Therapieverfahren im Überblick

Fußheberschwäche: Orthese und Peroneus-Stimulation

Auch bekannt als: Fußheberschwäche, Peroneusschiene, Peroneus-Stimulator, Sprunggelenksorthese, AFO, Fallfuß, Fußheberorthese

In der Leitlinie empfohlen

Fachgesellschaften haben das Verfahren geprüft und sprechen sich in ihrer Leitlinie dafür aus.

Was ist das?

Wenn der Fuß beim Gehen nicht mehr angehoben wird, bleibt die Fußspitze hängen. Man stolpert, geht langsamer und unsicherer. Dagegen gibt es zwei Ansätze. Eine Sprunggelenksorthese hält den Fuß mechanisch in Position, meist eine Schiene aus Kunststoff oder Karbon im Schuh. Ein Peroneus-Stimulationssystem geht anders vor: Eine Manschette unter dem Knie reizt den Nerv, der den Fuß hebt, im richtigen Moment des Schrittes, sodass die Bewegung selbst wieder stattfindet.

Unterschenkelorthese neben einem Turnschuh, daneben ein kleines Stimulationsgerät mit Beinmanschette.

Was die Studien sagen

  1. Die Mobilitäts-Leitlinie führt die Orthese mit Elektrostimulation des Nervus peronaeus als sollte-Empfehlung (Grad B) auf, sowohl zur Verbesserung der Gehgeschwindigkeit als auch der Gehstrecke. Sie vermerkt dabei ausdrücklich einen „mittelbaren Effekt“.

  2. Zusätzlich taucht die Orthese mit Elektrostimulation mit „unmittelbarem Effekt“ als kann-Empfehlung (Grad 0) auf. Die Leitlinie unterscheidet also zwischen der Wirkung, solange das Gerät getragen wird, und der Wirkung darüber hinaus.

  3. Die einfache Sprunggelenksorthese ohne Strom steht durchgehend als kann-Empfehlung (Grad 0) für Gehgeschwindigkeit und Gehstrecke. Ebenfalls auf dieser Stufe: ein frühzeitig angepasster orthopädischer Schuh und ein Zehenspreizer.

  4. Ein Verfahren rät die Leitlinie ausdrücklich ab: Die funktionelle Elektrostimulation mit perkutanen Drahtelektroden, also mit durch die Haut gestochenen Drähten, ist eine sollte-nicht-Empfehlung (Grad B) für Gehstrecke und Balance. Oberflächenelektroden sind davon nicht betroffen.

  5. Bemerkenswert für die Erwartung: Auch die stärkere der beiden Empfehlungen liegt nur bei „sollte“, nicht bei „soll“.

Was dagegen spricht

  • Ein Stimulationssystem kostet deutlich mehr als eine Schiene, und die Kostenübernahme ist keine Selbstverständlichkeit. Klären Sie sie vor der Anschaffung, nicht danach.
  • Der Effekt ist überwiegend als mittelbar beschrieben. Das heißt: Es hilft beim Gehen, solange es getragen wird. Dass der Fuß danach von allein wieder hebt, sagt die Leitlinie nicht.
  • Eine Schiene kann drücken, in Schuhe nicht hineinpassen oder als sichtbares Hilfsmittel als belastend erlebt werden. Beides braucht eine gute Anpassung und Geduld.
  • Nicht jede Fußheberschwäche eignet sich für Stimulation. Ob der Nerv ansprechbar ist, muss geprüft werden.
  • Hilfsmittel ersetzen kein Gehtraining. Sie machen das Gehen sicherer, sie üben es nicht.
  • Uns zugänglich war die Kurzfassung der Konsensusversion vom 12.10.2015. Eine finale Fassung erschien im Dezember 2015; sie ist über die herausgebende Fachgesellschaft nicht mehr erreichbar. Einzelne Empfehlungsgrade können sich dort verschoben haben.
  • Die Leitlinie ist abgelaufen. Sie wurde 2015 veröffentlicht, lief 2021 aus, und eine S3-Nachfolgerin ist angemeldet, aber noch nicht erschienen. Ihre Empfehlungen sind damit rund zehn Jahre alt.

Wo es das gibt und wer zahlt

Deutschland

noch nicht vollständig geprüft

Orthesen sind Hilfsmittel und werden ärztlich verordnet, angepasst wird im Sanitätshaus oder von der Orthopädietechnik. Für ein Peroneus-Stimulationssystem ist ebenfalls eine Verordnung nötig, wegen der höheren Kosten prüft die Krankenkasse den Einzelfall; wie sie dabei entscheidet, konnten wir nicht belegen. Lassen Sie sich vor der Anschaffung schriftlich bestätigen, was übernommen wird.

Österreich

noch nicht vollständig geprüft

Ebenfalls über ärztliche Verordnung und Bewilligung der Krankenkasse, angepasst von der Orthopädietechnik. Was für ein Stimulationssystem im Einzelfall übernommen wird, ließ sich von uns nicht belegen. Fragen Sie vorher bei Ihrem Träger nach.

