschland

In Deutschland gilt der Grundsatz "Reha vor Rente": Solange Sie im Erwerbsleben stehen und Ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Reicht die Reha nicht aus, führt derselbe Träger zur Erwerbsminderungsrente. Beziehen Sie bereits Altersrente oder waren Sie nicht erwerbstätig, übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Bei einem Schlaganfall infolge eines Arbeitsunfalls springt die Unfallversicherung ein. Sie müssen die Zuständigkeit nicht selbst klären: Der Antrag wird an den richtigen Träger weitergeleitet, und der Sozialdienst im Krankenhaus hilft dabei.

In Österreich

In Österreich ist die Pensionsversicherung (PV) der größte Reha-Träger, und zwar sowohl für Erwerbstätige als auch für Pensionistinnen und Pensionisten. Die ÖGK übernimmt unter anderem für mitversicherte Angehörige ohne eigene Erwerbstätigkeit; bei Arbeitsunfällen ist die AUVA zuständig. Anders als in Deutschland gibt es keinen individuellen Rechtsanspruch: Die Reha wird auf Antrag bewilligt. Der Schlaganfall zählt dabei ausdrücklich zu den typischen Reha-Indikationen der PV.

Deutschland: Fristen, Zuzahlung und Klinikwahl

Die Phasen der neurologischen Reha

Die neurologische Rehabilitation ist in Phasen von A bis F gegliedert. Nach der Akutbehandlung (Phase A) folgt je nach Zustand die Frührehabilitation (Phase B), die weiterführende Reha (Phase C) oder direkt die klassische Anschlussrehabilitation (Phase D). Welche Phase zahlt wer? Grob gilt: Die frühen Phasen übernimmt die Krankenkasse, ab den Phasen C und D kommt je nach Erwerbsstatus die Rentenversicherung ins Spiel. Eine verständliche Erklärung der Phasen finden Sie in unserem Glossar zum Reha-Phasenmodell.

Geriatrische Reha: ein eigener Weg für Ältere

Für ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen gibt es die geriatrische Reha. Sie läuft über die Krankenkasse, ambulant in der Regel über 20 Behandlungstage, stationär in der Regel über drei Wochen. Ambulante Reha kann auch mobil zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung stattfinden.

Der wichtigste Unterschied liegt im Verfahren. Verordnet Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt die geriatrische Reha, prüft die Krankenkasse nicht, ob sie medizinisch erforderlich ist, wenn diese Voraussetzungen erfüllt und auf dem Verordnungsformular (Muster 61) dargelegt sind:

  • Sie sind 70 Jahre oder älter.
  • Es gibt mindestens eine Diagnose, die die Reha begründet, und zwei für das höhere Alter typische Diagnosen.
  • Die Einschränkungen sind mit mindestens zwei Funktionstests aus verschiedenen Bereichen belegt, etwa zur Beweglichkeit oder zum Gedächtnis.

Zwischen 60 und 69 Jahren ist eine geriatrische Reha bei ausgeprägter Mehrfacherkrankung ebenfalls möglich, die Krankenkasse darf die Erforderlichkeit dann aber prüfen. Auch nach dem Krankenhaus gilt die Erleichterung: Eine geriatrische Anschlussrehabilitation ab 70 Jahren bei typischer Mehrfacherkrankung wird nicht auf ihre Erforderlichkeit geprüft. Ob für Sie die neurologische oder die geriatrische Reha passt, ist eine ärztliche Entscheidung. Fragen Sie im Krankenhaus oder in der Hausarztpraxis gezielt nach beiden Formen.

Die 14-Tage-Frist bei der Anschlussrehabilitation

Die Anschlussrehabilitation (AHB) muss sich unmittelbar an den Krankenhausaufenthalt anschließen, spätestens 14 Tage nach der Entlassung. Nur wenn medizinische oder zwingende organisatorische Gründe dagegenstehen, etwa fehlende freie Plätze, sind bis zu sechs Wochen möglich. Praktisch heißt das: Sprechen Sie den Sozialdienst so früh wie möglich an, noch während des Krankenhausaufenthalts. Er stellt den Antrag und organisiert den nahtlosen Übergang.

