Der Überblick in 30 Sekunden

DeutschlandÖsterreich
Wer zahlt?Rentenversicherung (Erwerbstätige), Krankenkasse (Rentner)Pensionsversicherung (Erwerbstätige und Pensionisten), sonst ÖGK
Wie lange?Regelfall 3 Wochen, neurologisch oft deutlich längerMeist rund 4 Wochen, Einzelfallentscheidung
Zuzahlung stationär10 € pro Tag, begrenzt (siehe unten)11,06 bis 26,87 € pro Tag je nach Einkommen, max. 28 Tage/Jahr
Ambulante Rehazuzahlungsfreizuzahlungsfrei

Deutschland: Von der Klinik in die Reha

Wer die Reha bezahlt

In Deutschland gilt der Grundsatz "Reha vor Rente": Solange Sie im Erwerbsleben stehen und Ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Beziehen Sie bereits Altersrente oder waren Sie nicht erwerbstätig, übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Bei einem Schlaganfall infolge eines Arbeitsunfalls springt die Unfallversicherung ein. Sie müssen die Zuständigkeit nicht selbst klären: Der Antrag wird an den richtigen Träger weitergeleitet, und der Sozialdienst im Krankenhaus hilft dabei.

Die Phasen der neurologischen Reha

Die neurologische Rehabilitation ist in Phasen von A bis F gegliedert. Nach der Akutbehandlung (Phase A) folgt je nach Zustand die Frührehabilitation (Phase B), die weiterführende Reha (Phase C) oder direkt die klassische Anschlussrehabilitation (Phase D). Welche Phase zahlt wer? Grob gilt: Die frühen Phasen übernimmt die Krankenkasse, ab den Phasen C und D kommt je nach Erwerbsstatus die Rentenversicherung ins Spiel. Eine verständliche Erklärung der Phasen finden Sie in unserem Glossar zum Reha-Phasenmodell.

Die 14-Tage-Frist bei der Anschlussrehabilitation

Die Anschlussrehabilitation (AHB) muss sich unmittelbar an den Krankenhausaufenthalt anschließen, spätestens 14 Tage nach der Entlassung. Nur wenn medizinische oder zwingende organisatorische Gründe dagegenstehen, etwa fehlende freie Plätze, sind bis zu sechs Wochen möglich. Praktisch heißt das: Sprechen Sie den Sozialdienst so früh wie möglich an, noch während des Krankenhausaufenthalts. Er stellt den Antrag und organisiert den nahtlosen Übergang.

Wie lange die Reha dauert

Der gesetzliche Regelfall sind drei Wochen stationär. Für die neurologische Reha nach einem Schlaganfall ist das aber kein Deckel: Wenn das Reha-Ziel noch nicht erreicht ist, kann und soll verlängert werden. In den Phasen B und C sind mehrwöchige bis mehrmonatige Aufenthalte üblich. Die Verlängerung beantragt die Reha-Klinik direkt beim Kostenträger; Sie selbst müssen dafür in der Regel nichts tun, sollten das Thema aber im Arztgespräch aktiv ansprechen, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Zeit nicht reicht.

Was Sie zuzahlen

Bei stationärer Reha beträgt die Zuzahlung 10 Euro pro Kalendertag. Wie viele Tage höchstens, hängt vom Träger ab:

  • Anschlussrehabilitation über die Rentenversicherung: höchstens 14 Tage pro Kalenderjahr.
  • Anschlussrehabilitation über die Krankenkasse: höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr.
  • Sonstige Reha der Rentenversicherung: höchstens 42 Tage pro Kalenderjahr.

Zuzahlungen, die Sie im selben Jahr schon für den Krankenhausaufenthalt geleistet haben, werden angerechnet. Wer weniger als 1.583 Euro netto im Monat verdient (Stand 2026), kann sich auf Antrag befreien lassen; auch Bezieher von Übergangsgeld zahlen nichts. Ambulante Reha ist komplett zuzahlungsfrei.

Ihr Einkommen während der Reha

Läuft die Reha über die Rentenversicherung, erhalten Sie Übergangsgeld (grob 68 Prozent des letzten Nettoentgelts, 75 Prozent mit Kind). Läuft sie über die Krankenkasse, läuft Ihr Krankengeld einfach weiter. Sie fallen also nicht in ein Loch, auch wenn die Beträge niedriger sind als das Gehalt.

