Schlaganfall Navigator
Behandlungen

Therapieverfahren im Überblick

Robotergestütztes Armtraining

Auch bekannt als: Arm-Robot-Therapie, Robotertherapie, Armroboter, Exoskelett, InMotion Arm, Amadeo, Bi-Manu-Track

In der Leitlinie empfohlen

Fachgesellschaften haben das Verfahren geprüft und sprechen sich in ihrer Leitlinie dafür aus.

Was ist das?

Ein Gerät führt oder unterstützt den betroffenen Arm, sodass Bewegungen geübt werden können, die allein noch nicht gelingen. Je nach Bauart bewegt es Schulter und Ellenbogen, Unterarm und Handgelenk oder einzelne Finger. Der Vorteil ist die Zahl der Wiederholungen: Ein Gerät ermüdet nicht und kann in einer Sitzung sehr viel mehr Bewegungen anleiten als zwei Hände. Geübt wird unter Aufsicht, meist in einer Klinik oder einem größeren Reha-Zentrum.

Was die Studien sagen

  1. Die S3-Leitlinie zur Armparese empfiehlt das Verfahren mit dem Grad B, also einem „sollte“: Wenn eine Arm-Robot-Therapie fachgerecht angeboten werden kann, sollte sie bei subakuten Patientinnen und Patienten durchgeführt werden, wenn das Ziel eine Verbesserung der Beweglichkeit bei schwerer Armlähmung ist. Evidenz 1a, hohe Qualität der Effekte, starker Konsens.

  2. Der Zusatz in Klammern hinter dem Empfehlungsgrad nennt den Grund, warum es kein „soll“ ist: unklare Langzeit-Effekte. Kurzfristig ist der Nutzen gut belegt, was nach einem Jahr davon übrig ist, weniger.

  3. Für die chronische Phase, also wenn der Schlaganfall länger zurückliegt, fällt die Empfehlung schwächer aus. Dort kann die Therapie erwogen werden (Grad 0), die Leitlinie spricht ausdrücklich von unsicheren Effekten und niedriger Qualität der Daten.

  4. Im Vergleich zur Elektrostimulation der Hand- und Fingerstrecker kann die Robotertherapie wirksamer sein, ist aber teurer in der Anschaffung und nur teilweise kommerziell erhältlich.

  5. Entscheidend für die Einordnung ist ein eigener Absatz der Leitlinie: Mit Robotern und Elektrostimulation lassen sich nur wenige bestimmte Bewegungen üben. Beide sollen deshalb ein wichtiger ergänzender, aber „nicht alleine hinreichender“ Baustein sein. Zusätzliche Therapie ohne Gerät gehört dazu.

Was dagegen spricht

  • Die Empfehlung gilt einer eng umrissenen Gruppe: schwere Armlähmung, zum Beispiel keine Bewegung gegen die eigene Schwerkraft möglich, und ein Schlaganfall, der noch nicht lange zurückliegt. Wer den Arm schon wieder gut bewegen kann, ist nicht gemeint.
  • Die Langzeitwirkung ist offen. Die Leitlinie benennt das selbst als Grund für die abgeschwächte Empfehlung.
  • Es ersetzt keine Therapie, es ergänzt sie. Ein Gerät übt wenige Bewegungen sehr oft; der Alltag besteht aus vielen verschiedenen.
  • Die Verfügbarkeit ist der Engpass. Die Geräte sind teuer, stehen in größeren Reha-Einrichtungen und nicht in der ambulanten Praxis um die Ecke. Ambulant nach der Reha weiterzuüben ist meist nicht möglich.
  • Die Leitlinie ist formal abgelaufen. Sie stammt vom 23.04.2020, war gültig bis 22.04.2025 und wird überarbeitet. Fachlich bleibt sie die Referenz, der Stand ist aber mehrere Jahre alt.

Wo es das gibt und wer zahlt

Deutschland

Robotergestütztes Armtraining ist keine eigene verordnungsfähige Leistung, sondern Teil des Therapieprogramms einer Einrichtung. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch in der Regel nicht, aber es hängt daran, ob die Klinik ein solches Gerät hat. Das ist ein Auswahlkriterium für die Reha-Klinik und gehört deshalb in das Gespräch, bevor die Klinik feststeht, nicht danach.

Österreich

Dasselbe Bild: Teil des Programms einer Reha-Einrichtung, keine gesondert zu beantragende Leistung. Fragen Sie vor der Zuweisung, ob die vorgesehene Einrichtung damit arbeitet. Die Österreichische Gesellschaft für Neurorehabilitation war an der Leitlinie beteiligt, die Empfehlung gilt auch hier.

Schweiz

Ebenfalls Teil des Angebots einzelner Rehabilitationskliniken und kein eigener Leistungsantrag. An der Leitlinie waren die Schweizerische Neurologische Gesellschaft und die Schweizerische Gesellschaft für Neurorehabilitation beteiligt. Fragen Sie bei der Klinikwahl gezielt danach.

Fragen für Ihr Arztgespräch

Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.

  • „Ist meine Armlähmung schwer genug und der Zeitpunkt noch günstig genug, dass Robotertherapie bei mir sinnvoll wäre?“
  • „Hat diese Einrichtung ein solches Gerät? Falls nein, welche in erreichbarer Nähe hat eines?“
  • „Wie viele Sitzungen wären das, und was üben wir zusätzlich ohne Gerät?“
  • „Was passiert nach der Reha, wenn ich hier nicht weiterüben kann?“
  • „Woran würden wir merken, ob es bei mir etwas bringt?“

Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.

Weitere Verfahren

Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.

Wie diese Seite gemeint ist

Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 23.08.2026.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. AWMF Leitlinien-Register: S3-Leitlinie Rehabilitative Therapie bei Armparese nach Schlaganfall (Registernummer 080-001)Belegt: Empfehlungsgrad B („sollte“) für die Arm-Robot-Therapie bei subakuten Patientinnen und Patienten mit schwerer Armlähmung, Evidenz 1a, hohe Qualität der Effekte, starker Konsens; Grad 0 im chronischen Stadium.Stand der Quelle: Version 2.0 vom 23.04.2020, gültig bis 22.04.2025, in Überarbeitung. Von uns geprüft am 23.08.2026.
  2. Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation (DGiNR): S3-Leitlinie Rehabilitative Therapie bei Armparese nach Schlaganfall, Langfassung, Abschnitt 7.20Belegt: Der Wortlaut der Empfehlung, die Begründung „unklare Langzeit-Effekte“ für den abgeschwächten Grad sowie die Auflage, dass apparative Verfahren ein ergänzender, „nicht alleine hinreichender“ Baustein der Therapie sein sollen.Stand der Quelle: 01.06.2020. Von uns geprüft am 23.08.2026.