Therapieverfahren im Überblick
Fußheberschwäche: Orthese und Peroneus-Stimulation
Auch bekannt als: Fußheberschwäche, Peroneusschiene, Peroneus-Stimulator, Sprunggelenksorthese, AFO, Fallfuß, Fußheberorthese
In der Leitlinie empfohlen
Fachgesellschaften haben das Verfahren geprüft und sprechen sich in ihrer Leitlinie dafür aus.
Was ist das?
Wenn der Fuß beim Gehen nicht mehr angehoben wird, bleibt die Fußspitze hängen. Man stolpert, geht langsamer und unsicherer. Dagegen gibt es zwei Ansätze. Eine Sprunggelenksorthese hält den Fuß mechanisch in Position, meist eine Schiene aus Kunststoff oder Karbon im Schuh. Ein Peroneus-Stimulationssystem geht anders vor: Eine Manschette unter dem Knie reizt den Nerv, der den Fuß hebt, im richtigen Moment des Schrittes, sodass die Bewegung selbst wieder stattfindet.
Was die Studien sagen
Die Mobilitäts-Leitlinie führt die Orthese mit Elektrostimulation des Nervus peronaeus als sollte-Empfehlung (Grad B) auf, sowohl zur Verbesserung der Gehgeschwindigkeit als auch der Gehstrecke. Sie vermerkt dabei ausdrücklich einen „mittelbaren Effekt“.
Zusätzlich taucht die Orthese mit Elektrostimulation mit „unmittelbarem Effekt“ als kann-Empfehlung (Grad 0) auf. Die Leitlinie unterscheidet also zwischen der Wirkung, solange das Gerät getragen wird, und der Wirkung darüber hinaus.
Die einfache Sprunggelenksorthese ohne Strom steht durchgehend als kann-Empfehlung (Grad 0) für Gehgeschwindigkeit und Gehstrecke. Ebenfalls auf dieser Stufe: ein frühzeitig angepasster orthopädischer Schuh und ein Zehenspreizer.
Ein Verfahren rät die Leitlinie ausdrücklich ab: Die funktionelle Elektrostimulation mit perkutanen Drahtelektroden, also mit durch die Haut gestochenen Drähten, ist eine sollte-nicht-Empfehlung (Grad B) für Gehstrecke und Balance. Oberflächenelektroden sind davon nicht betroffen.
Bemerkenswert für die Erwartung: Auch die stärkere der beiden Empfehlungen liegt nur bei „sollte“, nicht bei „soll“.
Was dagegen spricht
- Ein Stimulationssystem kostet deutlich mehr als eine Schiene, und die Kostenübernahme ist keine Selbstverständlichkeit. Klären Sie sie vor der Anschaffung, nicht danach.
- Der Effekt ist überwiegend als mittelbar beschrieben. Das heißt: Es hilft beim Gehen, solange es getragen wird. Dass der Fuß danach von allein wieder hebt, sagt die Leitlinie nicht.
- Eine Schiene kann drücken, in Schuhe nicht hineinpassen oder als sichtbares Hilfsmittel als belastend erlebt werden. Beides braucht eine gute Anpassung und Geduld.
- Nicht jede Fußheberschwäche eignet sich für Stimulation. Ob der Nerv ansprechbar ist, muss geprüft werden.
- Hilfsmittel ersetzen kein Gehtraining. Sie machen das Gehen sicherer, sie üben es nicht.
- Uns zugänglich war die Kurzfassung der Konsensusversion vom 12.10.2015. Eine finale Fassung erschien im Dezember 2015; sie ist über die herausgebende Fachgesellschaft nicht mehr erreichbar. Einzelne Empfehlungsgrade können sich dort verschoben haben.
- Die Leitlinie ist abgelaufen. Sie wurde 2015 veröffentlicht, lief 2021 aus, und eine S3-Nachfolgerin ist angemeldet, aber noch nicht erschienen. Ihre Empfehlungen sind damit rund zehn Jahre alt.
Wo es das gibt und wer zahlt
Deutschland
noch nicht vollständig geprüftOrthesen sind Hilfsmittel und werden ärztlich verordnet, angepasst wird im Sanitätshaus oder von der Orthopädietechnik. Für ein Peroneus-Stimulationssystem ist ebenfalls eine Verordnung nötig, wegen der höheren Kosten prüft die Krankenkasse den Einzelfall; wie sie dabei entscheidet, konnten wir nicht belegen. Lassen Sie sich vor der Anschaffung schriftlich bestätigen, was übernommen wird.
Österreich
noch nicht vollständig geprüftEbenfalls über ärztliche Verordnung und Bewilligung der Krankenkasse, angepasst von der Orthopädietechnik. Was für ein Stimulationssystem im Einzelfall übernommen wird, ließ sich von uns nicht belegen. Fragen Sie vorher bei Ihrem Träger nach.
Schweiz
noch nicht vollständig geprüftHilfsmittel laufen je nach Situation über die Invalidenversicherung oder die Krankenversicherung, und die Zuständigkeit unterscheidet sich danach, ob es um die Eingliederung ins Erwerbsleben oder um die Behandlung geht. Diese Abgrenzung konnten wir für den Einzelfall nicht belegen. Klären Sie sie mit der anordnenden Ärztin und Ihrer Versicherung, bevor Sie etwas anschaffen.
Fragen für Ihr Arztgespräch
Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.
- „Kommt bei mir eine Schiene infrage, ein Stimulationssystem, oder beides nacheinander?“
- „Lässt sich vorher ausprobieren, ob die Stimulation bei mir überhaupt anspricht?“
- „Was übernimmt meine Kasse, und was müsste ich selbst tragen?“
- „Verliere ich durch das Hilfsmittel etwas, oder üben wir das Fußheben trotzdem weiter?“
- „Wer passt es an, und wann wird nachkontrolliert, ob es noch passt?“
Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.
Weitere Verfahren
Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.
Zu „Gehen und Stehen“
Alles zu „Gehen und Stehen“Wie diese Seite gemeint ist
Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 23.08.2026.
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.
- AWMF Leitlinien-Register: S2e-Leitlinie Rehabilitation der Mobilität nach Schlaganfall (ReMoS), Registernummer 080-004Belegt: Die Leitlinie wurde 2015 publiziert, lief 2021 aus, und eine S3-Nachfolgerin (TheMoS) ist angemeldet.Stand der Quelle: 2015 publiziert, 2021 abgelaufen, S3-Nachfolgerin projektiert. Von uns geprüft am 23.08.2026.
- ReMoS-Arbeitsgruppe (Dohle, Quintern, Saal, Stephan, Tholen, Wittenberg): S2e-Leitlinie Rehabilitation der Mobilität nach Schlaganfall (ReMoS), Kurzfassung der KonsensusversionBelegt: Grad B für die Orthese mit Elektrostimulation des Nervus peronaeus (mittelbarer Effekt) bei Gehgeschwindigkeit und Gehstrecke, Grad 0 für die Sprunggelenksorthese, den orthopädischen Schuh und den Zehenspreizer sowie die sollte-nicht-Empfehlung (Grad B) gegen die funktionelle Elektrostimulation mit perkutanen Drahtelektroden.Stand der Quelle: Kurzfassung der Konsensusversion vom 12.10.2015, Neurol Rehabil 2015; 21(4): 179–184. Von uns geprüft am 23.08.2026.