Was Sie zuzahlen

Bei stationärer Reha beträgt die Zuzahlung 10 Euro pro Kalendertag. Wie viele Tage höchstens, hängt vom Träger ab:

  • Anschlussrehabilitation über die Rentenversicherung: höchstens 14 Tage pro Kalenderjahr.
  • Anschlussrehabilitation über die Krankenkasse: höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr.
  • Sonstige Reha der Rentenversicherung: höchstens 42 Tage pro Kalenderjahr.

Zuzahlungen, die Sie im selben Jahr schon für den Krankenhausaufenthalt geleistet haben, werden angerechnet. Wer weniger als 1.583 Euro netto im Monat verdient (Stand 2026), kann sich auf Antrag befreien lassen. Wer Übergangsgeld bezieht, zahlt bei der Rentenversicherung nichts zu, wenn das Übergangsgeld nach § 66 SGB IX auf das Nettoentgelt begrenzt ist. Ambulante Reha ist nur über die Rentenversicherung zuzahlungsfrei. Zahlt die Krankenkasse, etwa bei Rentnerinnen und Rentnern, fallen auch bei ambulanter Reha 10 Euro pro Tag an, bei einer Anschlussrehabilitation höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr.

Übergangsgeld: Ihr Einkommen während der Reha

Läuft die Reha über die Rentenversicherung und können Sie währenddessen nicht arbeiten, erhalten Sie Übergangsgeld. Voraussetzung ist, dass Sie unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt erzielt und Rentenbeiträge gezahlt haben, oder dass Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben, aus dem Rentenbeiträge gezahlt wurden. Läuft die Reha über die Krankenkasse, läuft Ihr Krankengeld weiter.

So wird das Übergangsgeld berechnet: Grundlage sind 80 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens aber Ihr Nettoentgelt. Davon erhalten Sie 75 Prozent, wenn Sie mindestens ein Kind haben oder Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin oder Ihr Partner nicht arbeiten kann, weil sie oder er Sie pflegt. Sonst sind es 68 Prozent.

Vereinfachtes Rechenbeispiel mit Monatswerten. Der Träger rechnet mit Tageswerten.
Bruttoentgelt im Monat3.000 €
Nettoentgelt im Monat2.000 €
80 Prozent vom Brutto2.400 €, begrenzt auf das Netto: 2.000 €
Übergangsgeld ohne Kind (68 Prozent)1.360 €
Übergangsgeld mit Kind (75 Prozent)1.500 €

Zahlt Ihr Arbeitgeber während der Reha noch Gehalt, wird es auf das Übergangsgeld angerechnet. Sie fallen also nicht in ein Loch, auch wenn die Beträge niedriger sind als das Gehalt.

Sie dürfen sich die Klinik wünschen

Viele wissen das nicht: Nach § 8 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Berechtigte Wünsche zur Reha-Einrichtung, etwa die Nähe zur Familie, müssen berücksichtigt werden. Tragen Sie Ihre Wunschklinik direkt im Antrag ein. Lehnt der Träger ab, muss er das schriftlich begründen. Eine Auswahl neurologischer Reha-Kliniken je Bundesland zeigt die Übersicht Neurologische Reha in Deutschland, alle geprüften Einrichtungen stehen in unserem Verzeichnis Reha & Therapien.

Österreich: Antrag, Zuzahlung und Reha-Zentren

Ausführlich, mit Befreiung von der Zuzahlung, Übergangsgeld und ambulanter Reha, steht alles im eigenen Ratgeber Reha nach dem Schlaganfall in Österreich.

