Schlaganfall Navigator
Behandlungen

Therapieverfahren im Überblick

Spiegeltherapie

Auch bekannt als: Mirror Therapy, Spiegelbox-Therapie, Spiegeltraining

In der Leitlinie empfohlen

Fachgesellschaften haben das Verfahren geprüft und sprechen sich in ihrer Leitlinie dafür aus.

Was ist das?

Sie sitzen an einem Tisch, auf dem ein Spiegel senkrecht zwischen Ihren Armen steht. Die weniger betroffene Hand liegt vor dem Spiegel, die betroffene dahinter. Sie bewegen die gesunde Hand und sehen im Spiegel ihr Abbild an der Stelle, wo die betroffene Hand liegt. Für das Gehirn sieht es aus, als würde sich die betroffene Hand bewegen. Die untersuchten Behandlungspläne sehen etwa 30 Minuten an jedem Werktag über mehrere Wochen vor. Angeleitet wird das in der Ergo- oder Physiotherapie; danach lässt es sich unter Anleitung als Eigentraining fortsetzen.

Was die Studien sagen

  1. Die S3-Leitlinie „Rehabilitative Therapie bei Armparese nach Schlaganfall" spricht eine Empfehlung mit dem Grad B aus, also ein „sollte". Wörtlich heißt es dort, eine zusätzliche mehrwöchige Spiegeltherapie „sollte bei subakuten und chronischen Schlaganfall-Patienten bei mittelschweren bis schweren Armparesen ggf. als supervidiertes Eigentraining durchgeführt werden, wenn eine Verbesserung der motorischen Funktion angestrebt wird und erreichbar scheint".

  2. Die zugrunde liegende Evidenz ist mit 1a die höchste Stufe, also mehrere zusammengefasste randomisierte Studien. Die Leitliniengruppe bewertet die Effekte selbst als von mittlerer Qualität und war sich in der Empfehlung einig (starker Konsens).

  3. Wichtig für die Einordnung: Empfohlen wird die Spiegeltherapie ausdrücklich als Ergänzung zur üblichen Therapie, nicht als Ersatz für sie.

  4. Über die Motorik hinaus nennt dieselbe Leitlinie einen zweiten, schwächer belegten Einsatz: Bei neuropathischen Schmerzen im Rahmen eines komplexen regionalen Schmerzsyndroms kann Spiegeltherapie begleitend eingesetzt werden (Empfehlungsgrad 0, niedrige Effektqualität).

Was dagegen spricht

  • Die Empfehlung gilt nicht für jede Lähmung. Sie zielt auf mittelschwere bis schwere Armparesen; bei leichter Betroffenheit ist der Nutzen nicht in gleicher Weise belegt.
  • Die Leitlinie ist formal abgelaufen. Sie stammt vom 23.04.2020, war gültig bis 22.04.2025 und wird derzeit überarbeitet. Fachlich bleibt sie die maßgebliche Referenz, aber der Stand ist mehrere Jahre alt.
  • Es ist kein Selbstläufer. Die Empfehlung spricht von angeleitetem Eigentraining, nicht davon, sich zu Hause einen Spiegel hinzustellen. Ohne fachliche Anleitung wird die Übung leicht falsch ausgeführt und verliert ihren Zweck.
  • Der Aufwand ist real: rund 30 Minuten an jedem Werktag über mehrere Wochen, zusätzlich zur übrigen Therapie.

Wo es das gibt und wer zahlt

Deutschland

Spiegeltherapie ist keine eigene abrechenbare Leistung, sondern eine Methode innerhalb der Ergo- und Physiotherapie. Sie brauchen dafür also keine gesonderte Verordnung und zahlen nichts extra: Wer Ergo- oder Physiotherapie verordnet bekommt, kann die Spiegeltherapie darin erhalten. Ob damit gearbeitet wird, entscheidet die Praxis. Fragen Sie deshalb gezielt danach, in der Klinik, in der Reha und in der ambulanten Praxis.

Österreich

Dasselbe Bild wie in Deutschland: Die Spiegeltherapie ist Teil der ergo- und physiotherapeutischen Behandlung, keine gesondert zu beantragende Leistung. Die österreichische Gesellschaft für Neurorehabilitation war an der Leitlinie beteiligt, die Empfehlung gilt also auch hier. Fragen Sie in Ihrer Therapie danach.

Schweiz

Auch hier eine Methode innerhalb der Ergo- und Physiotherapie, kein eigener Leistungsantrag. An der Leitlinie waren die Schweizerische Neurologische Gesellschaft und die Schweizerische Gesellschaft für Neurorehabilitation beteiligt. Fragen Sie in Ihrer Therapie danach.

Fragen für Ihr Arztgespräch

Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.

  • „Kommt bei mir eine Spiegeltherapie infrage, und wenn ja, ab wann?“
  • „Arbeiten Sie in Ihrer Praxis damit, oder wissen Sie, wo man es hier bekommt?“
  • „Können Sie mir zeigen, wie ich es zwischen den Terminen selbst weiterüben kann, ohne etwas falsch zu machen?“
  • „Wie viele Wochen sollte ich durchhalten, bevor wir gemeinsam schauen, ob es etwas bringt?“
  • „Reicht meine derzeitige Verordnung dafür aus, oder brauche ich mehr Einheiten?“

Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.

Weitere Verfahren

Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.

Wie diese Seite gemeint ist

Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 23.08.2026.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. AWMF Leitlinien-Register: S3-Leitlinie Rehabilitative Therapie bei Armparese nach Schlaganfall (Registernummer 080-001), Langfassung, Abschnitt 7.12 SpiegeltherapieBelegt: Empfehlungsgrad B („sollte") für die zusätzliche mehrwöchige Spiegeltherapie bei mittelschweren bis schweren Armparesen, Evidenz 1a, mittlere Effektqualität, starker Konsens.Stand der Quelle: Version 2.0 vom 23.04.2020, gültig bis 22.04.2025, in Überarbeitung. Von uns geprüft am 23.08.2026.
  2. Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation (DGiNR): Langfassung der Leitlinie, Abschnitt 6.12 und 7.12 (PDF im AWMF-Register)Belegt: Wortlaut der Empfehlung, die Dosierung von etwa 30 Minuten pro Werktag und die zweite, schwächere Empfehlung zum komplexen regionalen Schmerzsyndrom.Stand der Quelle: 01.06.2020. Von uns geprüft am 23.08.2026.