Schweiz

noch nicht vollständig geprüft

Hilfsmittel laufen je nach Situation über die Invalidenversicherung oder die Krankenversicherung, und die Zuständigkeit unterscheidet sich danach, ob es um die Eingliederung ins Erwerbsleben oder um die Behandlung geht. Diese Abgrenzung konnten wir für den Einzelfall nicht belegen. Klären Sie sie mit der anordnenden Ärztin und Ihrer Versicherung, bevor Sie etwas anschaffen.

Sie suchen eine Stelle, die Ihnen dabei hilft? Der Wegweiser zeigt Ihnen passende Anlaufstellen.

Fragen für Ihr Arztgespräch

Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.

  • „Kommt bei mir eine Schiene infrage, ein Stimulationssystem, oder beides nacheinander?“
  • „Lässt sich vorher ausprobieren, ob die Stimulation bei mir überhaupt anspricht?“
  • „Was übernimmt meine Kasse, und was müsste ich selbst tragen?“
  • „Verliere ich durch das Hilfsmittel etwas, oder üben wir das Fußheben trotzdem weiter?“
  • „Wer passt es an, und wann wird nachkontrolliert, ob es noch passt?“

Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.

Wer berät und hilft dazu?

Geprüfte Anlaufstellen, die zu diesem Thema beraten oder es behandeln.

Physiotherapeuten-Suche – Physio-Deutschland

Bundesweite PLZ-Suche nach Physiotherapeuten, sortiert nach Fachgebiet und Entfernung. Direkt für die Therapiesuche nach Entlassung nutzbar.

Rehasport auf Rezept – Deutscher Behindertensportverband

Rehasport wird ärztlich verordnet und von der Kasse bezahlt. Hier Sportgruppen für Menschen nach Schlaganfall in der Nähe finden.

Orthesen & Sanitätshäuser – REHADAT Hilfsmittelberater

Übersicht über Orthesen und Prothesen nach Schlaganfall (z.B. Fußheberschienen, Armorthesen), mit Produktvergleich und Hinweisen zur Kostenübernahme durch die Kasse.

Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Österreich

Zuständiger Sozialversicherungsträger für Pensionen (darunter die Erwerbsminderungspension/Invaliditätspension) und Pflegegeld, zugleich wichtigster Kostenträger für Rehabilitation mit 15 stationären und 2 ambulanten Reha-Zentren. Grundsatz: Rehabilitation vor Pension. Auskunft und Antragstellung über die Landesstelle.

Hier zuerst anrufenEine der wichtigsten Anlaufstellen bei Anträgen und Sozialleistungen.

Neurologisches Therapiezentrum Gmundnerberg

Sonderkrankenanstalt für stationäre neurologische Rehabilitation in Altmünster am Traunsee. 156 Betten, spezialisiert auf Schlaganfall, Gehirnblutung, MS, Parkinson und neuromuskuläre Erkrankungen.

Klinik Pirawarth – Neurologische Rehabilitation

Renommiertes Kompetenzzentrum nahe Wien für neurologische Rehabilitation. Vertragspartner aller österreichischen Sozialversicherungsträger.

SAHB – Hilfsmittelberatung Schweiz

Die SAHB ist die zentrale, unabhängige und gemeinnützige Beratungsstelle für Hilfsmittel in der Schweiz. Wenn Sie nach einem Schlaganfall einen Rollstuhl, Rollator, Anpassungen im Bad oder andere Hilfsmittel für Mobilität und Alltag benötigen, berät die SAHB Sie neutral und produktunabhängig.

Kliniken Valens – Neurologische Rehabilitation

Neurorehabilitation an 8 Standorten in der Ostschweiz mit neurowissenschaftlich fundiertem Konzept. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, MS.

Rehaklinik Zihlschlacht – Neurologie

Größte neurologische Rehaklinik der Schweiz mit einem der modernsten Robotikzentren Europas. Spezialisiert auf Schlaganfall-Frührehabilitation.

Weitere Verfahren

Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.

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Wie diese Seite gemeint ist

Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 23.08.2026.

Belegt mit 2 Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf Gesetze, Behörden und die Stellen, die die Leistung gewähren. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. AWMF Leitlinien-Register: S2e-Leitlinie Rehabilitation der Mobilität nach Schlaganfall (ReMoS), Registernummer 080-004Belegt: Die Leitlinie wurde 2015 publiziert, lief 2021 aus, und eine S3-Nachfolgerin (TheMoS) ist angemeldet.Stand der Quelle: 2015 publiziert, 2021 abgelaufen, S3-Nachfolgerin projektiert. Von uns geprüft am 23.08.2026.
  2. ReMoS-Arbeitsgruppe (Dohle, Quintern, Saal, Stephan, Tholen, Wittenberg): S2e-Leitlinie Rehabilitation der Mobilität nach Schlaganfall (ReMoS), Kurzfassung der KonsensusversionBelegt: Grad B für die Orthese mit Elektrostimulation des Nervus peronaeus (mittelbarer Effekt) bei Gehgeschwindigkeit und Gehstrecke, Grad 0 für die Sprunggelenksorthese, den orthopädischen Schuh und den Zehenspreizer sowie die sollte-nicht-Empfehlung (Grad B) gegen die funktionelle Elektrostimulation mit perkutanen Drahtelektroden.Stand der Quelle: Kurzfassung der Konsensusversion vom 12.10.2015, Neurol Rehabil 2015; 21(4): 179–184. Von uns geprüft am 23.08.2026.
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