So kommen Sie in die Reha

Die Reha ist nicht automatisch Teil des Spitalsaufenthalts, sie muss beantragt werden, idealerweise noch im Krankenhaus. Den Antrag stellen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte; beim Anschlussheilverfahren kann das Krankenhaus die Reha auch telefonisch bei der PV anmelden. Die PV entscheidet dann über Einrichtung und Dauer und rechnet direkt mit der Klinik ab. Wichtig: Die Aufnahme soll innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung erfolgen. Geprüfte Reha-Zentren finden Sie in unserem Verzeichnis Reha & Therapien für Österreich.

Was Sie zuzahlen

Die Zuzahlung ist einkommensabhängig (Stand 2026): je nach Monatsbrutto 11,06, 18,96 oder 26,87 Euro pro Verpflegstag, höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr. Wer unter der untersten Einkommensgrenze von 1.308,40 Euro liegt oder besonders schutzbedürftig ist (etwa mit Ausgleichszulage), zahlt nichts. Ambulante Reha ist zuzahlungsfrei.

Reha-Zentren in Wien und den Bundesländern

Welche Einrichtung infrage kommt, entscheidet die Pensionsversicherung mit der Bewilligung, nicht Sie selbst. Einen Wunsch dürfen Sie trotzdem äußern, und dafür hilft es zu wissen, welche Häuser auf Neurologie spezialisiert sind. Im Raum Wien sind das das NRZ Rosenhügel, ein Kompetenzzentrum für neurologische und neuropsychologische Rehabilitation mit stationären und ambulanten Plätzen, sowie die Klinik Pirawarth nordöstlich von Wien, Vertragspartner aller österreichischen Sozialversicherungsträger.

In Oberösterreich stehen das Neurologische Therapiezentrum Gmundnerberg in Altmünster am Traunsee und die Klinik Wilhering. Wer wohnortnah ambulant weitermachen will, findet im Land Salzburg die ambulante Schlaganfall-Rehabilitation von AVOS, auf Wunsch auch mit Hausbesuchen. Alle Reha-Zentren nach Bundesland stehen in der Übersicht Neurologische Reha in Österreich. Ausführliche Informationen zur Rehabilitation in Österreich bietet außerdem die Plattform Leben mit Schlaganfall.

Rehabilitationsgeld: Wenn die Rückkehr in den Beruf dauert

Ist absehbar, dass die Rückkehr in den Beruf länger dauert, erhalten Sie bei voraussichtlich mindestens sechs Monaten Berufsunfähigkeit das Rehabilitationsgeld der ÖGK, in Höhe des Krankengeldes und mit Case Management, das Sie beim Wiedereinstieg begleitet. Wie die Rückkehr mit verkürzter Arbeitszeit funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Wiedereingliederungsteilzeit. Ein Antrag auf Invaliditätspension bei der PV gilt automatisch auch als Antrag auf Reha-Leistungen beziehungsweise Rehabilitationsgeld. Mehr zu den finanziellen Leistungen in Österreich lesen Sie im Artikel Pflegegeld nach dem Schlaganfall.

Was Sie jetzt konkret tun können

  1. Sozialdienst ansprechen, solange Sie noch in der Klinik sind. Er kennt die Anträge, die Fristen und die freien Plätze. Warten Sie nicht, bis er auf Sie zukommt. Was das Entlassmanagement für Sie regeln muss, steht im eigenen Ratgeber.
  2. Wunschklinik nennen (Deutschland): Nähe zur Familie ist ein berechtigter Wunsch und erleichtert Besuche, die für die Motivation enorm wichtig sind.
  3. Verlängerung im Blick behalten: Sprechen Sie in der Reha frühzeitig mit dem Arzt, wenn Sie merken, dass die bewilligte Zeit nicht reicht.
  4. Die weiteren Anträge parallel starten: Pflegegrad beziehungsweise Pflegegeld, Schwerbehindertenausweis oder Behindertenpass. Unsere Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch, und der Wegweiser zeigt passende Anlaufstellen für Ihre Situation.