Wer Übergangsgeld zahlt, und wer stattdessen Krankengeld
Wer in der Reha nicht arbeiten kann, bekommt eine Leistung zum Lebensunterhalt. Wie sie heißt, hängt davon ab, wer die Reha bezahlt. Das Gesetz ordnet das so zu:
| Wer die Reha bezahlt | Was Sie bekommen |
|---|---|
| Deutsche Rentenversicherung | Übergangsgeld |
| Krankenkasse | Krankengeld |
| Unfallversicherung (nach einem Arbeitsunfall) | Verletztengeld |
Bei Berufstätigen bezahlt die Anschlussreha häufig die Rentenversicherung. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa eine Umschulung, zahlen Übergangsgeld die Rentenversicherung, die Unfallversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit. Wer welche Reha bezahlt, steht im Artikel Reha nach dem Schlaganfall.
Wer Übergangsgeld bekommt, und wer nicht
Die Rentenversicherung zahlt Übergangsgeld, wenn Sie während der Reha nicht arbeiten können und unmittelbar vorher versichert gearbeitet haben. Genauer: Sie haben unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Gleich behandelt wird, wer unmittelbar vorher Krankengeld oder Arbeitslosengeld aus einem beitragspflichtigen Verdienst bezogen hat.
Kein Übergangsgeld gibt es, wenn die Reha neben der Arbeit möglich ist.
Achtung: Mit Altersrente: keine Reha der Rentenversicherung
Wer eine Altersrente von mindestens zwei Dritteln der Vollrente bezieht oder beantragt hat, bekommt von der Rentenversicherung keine Reha und damit kein Übergangsgeld. Die Reha übernimmt dann die Krankenkasse. Krankengeld gibt es ab Beginn einer Vollrente wegen Alters nicht mehr. Wer seine Altersrente schon bezieht, bekommt sie während der Reha weiter.
Sie möchten das angehen? Der Navigator führt Sie Schritt für Schritt: Arbeit, Krankengeld oder Rente klären.
Erst zahlt der Arbeitgeber, dann die Rentenversicherung
Sind Sie angestellt, zahlt Ihr Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter. Das gilt auch für eine bewilligte Reha. Es ist aber derselbe Anspruch: Wochen im Krankenhaus und Wochen in der Reha wegen desselben Schlaganfalls zählen zusammen.
Übergangsgeld zahlt die Rentenversicherung erst, wenn der Anspruch auf Lohnfortzahlung aufgebraucht ist. Nach einem Schlaganfall kann das schon während der Reha so weit sein. Eine Anschlussheilbehandlung beginnt spätestens zwei Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Sie dauert in der Regel drei Wochen und kann verlängert werden. Krankenhaus, Wartezeit und Reha zusammen dauern dann leicht länger als sechs Wochen.
Die Tage zwischen Krankenhaus und Reha müssen keine Lücke sein. Sind Sie in dieser Zeit weiter krankgeschrieben, läuft die Lohnfortzahlung weiter. Ist sie schon aufgebraucht, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Beginnt die Reha der Rentenversicherung, ruht das Krankengeld, solange Sie Übergangsgeld bekommen. Diese Wochen zählen bei der Höchstdauer des Krankengeldes von 78 Wochen mit.
Wie hoch das Übergangsgeld ist
Die Rentenversicherung rechnet in zwei Schritten:
- Berechnungsgrundlage: 80 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoverdiensts, höchstens aber Ihr Nettoverdienst. Maßgeblich ist der letzte abgerechnete Monat vor der Arbeitsunfähigkeit, umgerechnet auf einen Kalendertag (ein Dreißigstel des Monatsverdiensts). Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld fließen anteilig ein. Berücksichtigt wird der Verdienst bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.
- Übergangsgeld: 75 Prozent der Berechnungsgrundlage, wenn Sie für mindestens ein Kind Anspruch auf Kindergeld haben. Dazu zählt auch ein Stiefkind, das in Ihrem Haushalt lebt. Erwachsene Kinder ohne Kindergeld zählen nicht. 75 Prozent gelten auch, wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner mit Ihnen zusammenlebt und nicht arbeiten kann, weil er Sie pflegt oder selbst pflegebedürftig ist und keine Leistungen der Pflegeversicherung bekommt. Alle anderen erhalten 68 Prozent.
Übergangsgeld wird für jeden Kalendertag gezahlt. Für einen ganzen Monat rechnet die Rentenversicherung mit 30 Tagen.
- Nach Krankengeld: Haben Sie vorher Krankengeld bezogen, rechnet die Rentenversicherung mit demselben Verdienst weiter, der dem Krankengeld zugrunde lag. Waren Sie seitdem durchgehend arbeitsunfähig, gilt das auch dann, wenn die 78 Wochen Krankengeld inzwischen abgelaufen sind.
- Nach Arbeitslosengeld: Haben Sie unmittelbar vorher Arbeitslosengeld bezogen, ist das Übergangsgeld so hoch wie Ihr bisheriges Arbeitslosengeld.