Sie dürfen sich die Klinik wünschen

Viele wissen das nicht: Nach § 8 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Berechtigte Wünsche zur Reha-Einrichtung, etwa die Nähe zur Familie, müssen berücksichtigt werden. Tragen Sie Ihre Wunschklinik direkt im Antrag ein. Lehnt der Träger ab, muss er das schriftlich begründen. Geprüfte neurologische Reha-Kliniken finden Sie in unserem Verzeichnis Reha & Therapien.

Österreich: Von der Klinik in die Reha

Wer die Reha bezahlt

In Österreich ist die Pensionsversicherung (PV) der größte Reha-Träger, und zwar sowohl für Erwerbstätige als auch für Pensionistinnen und Pensionisten. Die ÖGK übernimmt unter anderem für mitversicherte Angehörige ohne eigene Erwerbstätigkeit; bei Arbeitsunfällen ist die AUVA zuständig. Anders als in Deutschland gibt es keinen individuellen Rechtsanspruch: Die Reha wird auf Antrag bewilligt. Der Schlaganfall zählt dabei ausdrücklich zu den typischen Reha-Indikationen der PV.

So kommen Sie in die Reha

Die Reha ist nicht automatisch Teil des Spitalsaufenthalts, sie muss beantragt werden, idealerweise noch im Krankenhaus. Den Antrag stellen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte; beim Anschlussheilverfahren kann das Krankenhaus die Reha auch telefonisch bei der PV anmelden. Die PV entscheidet dann über Einrichtung und Dauer und rechnet direkt mit der Klinik ab. Wichtig: Die Aufnahme soll innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung erfolgen. Geprüfte Reha-Zentren finden Sie in unserem Verzeichnis Reha & Therapien für Österreich.

Dauer und Zuzahlung

Eine gesetzlich fixierte Dauer gibt es nicht: Stationär werden meist rund vier Wochen bewilligt, die PV legt die Dauer im Einzelfall fest; eine Verlängerung ist auf ärztlichen Antrag möglich. Ambulante Reha läuft in der Regel über sechs bis zehn Wochen. Die Zuzahlung ist einkommensabhängig (Stand 2026): je nach Monatsbrutto 11,06, 18,96 oder 26,87 Euro pro Verpflegstag, höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr. Wer unter der untersten Einkommensgrenze von 1.308,40 Euro liegt oder besonders schutzbedürftig ist (etwa mit Ausgleichszulage), zahlt nichts. Ambulante Reha ist zuzahlungsfrei.

Rehabilitationsgeld: Wenn die Rückkehr in den Beruf dauert

Für Jahrgänge ab 1964 gibt es keine befristete Invaliditätspension mehr. Stattdessen erhalten Sie bei voraussichtlich mindestens sechs Monaten Berufsunfähigkeit das Rehabilitationsgeld der ÖGK, in Höhe des Krankengeldes und mit Case Management, das Sie beim Wiedereinstieg begleitet. Ein Antrag auf Invaliditätspension bei der PV gilt automatisch auch als Antrag auf Reha-Leistungen beziehungsweise Rehabilitationsgeld. Mehr zu den finanziellen Leistungen in Österreich lesen Sie im Artikel Pflegegeld nach dem Schlaganfall.

Was Sie jetzt konkret tun können

  1. Sozialdienst ansprechen, solange Sie noch in der Klinik sind. Er kennt die Anträge, die Fristen und die freien Plätze. Warten Sie nicht, bis er auf Sie zukommt.
  2. Wunschklinik nennen (Deutschland): Nähe zur Familie ist ein berechtigter Wunsch und erleichtert Besuche, die für die Motivation enorm wichtig sind.
  3. Verlängerung im Blick behalten: Sprechen Sie in der Reha frühzeitig mit dem Arzt, wenn Sie merken, dass die bewilligte Zeit nicht reicht.
  4. Die weiteren Anträge parallel starten: Pflegegrad beziehungsweise Pflegegeld, Schwerbehindertenausweis oder Behindertenpass. Unser Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch, und der Wegweiser zeigt passende Anlaufstellen für Ihre Situation.