Schlaganfall Navigator
Behandlungen

Therapieverfahren im Überblick

Transkranielle Gleichstromstimulation (tDCS)

Auch bekannt als: tDCS, Gleichstromstimulation, Brain Stimulation, Neurostimulation

Wird erforscht, noch kein Standard

Es laufen Studien. Ob das Verfahren hilft, ist noch nicht entschieden.

Was ist das?

Über Elektroden am Kopf fließt ein schwacher Gleichstrom, der die Erregbarkeit der darunterliegenden Hirnrinde verändern soll. Anders als bei der Magnetstimulation ist die Technik einfach und billig, weshalb Geräte auch direkt an Endverbraucher verkauft werden. Für die Anwendung nach Schlaganfall werden verschiedene Varianten untersucht: die betroffene Hirnhälfte anregen, die andere dämpfen, oder beides kombinieren.

Was die Studien sagen

  1. Die S3-Leitlinie zur Armparese kommt zu einem klaren Ergebnis: Die Therapieeffekte auf die Armfunktion sind „insgesamt nicht stabil nachweisbar".

  2. Daraus folgt eine negative Empfehlung mit dem Grad B-. Das bedeutet: Die genannten Varianten sollen außerhalb von Studienprotokollen nicht durchgeführt werden. Evidenz 1a, niedrige Effektqualität, starker Konsens.

  3. Das ist ausdrücklich keine Aussage darüber, dass die Forschung sinnlos wäre. Die Leitlinie schließt die Anwendung innerhalb von Studien nicht aus, sondern nur die Anwendung außerhalb davon.

  4. In der Leitlinie zur Aphasietherapie taucht das Verfahren ebenfalls auf, dort als Gegenstand erster Machbarkeitsstudien. Auch das ist Forschungsstand, keine Behandlungsempfehlung.

Was dagegen spricht

  • Die Leitlinie rät ausdrücklich ab, und zwar nicht wegen fehlender Daten, sondern weil die vorhandenen Daten keine stabilen Effekte zeigen.
  • Weil die Technik billig ist, werden Geräte für die Selbstanwendung zu Hause verkauft. Für eine solche Anwendung nach Schlaganfall gibt es keine Grundlage.
  • Eine Behandlung am Gehirn ohne fachliche Begleitung ist nicht harmlos, auch wenn der Strom schwach ist. Elektrodenposition und Dosis entscheiden über die Wirkung.
  • Wer Geld dafür ausgibt, gibt es für ein Verfahren aus, dem die zuständige Fachgesellschaft außerhalb von Studien ausdrücklich widerspricht.
  • Die Leitlinie ist formal abgelaufen. Sie stammt vom 23.04.2020, war gültig bis 22.04.2025 und wird überarbeitet. Fachlich bleibt sie die Referenz, der Stand ist aber mehrere Jahre alt.

Wo es das gibt und wer zahlt

Deutschland

Keine Kassenleistung für diese Anwendung, und die Leitlinie rät außerhalb von Studien davon ab. Wo das Verfahren sinnvoll zum Einsatz kommt, ist in klinischen Studien an Universitätskliniken. Geräte, die im Internet an Privatpersonen verkauft werden, sind etwas anderes als eine Studienteilnahme.

Österreich

Dieselbe Lage: keine Leistung der sozialen Krankenversicherung für diese Anwendung, und dieselbe negative Leitlinienempfehlung, an der die Österreichische Gesellschaft für Neurorehabilitation mitgewirkt hat. Sinnvoll ist die Frage nach einer Studienteilnahme.

Schweiz

Keine Pflichtleistung der Grundversicherung für diese Anwendung. Die negative Leitlinienempfehlung wurde unter Beteiligung zweier Schweizer Fachgesellschaften formuliert. Auch hier ist die Studienteilnahme der geordnete Weg.

Fragen für Ihr Arztgespräch

Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.

  • „Mir ist ein Gerät zur Gleichstromstimulation begegnet. Was halten Sie davon?“
  • „Die Leitlinie rät außerhalb von Studien ab. Sehen Sie in meinem Fall einen Grund, davon abzuweichen?“
  • „Läuft an einer Klinik in erreichbarer Nähe eine Studie dazu?“
  • „Welche Behandlung mit belegter Wirkung habe ich für meinen Arm noch nicht ausgeschöpft?“

Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.

Weitere Verfahren

Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.

Wie diese Seite gemeint ist

Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 23.08.2026.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. AWMF Leitlinien-Register: S3-Leitlinie Rehabilitative Therapie bei Armparese nach Schlaganfall (Registernummer 080-001)Belegt: Empfehlungsgrad B- für tDCS zur Armfunktion: außerhalb von Studienprotokollen nicht durchführen, Evidenz 1a, niedrige Effektqualität, starker Konsens.Stand der Quelle: Version 2.0 vom 23.04.2020, gültig bis 22.04.2025, in Überarbeitung. Von uns geprüft am 23.08.2026.
  2. Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation (DGiNR): S3-Leitlinie Rehabilitative Therapie bei Armparese nach Schlaganfall, LangfassungBelegt: Abschnitt 7.25 mit dem Wortlaut der negativen Empfehlung und der Feststellung insgesamt nicht stabil nachweisbarer positiver Therapieeffekte.Stand der Quelle: 01.06.2020. Von uns geprüft am 23.08.2026.