- Selbstständige und freiwillig Versicherte: Grundlage sind 80 Prozent des Einkommens, für das Sie im letzten Kalenderjahr Beiträge gezahlt haben.
- Zahlungen des Arbeitgebers: Zahlt Ihr Arbeitgeber während des Übergangsgelds etwas dazu, wird das angerechnet, soweit es zusammen mit dem Übergangsgeld Ihren Nettoverdienst übersteigt.
- Lange Reha: Dauert der Bezug länger, wird das Übergangsgeld jeweils ein Jahr nach Ende des Bemessungszeitraums an die Lohnentwicklung angepasst.
Rechenbeispiel
Ein Beispiel mit 3.000 Euro brutto und 2.000 Euro netto im Monat, ohne Einmalzahlungen:
| Bruttoverdienst je Kalendertag (3.000 € geteilt durch 30) | 100,00 € |
|---|---|
| 80 Prozent davon | 80,00 € |
| Nettoverdienst je Kalendertag (2.000 € geteilt durch 30) | 66,67 € |
| Berechnungsgrundlage (der niedrigere der beiden Werte) | 66,67 € |
| Übergangsgeld ohne Kindergeld-Kind, 68 Prozent | 45,33 € am Tag, 1.360 € im Monat |
| Übergangsgeld mit Kindergeld-Kind, 75 Prozent | 50,00 € am Tag, 1.500 € im Monat |
Wie hoch Ihr Übergangsgeld genau ist, steht im Bescheid der Rentenversicherung. Prüfen Sie dort vor allem den Verdienst, mit dem gerechnet wurde.
Antrag und Formulare
Die Rentenversicherung braucht für das Übergangsgeld Angaben von Ihnen und von Ihrem Arbeitgeber. Ohne sie prüft sie den Anspruch nicht.
- Formular G0512: Ihre Angaben zum Übergangsgeld. Es ist Pflicht. Schicken Sie es wenige Tage vor Beginn der Reha an die Rentenversicherung. Sie können es auch online ausfüllen.
- Formular G0513: Hinweise für Ihren Arbeitgeber. Er meldet Ihren Verdienst elektronisch an die Rentenversicherung.
- Nach Krankengeld: Die Rentenversicherung fordert die nötigen Daten elektronisch bei Ihrer Krankenkasse an.
- Grundsicherungsgeld: Das Jobcenter zahlt während der Reha weiter.
Zahlt Ihr Arbeitgeber das Gehalt für die ganze Reha weiter, müssen Sie nichts weiter tun. Das Übergangsgeld wird nur auf ein Konto überwiesen, auf Wunsch auch auf das Konto einer anderen Person. Bar auszahlen lässt es sich nicht.
Formulare zum Übergangsgeld(öffnet die Seite der zuständigen Stelle in einem neuen Fenster)Seite der zuständigen Stelle: Deutsche Rentenversicherung
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, Steuer
Während Sie Übergangsgeld bekommen, bleiben Sie in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Die Beiträge trägt die Rentenversicherung. Ausgenommen ist nur der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.
Das Übergangsgeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es kann den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen erhöhen. Haben Sie im Jahr mehr als 410 Euro solcher Leistungen bekommen, müssen Sie in der Regel eine Steuererklärung abgeben.
Nach der Reha: Übergangsgeld während der Wiedereingliederung
Beginnt im unmittelbaren Anschluss an die Reha eine stufenweise Wiedereingliederung, zahlt die Rentenversicherung das Übergangsgeld bis zu ihrem Ende weiter. Zum Beginn lassen Sie die Beginnmitteilung (Formular G0840) von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und vom Arbeitgeber ausfüllen und schicken sie an die Rentenversicherung. Danach bekommen Sie das Übergangsgeld rückwirkend ausgezahlt. Die weiteren Zahlungen folgen jeweils nach den Folgebescheinigungen und der Abschlussbescheinigung (Formular G0842).
So gehen Sie vor
- Klären Sie mit dem Sozialdienst der Klinik, wer die Reha bezahlt: Rentenversicherung oder Krankenkasse.
- Fragen Sie in der Personalabteilung nach, bis zu welchem Tag die Lohnfortzahlung läuft.
- Füllen Sie das Formular G0512 aus, sobald die Reha bewilligt ist, und schicken Sie es vor Reha-Beginn an die Rentenversicherung. Geben Sie Ihrem Arbeitgeber das Formular G0513.
- Prüfen Sie den Bescheid: Stimmen Verdienst, Kinder mit Kindergeld und der Prozentsatz?
- Soll es nach der Reha schrittweise zurück in den Beruf gehen, sprechen Sie die Wiedereingliederung noch in der Reha-Klinik an.
Wie es weitergeht, wenn Sie nach der Reha länger nicht arbeiten können, steht unter Erwerbsminderungsrente. Was in den einzelnen Reha-Phasen passiert, erklärt der Artikel Reha-Phasen nach dem Schlaganfall.
